Ablauf

Die VOB/2002 ist zu beachten - es haben sich einige Änderungen ergeben, die allerdings in der Sache wenig weiterreichend sind. Gleichwohl sind folgende Änderungen zu beachten - vor allem im Zusammenhang mit der Schuldrechtsreform 2002 (Mängelhaftung etc.)

§ 1 a
§ 8 Nr. 5 Abs. 1 a)
§ 9 Nr. 1
§ 10 Nr. 5 Abs. 2 d), h, i, j
§ 13 Nr. 1 - gestrichen
§ 14 Nr. 1 S. 2
§ 17 Nr. i, l
§ 17 a Nr. 1
§ 18 a Nr. 2, Nr. 2 Abs. 2
§ 20 Nr. 1
§ 21 Nr. 1 und Nr. 4
§ 22 Nr. 1, Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 7
§ 25 Nr. 1 Abs. 1, Nr. 3 Abs. 3, Nr. 5
§ 26 Nr. 2
§ 26 a Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3
§ 27 a Nr. 1 und Nr. 2
§ 31
§ 32 a Nr. 1 und Nr. 3
§ 33 a
Ergänzung der Muster Anhänge
Sachlich hat sich im Grunde sehr wenig geändert. Es handelt sich um Klarstellungen, Berücksichtigungen der Rechtsprechung sowie Konsequenzen z.B. aus der Anpassung an das EG-Vergaberecht sowie die §§ 97 ff GWB - zu beachten ist ferner die Vergabeverordnung 2000.

1. Muster Ablauf des nationalen VOB-/A Verfahrens
2. Ablauf des VOB/A VOB/A-EU-weiten Vergabeverfahrens

1. Muster VOB/A - Verfahren national

Prüfen Sie zumindest folgende Schritte:

  Vergabestelle

 

Anforderung
Beschaffungsstelle
Haushalt
Rechtsabteilung
Bedarfsstelle
Sachverständiger

 

  1. Öffentlicher Auftraggeber
  2. Schwellenwert unter 5 Mio. EURO
  3. Kostenschätzung - Basis - Daten - Fakten
  4. Sonderfall -Baumischeinzelleistungen-
  5. Sonstige Sonderfälle:
  6. Keine Freiberufler-Leistung:
  7. Beschreibung der Leistung - §§ 10, 10 a, 10 b VOB/A, 7 VOB/A-SKR sowie §§ 1, 3, 4 VOB/B
  8. Vergütung - §§ 5 VOB/A, 2 VOB/B
  9. Angebotsverfahren - § 6 VOB/A
  10. Vergabeart - §§ 3, 3 a , 3 b VOB/A bzw. 3 VOB/A-SKR
  11. Teilnehmer am Wettbewerb - §§ 8, 8a, 8 b VOB/Abzw. 5 VOB/A/SKR
  12. Zeitrahmen
  13. Vergabeunterlagen - §§ 10, 10a, 10b VOB/A sowie § 7 VOB/A/SKR
  14. Nebenangebote - vgl. §§ 10 Nr. 5 IV, 17 Nr. 1 II u), Nr. 2 II p), 21 Nr. 3, 22 Nr. 3 II S. 2 und Nr. 7, 24 Nr. 1 I, 25 Nr. 1 I d) sowie Nr. 5VOB/A
  15. Änderungsvorschläge - - vgl. §§ 10 Nr. 5 IV, 17 Nr. 1 II u), Nr. 2 II p), 21 Nr. 3, 22 Nr. 3 II S. 2 und Nr. 7, 24 Nr. 1 I, 25 Nr. 1 I d) sowie Nr. 5VOB/A
  16. Wertungskriterien - vgl. §§ 10 a, 10b VOB/A/und 7 VOB/A/SKR/
  17. Kosten Vergabeunterlagen:
  18. Fertigstellungsgebot beachtet - Aufforderung zur Angebotsabgabe - § 16 VOB/A

 


 


 

