Ergänzende, Zusätzliche oder Technische Vertragsbedingungen (z. B. Baubereich VOC)

EVB-IT:
BVB-IT:
   
Ergänzende Vertragsbedingungen:
Zusätzliche Vertragsbedingungen:
Technische Vertragsbedingungen:
   
Ist nur die VOL/B anzuwenden ?  
   
VOL/B:
   
§ 9 Ziff. 4 VOL/A


Im übrigen sind bei größeren Aufträgen sowie insbesondere bei Risikobeschaffungen die allgemeinen Abwicklungsschablonen der VOL/B bzw. der BVB-X durch zu prüfen. Bei Anlaß - zusätzliche Risiken etc. - sind speziell angepaßte "Individualbedingungen" in den Verdingungsunterlagen festzulegen - Einschaltung der Rechtsabteilung oder eines Rechtsberaters erforderlich.

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