- Ausschreibung erst nach Fertigstellung aller Vergabeunterlagen und Möglichkeit der Ausführung innerhalb der vorgesehenen Frist - § 16 Ziff. 1 VOL/A aF - - § 2 III VOL/A - ansonsten schwerer Fehler ! Meist später oft nicht korrigierbar !
- Verfahrensidee/Beschaffungsidee - Vorsicht vor den Vorgaben der Fachabteilungen bzw. Bedarfsstellen - Beschaffungsantrag
- Leistungsbeschreibung nach § 7 VOL/A - große Fehlerquelle !
- eindeutig
- erschöpfend
- "gleich" verstanden
- Vergleichbarkeit der Angebote ermöglichend - wettbewerbsgeeignet
- alle preisbildenden Umstände - nicht mehr in § 7 I VOL/A
- kein "ungewöhnliches Wagnis" - nicht mehr in § 7 I VOL/A
(Ausnahmefall: funktionale ("offene") Leistungsbeschreibung - § 7 II VOL/A)
- Beschaffungsantrag
- Haushaltsmittel
- Zeitrahmen - § 10 I VOL/A
- Eigungs- und (Zuschlags-)Wertungskriterien - §§ 6, 8 I b), 12 II l) n), 16 VII, VIII, 18 I VOL/A
- Kostenschätzung - §§ 2, 3 VgV
- Bauleistungen - § 99 III, X GWB
- Freiberufler-Leistungen - § 1 Fn. 2 VOL/A
- Leistungen - Dienstleistungen - § 99 II, IV, X GWB
- Lieferungen - § 99 II, X GWB
- Leistungsbeschreibung - § 99 II, X GWB
- Vergabeunterlagen - § 8 VOL/A
- Individualvertragsbedingungen -. § 9 II - IV VOL/A - § 305 I BGB
- VOL/B - § 9 I VOL/A
- EVB-IT - BVB - § 9 I VOL/A
- Ergänzende Vertragsbedingungen - § 9 I VOL/A
- Zusätzliche Vertragsbedingungen - § 9 I VOL/A
- Technische Vertragsbedingungen - § 7 I Nr. 7 VOB/A
- Ferner sind zu beachten:
- Rechtswahlklausel - AGB - VOL/B - EVB-IT
- Vertragssprache - EVB-IT
- Verzug, Abnahme und Gewährleistung - Unwirksamkeit der Klauseln nach der Entscheidung des BGH NJW 1991, 976 = BB 1991, 373 - betreffend eine Klausel aus den BVB-Überlassung - § 307 BGB
- Zusätzliche Vereinbarungen - vgl. Leistungsscheine der EVB-IT-Leistungsscheine - BVB-Planung und BVB-Erstellung - § 9 II - IV VOL/A
- Vertragsstrafenhöhe - erforderlich, angemessen und ausreichend? § 9 II VOL/A
- potentielle Schäden hinreichend abgedeckt? - § 7 VOL/B
- Gewährleistung - § 14 Nr. 3 VOL/B
- Anschreiben - §§ 8 I a), 12 II VOL/A
- und Vergabeunterlagen nach § 8 I VOL/A
- Bestimmungsrecht des Auftraggebers - Einhaltung der Grenzen des Bestimmungsrechts (wirtschaftliche oder technische Begründung - Absicherung durch Markerkundung)
- oder
- Marktübersicht - § 4 VOL/A aF - jetzt nur noch mittelbar aus § 2 III VOL/A
- mit Sachverständigem - § 6 VOL/A aF - jetzt nur noch in § 6VI VOL/A geregelt - nach Beratung etc. Sicherstellung, dass der Wettbewerb nicht verfälscht wird
- bei Fehlen der Markterkundung bzw. Marktübersicht
- Erkundung des Teilnehmerkreises
- Erkundung oder
- öffentliche Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb - § 12 I, II VOL/A - früher § 3 Ziff. 1 Abs. 4 VOL/A 2006
- vor beschränkter Ausschreibung
- bzw. freihändiger Vergabe
(aber auch bei öffentlicher Ausschreibung !) - Marktübersicht vorhanden - vgl. § 2 III VOL/A - früher § 3 Ziff. 2 VOL/A2006
- öffentliche Ausschreibung - "muss", soweit....
- Beschränkte Ausschreibung - "ist zulässig, wenn.... " - früher "soll nur", wenn ....
- Freihändige Vergabe - "ist zulässig, wenn ... " - früher "soll nur", wen .....
- Erkundung des Teilnehmerkreises
- Fertigstellungsgebot (Vergabereife) beachtet - § 16 Nr. 1 VOL/A aF - jetzt nur noch § 2 III VOL/A - grundsätzlich auch bei Freihändiger Vergabe ! Vgl. § 16 Nr. 3 VOL/A aF.
- Hinweis: Letzte Chance der Fehlervermeidung durch genaue Kontrolle der Vergabeunterlagen ! Fehler können später meist nicht mehr korrigiert werden ! Ist die Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, greift spätestens der Vertrauenstatbestand der Bieter ein ! Wenn auch im nationalen Vergabeverfahren die Gefahren infolge der niedrigeren Auftragswerte geringer sind, so sind doch auch Dienstaufsichtsbeschwerde, Einschaltung der Rechtsaufsicht und der Medien sowie Schadensersatzansprüche nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo (heute §§ 241 II, 311 II, III, 276, 29 f BGB) denkbar. Im übrigen sind nicht ordnungsgemäße Vergabeverfahren teuer (weniger Wettbewerb, höhere Preise etc.)
- Bekanntmachung und Aufforderung Teilnahme am Wettbewerb oder zur Angebotsabgabe - § 12 I, II VOL/A
- Fehler, die bis jetzt gemacht worden sind, können später zwar im Eimnzelfall geheilt werden - allerdings sind die Grenzen zu beachten
- Mit der Bekanntmachung bzw. Aufforderung beginnt offiziell das Vergabeverfahren - bis dahin nur intern (sofern nicht konkrete Schritte zur Vergabe ohne Verfahren)
- Identischer Ablauf ab hier für Öffentliche und Beschränkte Ausschreibung
- für Freihändige Vergabea Überschriften (z.B. § 20 VOL/A) sowie Textformulierungen beachten und vgl. hierzu Abwicklungsraster für Vergabeverfahren 2014-2015 nutzen.
- Angebotsfrist - § 10 I VOL/A
- Ablauf der Frist - § 10 I VOL/A
- Entschädigung für Unterlagen (Selbstkosten der Vervielfältigung - § 8 II VOL/A <anders bei >Freihändiger Vergabe bzw. beschränkter Ausschreibung)
- Abforderungsfrist - vgl. § 17 Nr. 1 II f VOL/A aF - nicht mehr vorgesehen in VOL/A
- Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt - vgl. § 12 II h VOL/A
- Bindefrist - § 10 I VOL/A
- Zuschlagsfrist - nur noch intern - vgl. § 10 I VOL/A
- Eingang der Angebote - § 14 I VOL/A
- Eingangsvermerk auf dem ungeöffneten Umschlag - § 14 I VOL/A
- Durch an der Vergabe nicht Beteiligten - "soll" - nicht in § 14 I VOL/A enthalten
- Ablauf der angemessenen Angebotsfrist - § 10 I VOL/A
- Öffnung der Angebote - § 14 II VOL/A
- Inhalt der Angebote - § 14 II VOL/A
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