Im Gegensatz zu den "förmlichen Verfahren" bei Öffentlicher und Beschränkter Ausschreibung handelt es sich bei der Freihändigen Vergabe

um ein nichtförmliches Verfahren, für das allerdings die gesamte VOL/A gilt, sofern sich nicht aus der Überschrift ( vgl. § 24 VOL/A - Ausschreibungen) oder dem Text (entsprechende Anwendung) Abweichendes ergibt.

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