Die VOL/A 2000 wurde durch die VOL/A 2002 abgelöst - 2006 wird die VOL/A neugefaßt - bedingt durch die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG - insofern wurde die ursprüngliche Absicht, die VOL/A, VOB/A und VOF für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte in der Vergabeverordnung (Entwurf 2005) aufgehen zu lassen, aufgegeben. Es wird komplizierter, umfangreicher und bleibt bürokratisch. Auf die im Frühjahr 2006 zu veröffentlichende VOL/A 2006 (Rahmenvertrag, wettbewerblicher Dialog etc. ) ist zu achten.


Text VOL/A 2002 -

Text der „a-§§ mit basis-§§"

Text b-§§ und SKR-§§ VOL/A-2002
Bekanntmachung der Neufassung der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Ausgabe 2000 vom 17. August 2000


1. Teil, Einleitung
2. Teil, die Paragraphen 1-7
3. Teil, die Paragraphen 8-18
4. Teil, die Paragraphen 19-32
5. Teil, Anhänge


Verdingungsordnung für Leistungen
ausgenommen Bauleistungen
(VOL)
Teil A (VOL/A) Abschnitt II a-§§ mit Basis-§§ Ausgabe 2000
Verdingungsordnung für Leistungen
ausgenommen Bauleistungen
(VOL)

Nachstehend wird die vom Deutschen Verdingungsausschuß für Leistungen (DVAL)
erarbeitete Neufassung der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) bekannt gegeben. Sie dient insbesondere der Umsetzung der EG-Richtlinien 97/52/EG und 98/4/EG, die das EG-Vergaberecht an das Beschaffungsübereinkommen der Welthandelsorganisation WTO anpassen, in deutsches Recht und löst die Ausgabe 1997 der VOL/A ab.

Der Abschnitt 1 des Teiles A der VOL (VOL/A) gilt unterhalb der Schwellenwerte der
EG-Vergaberichtlinien für die Auftraggeber, die durch Bundeshaushaltsordnung, Landeshaushaltsordnungen und Gemeindehaushaltsordnungen zur Anwendung der VOL/A verpflichtet sind.

Die Abschnitte 2 bis 4 der VOL/A sind oberhalb dieser Schwellenwerte erst mit dem
Inkrafttreten der gemäß § 97 Abs. 6 und § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlassenen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV-) von öffentlichen Auftraggebern nach § 98 GWB anzuwenden. Die bisherige Vergabeverordnung mit der Verpflichtung zur Anwendung der Ausgabe 1997 der VOL/A wird zu diesen Zeitpunkt aufgehoben.

Die Neufassung der VOL/A ermöglicht die Zulassung elektronischer Angebote durch
die öffentlichen Auftraggeber. Unterhalb der Schwellenwerte geschieht dies durch eine explizite Regelung in § 21 des Abschnitts 1 der VOL/A. Oberhalb der EG-Schwellenwerte bestehen in den Abschnitten 2 bis 4 VOL/A keine ausdrücklichen Regelungen über das Zulassen elektronischer Angebot. Dies wird allein in § 15 Vergabeverordnung geregelt.

Im Teil B der VOL (VOL/B) wurde lediglich der § 8 Nr. 1 an das neue Insolvenzrecht angepaßt.

Berlin, den 17. August 2000
I B 3 – 26 50 00/12 –
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Im Auftrag
Dr. Marx


Hinweis: Änderungen der VOL/A 2000 in Fettdruck – entfallende Teile gestrichen VOL Teil A
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)
Abschnitt 1: Basisparagraphen
(in dem Abschnitt 2 < siehe folgend > enthalten)


Abschnitt 2: Bestimmungen nach der EG-Lieferkoordinierungsrichtlinie und der EG-Dienstleistungsrichtlinie