  1. Ablauf der Abforderungsfrist - § 10 Nr. 5 I d) VOB/A sowie der Zusende-/Absendefrist nach §§ 17a Nr. 5, 5 VOB/Asowie 8 Nr. 5 VOB/SKR
  2. Auskunftserteilung - vgl. §§ 17 Nr. 7, 17 a Nr. 6, 17 b Nr. 6 VOB/A - 8 Nr. 6 VOB/SKR
  3. Rechtzeitiger Eingang der Angebote - § 22 Nr. 1 VOB/A
  4. Ablauf der Angebotsfrist - §§ 18 Nr., 18a, 18b, 22 Nr. 2, 5, 6, 23 Nr. 1, 25 Nr. 1 I a) VOB/A - Ablauf der Bewerbungsfrist - §§ 18, 18a, 18b VOB/A sowie 9 VOB/A-SKR
  5. Eröffnungstermin - § 22 Nr. 3 - 8 VOB/A
  6. Niederschrift über den Eröffnungstermin - § 22 Nr. 4, 5, 6, 7 VOB/A
  7. Nachtrag zur Eröffnungsniederschrift - verspätet vorliegende/eingehende Angebote - § 22 Nr. 5, 6 VOB/A
  8. Prüfung
    • Stufe 1 - keine Prüfung der Angebote- § 23 Nr. 1 VOB/A
    • Stufe 2 - Prüfung
      • Rechnerische Prüfung - § 23 Nr. 2 VOB/A
      • Sachverständiger - Hinzuziehung - Gründe:
      • Pauschalsumme - angegebene Einheitspreise nicht relevant:
      • Einheitspreise
      • Angabe des Einheitspreises nur in Ziffern:
      • Gesamtbetrag: der Ordnungszahl/Position:
      • Zutreffende Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis:
      • Nichtzutreffende Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis:
      • Maßgeblichkeit des Einheitspreises:
      • Angabe des Einheitspreises in Ziffern und in Worten:
      • Übereinstimmung von Ziffern und Worten:
      • Nichtübereinstimmung von Ziffern und Worten:
      • Maßgeblichkeit des dem Gesamtbetrag der Ordnungszahl/Position entsprechenden Einheitspreises:
      • Technische Prüfung - § 23 Nr. 2 VOB/A
      • Sachverständiger - Hinzuziehung - Gründe:
      • Grundlagen der technischen Prüfung:
      • Besonderheiten der technischen Prüfung:
      • Vorgesehene technische Spezifikationen:
      • Erfüllung der vorgesehenen technischen Spezifikationen in folgenden Angeboten:
        1.
        2.
        3.
        4.
        5.
        6.
        etc.
      • Nichterfüllung der vorgesehenen technischen Spezifikationen in folgenden Angeboten:
        1.
        2.
        3.
        4.
        5.
        6.
        etc.
      • Angebote mit Abweichungen von den vorgesehenen technischen Spezifikationen:
        Angebote Abweichungen
        1.
        2.
        3.
        4.
        5.
        6.
        etc.
      • Eindeutige Kennzeichnung der Abweichung von den vorgesehenen technischen Spezifikationen im Angebot:
      • Nachweis der Gleichwertigkeit bei Abweichungen von den vorgesehenen technischen Spezifikationen:
        Angebote: Art des Nachweises ausreichend
        1.
        2.
        3.
        4.
        5.
        6.
        etc.
      • Fehlender Nachweis der Gleichwertigkeit bei Abweichungen von den vorgesehenen technischen :
        Angebote: Art des Nachweises nicht ausreichend
        1.
        2.
        3.
        4.
        5.
        6.
        etc.
      • Wirtschaftliche Prüfung - § 23 Nr. 2 VOB/A
      • Sachverständiger - Hinzuziehung - Gründe:
      • Wirtschaftliche besondere Gesichtspunkte:
      • Erheblichkeit:
      • Nachweis durch eigene Feststellungen:
      • Nachweis durch Sachverständigenerklärungen:

 

Gesamtergebnis der Prüfung:

 

Nicht zu prüfende Angebote: Gründe (konkret und nachweisbar)

1.
2.
3.
4.
5.
6.
etc.

  Ergebnis der Prüfung mit Begründung:

 

Zu prüfende Angebote: rechnerisch technischwirtschaftlich

1.
2.
3.
4.
5.
6.
etc.

