Checklist Aufhebung der Ausschreibung - § 26 VOL/A
- Im Zeitpunkt der Bekanntmachung/Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nicht "vorhersehbar" - gefährlich: "unbegründbare Aufhebung" - Erstattung des Aufwands für die Bearbeitung des Angebots - Schadensersatz
- Kein Angebot entsprechend den Ausschreibungsbedingungen
- "Unvorhersehbare" wesentliche Änderung der Grundlagen der Ausschreibung
- Ausschreibung ohne wirtschaftliches Ergebnis
- Aufhebung wegen anderer schwerwiegender, nicht "vorhersehbarer" Gründe
- Teilweise Aufhebung bei Losen oder Nichtausschluß von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen
- Keine volle Abdeckung des ausgeschriebenen Bedarfs durch wirtschaftlichstes Angebot
- oder Entgegenstehen "unvorhersehbarer" schwerwiegender Gründe der Vergabe der gesamten Leistung
- Aktenvermerk über die Gründe für die Aufhebung
- Kein Angebot entsprechend den Ausschreibungsbedingungen
- "Unvorhersehbare" wesentliche Änderung der Grundlagen der Ausschreibung
- Ausschreibung ohne wirtschaftliches Ergebnis
- Aufhebung wegen anderer schwerwiegender, nicht "vorhersehbarer" Gründe
- Teilweise Aufhebung bei Losen oder Nichtausschluß von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen
- Keine volle Abdeckung des ausgeschriebenen Bedarfs durch wirtschaftlichstes Angebot
- oder Entgegenstehen "unvorhersehbarer" schwerwiegender Gründe der Vergabe der gesamten Leistung
- Benachrichtigung der Bieter von der Aufhebung der Ausschreibung
- Bekanntgabe der Gründe
- Kein Angebot entsprechend den Ausschreibungsbedingungen
- "Unvorhersehbare" wesentliche Änderung der Grundlagen der Ausschreibung
- Ausschreibung ohne wirtschaftliches Ergebnis
- Aufhebung wegen anderer schwerwiegender, nicht "vorhersehbarer" Gründe
- Teilweise Aufhebung bei Losen oder Nichtausschluß von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen
- Keine volle Abdeckung des ausgeschriebenen Bedarfs durch wirtschaftlichstes Angebot
- oder Entgegenstehen "unvorhersehbarer" schwerwiegender Gründe der Vergabe der gesamten Leistung
- Zulässigkeit der neuen Ausschreibung oder Freihändigen Vergabe nur nach vorheriger vollständiger oder teilweise Aufhebung der vorherigen Ausschreibung über denselben Gegenstand
- Im nationalen Vergabeverfahren keine Benachrichtigung der nicht berücksichtigen Bieter vor dem Zuschlag
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