Inhaltsübersicht


§ 1 Leistungen
§ 1a Verpflichtung zur Anwendung der a-Paragraphen
§ 2 Grundsätze der Vergabe
§ 3 Arten der Vergabe
§ 3a Arten der Vergabe
§ 4 Erkundung des Bewerberkreises
§ 5 Vergabe nach Losen
§ 6 F von Sachverständigen
§ 7 Teilnehmer am Wettbewerb
§ 7a Teilnehmer am Wettbewerb
§ 8 Leistungsbeschreibung
§ 8a Leistungsbeschreibung
§ 9 Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen
§ 9a Angabe der Zuschlagskriterien
§ 10 Unteraufträge
§ 11 Ausführungsfristen
§ 12 Vertragsstrafen
§ 13 Verjährung der Gewährleistungsansprüche
§ 14 Sicherheitsleistungen
§ 15 Preise
§ 16 Grundsätze der Ausschreibung
§ 17 Bekanntmachung, Aufforderung der Angebotsabgabe
§ 17a Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe
§ 18 Form und Frist der Angebote
§ 18a Formen und Fristen
§ 19 Zuschlags- und Bindefrist
§ 20 Kosten
§ 21 Inhalt der Angebote
§ 22 Öffnung der Angebote bei Ausschreibungen; Vertraulichkeit
§ 23 Prüfung der Angebote
§ 24 Verhandlung mit Bietern bei Ausschreibungen
§ 25 Wertung der Angebote
§ 26 Aufhebung der Ausschreibung
§ 26a Mitteilung über den Verzicht auf die Vergabe
§ 27 Nicht berücksichtigte Angebote
§ 27a Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote
§ 28 Zuschlag
§ 28a Bekanntmachung über die Auftragserteilung
§ 29 Vertragsurkunde
§ 30 Vergabevermerk
§ 30a Melde- und Berichtspflichten
§ 31a Wettbewerbe
§ 32a Nachprüfungsbehörden


Anhang I A
Anhang I B
Anhang TS
Anhang A Offenes Verfahren

      I. Lieferaufträge

 

      II. Dienstleistungsaufträge

 

Anhang B Nichtoffenes Verfahren

      I. Lieferaufträge

 

      II. Dienstleistungsaufträge

 

Anhang C Verhandlungsverfahren

      I. Lieferaufträge

 

      II. Dienstleistungsaufträge

 

Anhang D Verfahren zur Vorinformation gem. 17 a Nr. 2

      I. Lieferaufträge

 

      II. Dienstleistungsaufträge

 

Anhang E Vergebene Aufträge gem. § 27 a

      I. Lieferaufträge

 

    II. Dienstleistungsaufträge


Anhang F Bekanntmachung über Wettbewerbe

Anhang G Ergebnisse von Wettbewerben


Kommentierung

Die VOL/A bezieht sich auf die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen – ausgenommen
Bauleistungen, die nach der VOB/A zu vergeben sind,
Freiberufler-Leistungen unterhalb der Schwellenwerte, hier sind lediglich die Bestimmungen der Haushaltsordnungen zu beachten,
Freiberufler-Leistungen oberhalb der Schwellenwerte, die nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können – insofern gilt die VOF, im übrigen die VOL/A (a-§§) bei eindeutiger und erschöpfender Beschreibbarkeit .

Dies folgt aus § 1 VOL/A . Die Entstehungsgeschichte ist seit 1932/1936 durch zahlreiche Änderungen gekennzeichnet. Zu nennen sind die Fassungen von 1984, 1990/1991, 1993, 1997 und derzeitige Letztfassung 2000 (Bundesanzeiger Nr. 200a v. 24.10.2000 – www.bundesanzeiger.de)

Vgl. hierzu Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., 2000, Einführung, Rdnr. 45a zur letzten Fassung.
Speziell die letzten Fassungen sind durch die Umsetzung der diversen EG-Richtlinien geprägt. Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Richtlinien:
Sektorenrichtlinie vom 17.9.1990 - ABlEG L 297 vom 29.10.1990, S. 1;
Allgemeine Überwachungsrichtlinie vom 21.12.1989 - ABlEG L 395, 1989, S. 33;
SKR-Überwachungsrichtlinie vom 25.2.1992 - ABlEG L 76 vom 23.3.1992, S. 14;
Dienstleistungsrichtlinie vom 18.6.1992 - ABlEG L 209 vom 24.7.1992, S. 1:
Kodifizierungsrichtlinie LKR vom 14.6.1993 - ABlEG L 199 vom 9.8.1993, S. 1;
Kodifizierungsrichtlinie SKR vom 14.6.1993 - ABlEG L 199 vom 9.8.1993, S. 84.

