Begriffe
Entgangener Gewinn kann die Folge des Zuschlags an den Falschen sein.
Zuschlag an den "Falschen" und Folgen
Hierzu kann es vor allem kommen, wenn Ausschlußgründe (vggl. §§ 41 I UVgO, 57 I VgV) nicht beachtet worden sind oder Wertungsfehler (vgl. §§ 43 UVgO, 58 VgV vorliegen.
Rechnungshöfe sind unabhängige und oberste Behörden mit der Aufgabe, den Vollzug des Haushalts auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
Die Rechtsaufsicht obliegt der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Bewerberkataloge können zur Erstellung der Leistungsbeschreibung genutzt werden.
Bestimmungsrecht des Auftraggebers – Markterkundung überflüssig?