Anhang VOL/A
Anhang I A
Kategorie | Titel | CPC-Referenz-Nr. |
1 | Instandhaltung und Reparatur | 6112, 6122, 633, 886 |
2 | Landverkehr1) einschließlich Geldtransport und Kurierdienst, ohne Postverkehr | 712 (außer 71235, 7512, 87304 |
3 | Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr | 73 (außer 7312) |
4 | Postbeförderung im Landverkehr1) sowie Luftpostbeförderung | 71235, 7321 |
5 | Fernmeldewesen2) | 752 |
6 | Finanzielle Dienstleistungen a) Versicherungsleistungen b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte3) |
ex 81 812, 814 |
7 | Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten | 84 |
8 | Forschung und Entwicklung4) | 85 |
9 | Buchführung, -haltung und -prüfung | 862 |
10 | Markt- und Meinungsforschung | 864 |
11 | Unternehmensberatung und verbundene Tätigkeiten | 865, 866 |
12 | Architektur, technische Beratung und Planung,; integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung; technische Versuche und Analysen |
867 |
13 | Werbung | 871 |
14 | Gebäudereinigung und Hausverwaltung | 874, 82201 bis 82206 |
15 | Verlegen und Drucken gegen Vergütung oder auf vertraglicher Grundlage | 88442 |
16 | Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen | 94 |
Anhang I B
Kategorie | Titel | CPC-Referenz-Nr. |
17 | Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe | 64 |
18 | Eisenbahnen | 711 |
19 | Schiffahrt | 72 |
20 | Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs | 74 |
21 | Rechtsberatung | 861 |
22 | Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung | 872 |
23 | Auskunfts- und Schutzdienste (ohne Geldtransport) | 873 (außer 87304) |
24 | Unterrichtswesen und Berufsausbildung | 92 |
25 | Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen | 93 |
26 | Erholung, Kultur und Sport | 96 |
27 | sonstige Dienstleistungen |
Anhang TS
Technische Spezifikationen
1. | Begriffsbestimmungen |
1.1. | "Technische Spezifikationen" sind sämtliche, insbesondere in den Verdingungsunterlagen enthaltenen, technischen Anforderungen an ein Material, ein Erzeugnis oder eine Lieferung, mit deren Hilfe das Material, das Erzeugnis oder die Lieferung so bezeichnet werden können, daß sie ihren durch den Auftraggeber festgelegten Verwendungszweck erfüllen. Zu diesen technischen Anforderungen gehören Qualitätsstufen, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und Abmessungen, ebenso die Vorschriften für Materialien, Erzeugnisse oder Lieferungen hinsichtlich Qualitätssicherung, Terminologie, Bildzeichen, Prüfungen und Prüfverfahren, Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung. Außerdem gehören dazu auch die Vorschriften für die Planung und Berechnung von Bauwerken; die Bedingungen für die Prüfung, Inspektion und Abnahme von Bauwerken, die Konstruktionsmethoden oder -verfahren und alle anderen technischen Anforderungen, die der Auftraggeber bezüglich fertiger Bauwerke oder der dazu notwendigen Materialien oder Teile durch allgemeine oder spezielle Vorschriften anzugeben in der Lage ist. |
1.2 | "Norm": technische Spezifikation, die von einer anerkannten Normenorganisation zur wiederholten oder ständigen Anwendung angenommen wurde, deren Einhaltung grundsätzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. |
1.3 | "Europäische Norm": die von dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) oder dem Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) gem. deren gemeinsamen Regeln als Europäische Normen (EN) oder Harmonisierungsdokumente (HD) angenommenen Normen oder vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) entsprechend seinen eigenen Vorschriften als "Europäische Telekommunikationsnorm" (ETS) angenommenen Normen. |
1.4 | "Gemeinsame technische Spezifikation": technische Spezifikation, die nach einem von den Mitgliedstaaten anerkannten Verfahren erarbeitet wurde, um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen und die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurde. |
1.5 | "Europäische Spezifikation": eine gemeinsame technische Spezifikation, eine europäische technische Zulassung oder eine in einzelstaatliche Norme, die durch eine europäische Norm umgesetzt wird. |
2 | Mangels europäischer Spezifikationen |
2.1 | werden die technischen Spezifikationen unter Bezugnahme auf die einzelstaatlichen technischen Spezifikationen festgelegt, die anerkanntermaßen den wesentlichen Anforderungen der Gemeinschaftsrichtlinien zur technischen Harmonisierung entsprechen, und zwar insbesondere nach den in der Richtlinie 89/100/EWG[1] vorgesehenen Verfahren. |
2.2 | können die technischen Spezifikationen unter Bezugnahme auf die einzelstaatlichen technischen Spezifikationen betreffend die Planung, Berechnung und Verwirklichung von Bauvorhaben und den Einsatz von Produkten festgelegt werden. |
2.3 | können die technischen Spezifikationen unter Bezugnahme auf sonstige Dokumente festgelegt werden. In einem solchen Fall ist unter Beachtung der nachstehenden Normenrangfolge zurückzugreifen auf
|
Anhang A
I. Lieferaufträge
Offenes Verfahren
1. | Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle): |
2. |
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3. |
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4. | Etwa vorgeschriebene Lieferfrist: |
5. |
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6. |
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7. | entfällt |
8. | (gegebenenfalls) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: |
9. | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind: |
10. | (gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muß: |
11. | Auskünfte und Formalitäten, die zur Beurteilung der vom Unternehmen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestbedingungen erforderlich sind: |
12. | Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind: |
13. | Kriterien, die bei der Auftragserteilung angewandt werden. Andere Kriterien als der niedrigste Preis werden angegeben, falls sie nicht in den Verdingungsunterlagen genannt werden: |
14. | Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: |
15. | Tag der Absendung der Bekanntmachung: |
16. | Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: |
II. Dienstleistungsaufträge
1. | Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle): |
2. | Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPC-Referenznummer: |
3. | Ausführungsort: |
4. |
|
5. | Angabe, ob Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen abgeben können: |
6. | Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen: |
7. | Dauer des Auftrags oder Frist für die Erbringung der Dienstleistung: |
8. |
|
9. | Entfällt |
10. | Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten; |
11. | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweise auf die maßgeblichen Vorschriften: |
12. | Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft an die der Auftrag vergeben wird, haben muß: |
13. | Angaben zur Lage des Dienstleistungserbringers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob das Unternehmen die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt: |
14. | Bindefrist: |
15. | Kriterien für die Auftragserteilung und, falls möglich, deren Rangfolge. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Verdingungsunterlagen enthalten sind: |
16. | Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: |
17. | Tag der Absendung der Bekanntmachung: |
18. | Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: |
Anhang B
I. Lieferaufträge
Nichtoffenes Verfahren
1. | Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle): |
2. |
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3. |
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4. | Etwa vorgeschriebene Lieferfrist: |
5. | Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muß: |
6. |
|
7. | Tag, bis zu dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe abgesandt wird: |
8. | Auskünfte über die Lage des Unternehmens sowie Auskünfte und Formalitäten, die zur Beurteilung der vom Unternehmen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestbedingungen erforderlich sind: |
9. | Kriterien, die bei der Auftragsvergabe angewandt werden, falls sie nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten sind: |
10. | Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: |
11. | Tag der Absendung der Bekanntmachung: |
12. | Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: |
II. Dienstleistungsaufträge
Nichtoffenes Verfahren
1. | Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle): |
2. | Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPC-Referenznummer: |
3. | Ausführungsort: |
4. |
|
5. | Angabe, ob Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen abgeben können: |
6. | Beabsichtigte Zahl oder Marge von Dienstleistungserbringern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden |
7. | Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen: |
8. | Dauer des Auftrags oder Frist für die Erbringung der Dienstleistung: |
9. | Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß: |
10. |
|
11. | Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe: |
12. | Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten; |
13. | Angaben zur Lage des Dienstleistungserbringers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob der Unternehmer die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt: |
14. | Kriterien für die Auftragserteilung und, falls möglich, deren Rangfolge. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Verdingungsunterlagen enthalten sind: |
15: | Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: |
16. | Tag der Absendung der Bekanntmachung: |
17. | Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: |
Anhang C
I. Lieferaufträge
Verhandlungsverfahren
1. | Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle): |
2. |
|
3. |
|
4. | Etwa vorgeschriebene Lieferfrist: |
5. | (gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muß: |
6. |
|
7. | Auskünfte über die Lage des Unternehmens sowie Auskünfte und Formalitäten, die zur Beurteilung der vom Unternehmen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestbedingungen erforderlich sind: |
8. | (gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber ausgewählten Unternehmen: |
9. | Datum vorhergehender Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: |
10. | Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen werden kann: |
11. | Tag der Absendung der Bekanntmachung: |
12. | Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: |
II. Dienstleistungsaufträge
Verhandlungsverfahren
1. | Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle): |
2. | Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPC-Referenznummer: |
3. | Ausführungsort: |
4. |
|
5. | Angabe, ob Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen abgeben können: |
6. | Beabsichtigte Zahl oder Marge von Dienstleistungserbringern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden |
7. | Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen: |
8. | Dauer des Auftrags oder Frist für die Erbringung der Dienstleistung: |
9. | Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß: |
10. |
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11. | Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten; |
12. | Angaben zur Lage des Dienstleistungserbringers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob der Unternehmer die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt: |
13. | Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom öffentlichen Auftraggeber bereits ausgewählten Dienstleistungserbringer: |
14. | Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: |
15. | Tag der Absendung der Bekanntmachung: |
16. | Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: |
17. | Tag(e) der Veröffentlichung von Vorinformationen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: |
1)Ohne Eisenbahnverkehr der Kategorie 18
2)ohne Fernsprechdienstleistungen
3)ohne Verträge über Ausgabe, Verkauf, Ankauf oder Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten
4)ohne Aufträge über Forschung- und Entwicklungsdienstleistungen, es sei denn, ihre Ergebnisse werden ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit sind, umd die Dienstleistungen werden vollständig durch den Auftraggeber vergütet.
[1] Abl. Nr. L 40 vom 11.02.1989, S. 12
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