Neben den vertraglichen Hauptpflichten spielen Nebenpflichten auch in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens eine bedeutende Rolle.

Hierbei handelt es sich z.B. um die §§ 2, 3 und 4 VOL/B - aber auch in den jeweiligen §§ 2,3 BVB. Insofern können beiderseits Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung auf Schadensersatz entstehen.


Speziell die Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber mit der Folge der Behinderung und Unterbrechung ist nicht selten anzutreffen - mit schwerwiegenden Folgen. Durch eine Risikoanalyse sollten auch diese Fehler in der Vergabevorbereitung vermieden werden.


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