Aufzuklärende Angebote - § 24 VOB/A/

 

Angebote Gründe/Punkte/Zweifel etc.

1.
2.
3.
4.
5.
6.
etc.

  1. Vermerk der Angebotsendsummen in der Niederschrift über den Eröffnungstermin
    Bieter: Angebotsendsumme
    1.
    2.
    3.
    4.
    5.
    6.
    etc.
    Anmerkungen:
    • in Niederschrift übertragen:
    • Datum:
    • Unterschrift - Verhandlungsleiter:
    • Unterschrift - Prüfer nach § 23 Nr. 1 - 4 VOB/A
  2. Aufklärungsverhandlungen Verhandlungsvermerk
    Angebot/Bieter Verhandlungsgrund: Termin: Ergebnis Sonstiges
      Konkret/nachweisbar Beginn Wertung  
        Ende ja bzw. nein  
      • 1.

      • 2.

      • 3.

      • 4.

      • 5.

      • 6.

    • etc.
    Feststellung der Gesamtzahl der zu wertenden Angebote:
    Angebot/Bieter Angebotsendpreis Besonderheiten
      • 1.

      • 2.

      • 3.

      • 4.

      • 5.

      • 6.

      • 7.

      • 8.

    • etc.
    Feststellung der Gesamtzahl der zu wertenden Nebenanangebote bzw. Änderungsvorschläge:
    Angebot/Bieter Nebenangebot Gleichwertigkeit Endpreis
      Änderungsvorschlag Nachweis  
      • 1.

      • 2.

      • 3.

      • 4.

      • 5.

      • 6.

    • etc.
    Feststellung der zu nicht wertenden Angebote - Vorschlag für die Wertung:
    Angebot/Bieter Ausschlußgrund Besonderheiten
      • 1.

      • 2.

      • 3.

      • 4.

      • 5.

      • 6.

      • 7.

      • 8.

      • etc.


      • Ort:

      • Datum:

      • Uhrzeit

    Verhandlungsleiter:
    Stellvertreter
  3. Geheimhaltung des Ergebnisses der Verhandlung - § 24 Nr. 1 II VOB/A
    • Maßnahmen:
    • Belehrung der an dem Vergabeverfahren Beteiligten
    • Unterlagen unter Verschluß:
    • Schriftliche Niederlegung in Vermerk
  4. Wertung - § 25 , 25 a, 25b VOB/A, 10 VOB/A/SKRWertungsstufe 1
        • Ausschluß
          • Verspätet
              • Bieter:

              • Eingang/Vorlage des Angebots:

              • Beweismittel:

              • Eingangsstempel/-vermerk:

              • Umschlag:

              • Poststempel:

            • Sonstiges:
          • ohne Preise
              • Bieter:

            Fehlende Preise Bl./Seite des Angebots
          • ohne geforderte Erklärungen
              • Bieter:

              • Fehlende Erklärung/Nachweis/Unterlage:

              • Ersatznachweis nicht möglich:

            • Erforderlichkeit der Erklärung/Unterlage:
          • ohne rechtsverbindliche UnterschriftBieter:
              • Unterschrift durch:

              • Grund für fehlende Rechtsverbindlichkeit:

            • Keine Aufklärungsmöglichkeit bzw. fehlende Aufklärungsmöglichkeit:
          • mit zweifelhaften Änderungen des Anbieters an seinen Eintragungen
              • Bieter:

              • Eintragungen des Bieters Bl./Seite des Angebots:

              • Änderungen an den Eintragungen Bl./Seite des Angebots:

              • Zweifelhaftigkeit/Begründung der Zweifelhaftigkeit:

              • Keine, nicht mögliche bzw. fehlende Aufklärung in
            Verhandlung
            • :
          • Änderungen der Verdingungsunterlagen
              • Bieter:

              • Änderung der Verdingungsunterlagen:

              • Keine, nicht mögliche bzw. fehlende Aufklärung in
            Verhandlung
            • :
          • Abrede über Wettbewerbsbeschränkung
              • Bieter:

