KO-Kriterien führen zum Ausschluß von Bewerbern bzw. Bietern.

Es handelt sich entweder um die fehlende Eignung oder auch z.B. Änderungen der Verdingungsunterlagen. In diesen Fällen liegen schwere Fehler der Bieter vor, die regelmäßig auch nicht durch Aufklärungsverhandlungen beseitigt werden können.

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