Positive Referenzen gehören zu den Nachweisen, die der Bieter zur Unterstützung seiner Bewerbung, insbesondee zum Nachweis seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit vorlegen kann.

Diese Referenzen gehören in sachlich gehaltener Form in die Unterlagen, die der Vergabestelle vorliegen sollten - aber auch den Bedarfsstellen; die Referenzen ermöglichen eine bessere Marktübersicht und erleichtern die Arbeit der Beschaffer, die im übrigen entsprechende "Referenzen" in der Form von Leistungsnachweisen etwa nach den §§ 7, 7a VOL/A verlangen werden.

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