              • Absprache mit anderen Bietern/Bewerbern:

              • Erkenntnisquelle:

              • Nachweis/Beweis:

    Wertungsstufe 2
        • Ausschluß wegen fehlender Eignung- § 25 Nr. 2 I VOB/A
        • Ausschluß - unzulässiger Preis - Ausschluß - § 25 Nr. 3 I und II VOB/A
          • unangemessen hoher Preis
          • unangemessen niedriger Preis
            • Angebotspreis:
            • Nächst höherer Preis:
            • Erheblicher Abstand:
            • Vorliegende Unterlagen des Niedrigpreisangebots:
            • Ausreichende Unterlagen zur Preisbeurteilung:
            • Nicht ausreichende Unterlagen zur Preisbeurteilung:
            • Nachforderung der Aufklärung vom Bieter:
            • Frist für die Aufklärung durch den Bieter:
            • Eingang der Antwort des Bieters:
            • Begründung des Bieters für Niedrigpreis ausreichend und überzeugend:
            • Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Bauverfahrens:
            • Nachweis der gewählten technischen Lösungen:
            • Nachweis sonstiger günstiger Ausführungsbedingungen:
            • Berücksichtigung der Angaben des Bieters für die Beurteilung der Angemessenheit des Preises:
            • Ergebnis der -Preisprüfung-:
            • Überzeugender Nachweis eines angemessenen Preises:
            • Nicht überzeugende Argumentation des Bieters - Begründung:
            • Sonstiges:
          • Information/Verständigung der
            • nach § 25 Nr. 1 VOB/A ausgeschlossenen Angebote
            • sowie der nicht in die -engere Wahl- kommenden Angebote
            • sobald als möglich - nach Ende der Prüfung nach § 23 Nr. 1 und 2 sowie 3 I, II VOB/A:

    Muster
      • Verständigung - Anschreiben nach § 27 Nr. 1
    VOB/A
      • :


      • -Sehr geehrte Damen und Herren,


      • hiermit teilen wir Ihnen mit, daß Sie zu den nichtberücksichtigten Bietern (vgl. § 25 Nr. 1 VOB/A) gehören bzw. nicht zu den Bietern gehören, die in die engere Wahl kommen.


      • Mit freundlichen Grüßen


    Vergabestelle
    • -
  5. Eigentliche Wertung
    • Stufe 3 § 27 Nr. 2 VOB/A - Benachrichtigung (Achtung in EU-Verfahren § 13 Vergebverordnung unbedingt beachten - Unterlassung der Information führt zur Nichtigkeit des Vertrags - vgl.Stichwort Information) der nichtberücksichtigten
      • Bewerber:
      • Bieter:
      • Antrag der Bewerber oder Bieter:
      • Eingang des Antrags:
      • Frist von 15 Tagen - Ablauf:
      • Mitteilung der Gründe für die Nichtberücksichtigung (konkret und nachweisbar):
      • Bei Bietern auch Mitteilung des Auftragnehmers:

    Muster Benachrichtigung nichtberücksichtigte Bieter bzw. Bewerber:

    -Vergabestelle: Beschaffungsstelle:
      Ansprechstelle:

    Firma


    Vergabeverfahren:
    Aktenzeichen:
    Ihr Angebot vom
    Ihre Bewerbung vom
    Ihr Antrag vom

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Hinweis: Benachrichtigung bei Angeboten, die nach § 25 Nr. 1, Nr. 2 sowie Nr. 3 I, II VOB/A auszuschließen waren:

    auf Ihren Antrag vom teilen wir Ihnen mit, daß Ihr Angebot/Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden konnte. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung sind in folgenden Punkten/Punkt zu sehen:
    Ihr Angebot

    Hinweis: Bei Angeboten, die in der Wertung nach § 25 Nr. 3 III VOB/A genommen wurden - im Fall der Nichtberücksichtigung infolge Unterliegens in der Wertung (2. Rang etc.):

