Der Aufruf zum Wettbewerb ist in den §§ 17b VOL/A und 9 SKR anzutreffen.

Diese entsprechen im wesentlichen in der Linie den §§ 17b VOB/A sowie § 8 VOB/SKR. Diese Bestimmungen ähneln den §§ 17 a VOL/A sowie 17 a VOB/A, weisen indessen einige Besonderheiten auf. Die entsprechenden Muster für die Bekanntmachung, auf die genannten Bestimmungen verweisen, sind zu benutzen.

Während in § 17 a VOL/A von Bekanntmachung und Aufforderung zur Angebotsabgabe die Rede ist, tragen die §§ 17 b VOL/A, 9 VOL/A-SKR die Überschrift "Aufruf zum Wettbewerb", vgl. auch § 1 b VOB/A sowie § 8 VOB/A-SKR.

Im Grunde geht es aber um dasselbe, nämlich die Bekanntmachung bzw. Angebotsaufforderung. Wie in den a-§§ stehen auch in den Bestimmungen für die Sektoren entsprechende Muster für die Bekanntmachung zur Verfügung.


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