Von der VOB/A und der VOF unterscheidet sich die VOL/A nicht unerheblich – wobei allerdings zahlreiche gemeinsame Bezüge festzustellen sind. Das gilt auch hinsichtlich eines gewissen Gleichlaufs in der Rechtsprechung. Die wesentlichen Grundsätze des Vergabeverfahrens sind neben den Bestimmungen der VOL/A in § 97 I GWB zu sehen. Allerdings ist strikt zwischen den Basis-Paragraphen und den a-§§ zu unterscheiden. Letztere gelten für EU-weite Verfahren bei Überschreiten der Schwellenwerte .
Im nationalen Bereich also unterhalb der Schwellenwerte sind die Bestimmungen der VOL/A als Verwaltungsrichtlinie anzusehen. Die Abschnitte 2, 3 und 4 der VOL/A hingegen haben Verordnungscharakter.
Das Vergabeverfahren stellt in folgendem Überblick wie folgt dar:

Schaubild I
Ablauf und Vergabevorbereitung

Beschaffungsplanung
Bedarfsermittlung
Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Markterkundung und Markt-, Produkt- sowie Preisübersicht
Leistungsbeschreibung – neutral, vollständige, eindeutig, wettbewerbsgeeignet.
Zeitrahmen – Fristen Termine
Kostenschätzung – Schwellenwertschätzung
Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Kosten-Nutzen-Analysen etc.
Wertungskriterien
Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Fachkunde
Risikoanalyse und Festlegung von verschärfenden Individualrechtskonditionen
(Vertragsstrafen, Schadenspauschalierungen, zugesicherte Eigenschaften, Absicherung gegen Mängelfolgeschäden,
Gewährleistung und Frist, Bürgschaften etc.)
Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe
Eingang der Angebote



Schaubild II
Prüfungs- und Wertungspyramide

Eingang der Angebote nach § 22 Nr. 1 VOL/A
Öffnung der Angebote und Erfassen in der Niederschrift nach § 22 Nr. 2 ff VOL/A
Prüfung der Angebote – formell – nach § 23 VOL/A Ausschluß der Angebote mit Abänderungen oder Ergänzungen etc.
Ausschluß der „fehlerhaften Angebote" nach § 23 Nr. 1 VOL/A
Aufklärungsverhandlungen nach § 24 VOL/A im Ausnahmefall Ausschluß der „nicht auf geklärten Angebote"
Wertung nach § 25 Nr. 1 VOL/A – formell Ausschluß der Abänderungsangebote etc. – fehlende Nachweise und Erklärungen etc.
Wertung nach § 25 Nr. 2 I VOL/A – Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit Ja- oder Nein-Prinzip
Wertung nach § 25 Nr. 2 II VOL/A – Ausschluß von „Dumpingpreisen" - derzeit kaum möglich, da kein betriebswirtschaftlich auskömmlicher Preis" verlangt werden kann
Wertung nach § 25 Nr. 2 III VOL/A – Ausschluß von „Mondpreisen"
Eigentliche Wertung nach § 25 Nr. 3 VOL/A: „wirtschaftlichstes Angebot" = im Regelfall „niedrigster Preis" Zuschlag




Die Vergabearten zeigt folgende Übersicht:

Nationale Vergabearten:
1.Freihändige Vergabe ohne Teilnehmerwettbewerb - §§ 3 Nr. 4 VOL/A
2. Freihändige Vergabe mit Teilnehmerwettbewerb - §§ 3 Nr. 4, 4 VOL/A
3. Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb - § 3 Nr. 3 VOLA
4.Beschränkte Ausschreibung mit Teilnehmerwettbewerb - §§ 3 Nr. 3, 4 VOL/A
5.Öffentliche Ausschreibung - § 3 Nr. 1 VOL/A

1. Teil, Einleitung
2. Teil, die Paragraphen 1-7
3. Teil, die Paragraphen 8-18
4. Teil, die Paragraphen 19-32
5. Teil, Anhänge

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