    Ihr Angebot konnte nicht als annehmbarste Angebot nach § 25 Nr. 2 III VOB/A gewertet werden, da preislich vorteilhaftere Angebote vorlagen.
    Den Zuschlag erhielt der Bieter:
    Wir bedauern, daß wir Ihnen keine erfreulichere Nachricht mitteilen konnten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Vergabestelle-

  6. Zuschlag
  7. Vertragsurkunde:
    • Erforderlichkeit - vgl. § 38 Nr. 2 II VOB/A:
    • Gründe:
    • Erarbeitung der Vertragsurkunde:
    • Einladung zum Unterschriftstermin:
    • Durchführung des Unterschriftstermins:
    • Aushändigung der Vertragsurkunde an Bieter:
    • Empfangsbestätigung des Bieters:
    • Abschlußvermerk, falls erforderlich:
    • Weiterleitung an ausführende Abteilung:
  8. Bieterbenachrichtigung - nach Zuschlagserteilung
    • Muster Benachrichtigung nichtberücksichtigte Bieter bzw. Bewerber bei Antragstellung:
    • Verständigung der bis dahin nicht benachrichtigten Bieter nach Zuschlag gemäß § 27 Nr. 1 S. 2 VOB/A:
  9. Vergabevermerk - § 30 VOB/A



2. Der Ablauf des VOB/A VOB/A-EU-weiten Vergabeverfahrens kann hier nur überblicksmäßig dargestellt werden. Empfehlenswert sind Hilfen aus dem Vergabehandbuch des Bundes bzw. den Vergabehandbüchern einzelner Länder. Ferner ist zu beachten:

- Schätzung des Schwellenwerts nach den §§ 1- 3 Vergabeverodnung,
- ferner § 13 Vergabeverordnung: Informationspflicht der nichtberücksichtigen Bieter: "Gewinner, Gründe/Grund für die Nichtberücksichtigung, Mitteilung beweisgesichert durch bestätigtes Rückfax durch unterlegenen Bieter - Abwarten der 14 Kalendertage - andernfalls Nichtigkeit des Zuschlags,
- sehr gefährlich: sog. de-facto-Vergaben ohne EU-Bekanntmachung - Klage der EU-Kommission möglich - Entscheidung des EuGH - Problem des "fortwirkenden Verstosses",
- unbedingt auch beachten: § 1 a Nr. 2 VOB/A: "Einzelbauaufträge" mit überwiegendem Lieferwert (z. B. Teppichboden für 3000.000 € als Lieferung - Verkleben des Teppichbodens <Bauleistung> für 36.000 €): ab 200.000 € <"Bund": 130.000 €>: Anwendung der EU-Verfahrensvorschriften.

 

  Vergabestelle

 

Anforderung
Beschaffungsstelle
Haushalt
Rechtsabteilung
Bedarfsstelle
Sachverständiger


§ 1 a Öffentlicher Auftraggeber und öffentliche Aufträge - Ausnahmen - Lieferungen - Leistungen - Dienstleistungen - Freiberufler-Leistungen -Bauleistungen - Sektoren - Schwellenwert - Auftragswertschätzung -

§ 3 a Arten der Vergabe

§ 8 a Teilnehmer am Wettbewerb - Nichtoffenes Verfahren: Aufforderung von mindestens fünf - richtig mehr als fünf - geeigneten Bewerbern - -auf jeden Fall-: Sicherstellung eines echten Wettbewerbs durch Zahl der aufgeforderten Bewerber - Eignungsprüfung anhand der mit dem Teilnahmeantrag

§ 9 a Leistungsbeschreibung - europäische Spezifikationen

§10a Angabe der Wertungskriterien in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung
-annehmbarstes Angebot- = Preis
Weitere Kriterien und Rangfolge - Vorsicht ! § 25 Nr. 3 III VOB/A ist ebenso mißverständlich formuliert wie § 25 Nr. Nr. 3 VOL/A:


Fertigstellung der Vergabeunterlagen § 16 VOB/A


Aufforderung zur Abgabe von Angeboten

§ 17 a Vorformation, Bekanntmachung
Muster Bekanntmachung Vorinformationsverfahren

  • bauliche Anlage mit Auftragswert von mindestens 5 Mio. EURO
  • bzw. Einzelbaufauftrag mit weit überwiegender Lieferung (70 % Lieferung, 30 % Bauleistung)
  • Bekanntmachungspflicht hinsichtlich wesentlicher Merkmale der baulichen Anlage bzw. des Bauauftrags
  • Muster A für Bekanntmachung
  • Übermittlung so bald wie möglich nach Genehmigung der Planung
  • Inhalt der Bekanntmachung des Vorinformationsverfahrens: Muster Anhang A
  • Bekanntmachungstext höchstens 650 Worte
  • Übermittlung z.B. auf Postweg, bei -beschleunigtem Verfahren- per Fernschreiben, Telegramm oder Telekopierer
  • Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2, Rue mercier, L-2985 Luxemburg 1
  • Bekanntmachung unentgeltlich im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in der verbindlichen Originalsprache, Zusammenfassung in den übrigen Amtssprachen
  • Bekanntmachungsfrist 12 Tage nach Absendung der Bekanntmachung durch Auftraggeber
  • Nachweis des Absendungstages durch Auftraggeber (z.B. Postausgangsbuch, Mitarbeitervermerk, Sendebericht etc.)
  • nationale (identischer Inhalt der EU-Bekanntmachung) Bekanntmachung in Tageszeitungen etc. (-sind auch inländisch zu veröffentlichen-), jedoch nicht vor dem Absendungstag der EU-Bekanntmachung,

Mindestinhalt der Bekanntmachung eines Offenen Verfahrens bzw. Nichtoffenen Verfahrens:
Muster Bekanntmachung VOB/A/ Offenes Verfahren - Anhang B
Muster Bekanntmachung VOB/A/ Nicht Offenes Verfahren - Anhang C
Muster Bekanntmachung VOB/A/ Verhandlungsverfahren - Anhang D

Mindestinhalt der Bekanntmachung eines Offenen Verfahrens bzw. Nichtoffenen Verfahrens:

  • Angaben nach § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A
  • Angaben nach § 17 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A
  • Hinweis auf beschleunigtes Verfahren wegen Dringlichkeit:
  • Kriterien für die Auftragserteilung, sofern nicht Anschreiben:
  • Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt oder Hinweis auf die Nichtveröffentlichung:
  • Tag der Absendung der Bekanntmachung:
  • Gründe für die Ausnahme von der Anwendung gemeinschaftsrechtlicher oder technischer Spezifikationen

Mindestinhalt der Bekanntmachung im Verhandlungsverfahren: Muster Anhang D

  • Absendungsfrist/ nach rechtzeitiger Anforderung der Vergabeunterlagen: 6 Kalendertage nach Eingang des Antrags
  • Auskunfterteilungsfrist für rechtzeitig beantragte Auskünfte: jeweils vor Ablauf der Angebotsfrist: 6 Kalendertage - in Fällen der Dringlichkeit: 4 Kalendertage

§ 18 a Formen und Mindest-Fristen

Rechtzeitiger Eingang der Angebote - § 22 Nr. 1 VOB/A

Muster Benachrichtigung nach § 27 Nr. 1 VOB/A

  • ·ausgeschlossene Bieter
  • ·nicht in die engere Wahl kommende Angebote
  • ·sobald wie möglich: nach Klärung der Ausschlußgründe sowie einer Vorwertung (z.B. eindeutige Chancenlosigkeit hinsichtlich der Preise etc.).

§ 26 a Mitteilung über Verzicht auf die Vergabe an Amt für Veröffentlichungen, schriftlicher Antrag: auch an Bieter mit Gründen

§ 27 Nr. 2 Mitteilungan nichtberücksichtigte Bieter
§ 27 a - Benachrichtigung auch von nichtberücksichtigten Bewerbern (Teilnehmerwettbewerb und keine Berücksichtigung)


Zuschlag

Vertragsurkunde

§ 28 a Bekanntmachung über die Auftragserteilung Muster E - innerhalb von 48 Tagen nach Auftragsvergabe

Vergabevermerk

Auf die weitgehenden BGH-Entscheidungen zur Vergabe von Bauleistungenwird hingewiesen.

~1231