Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb ergeben sich aus den Bestimmungen der VOL/A bzw. VOB/A sowie der VOF.

Hinsichtlich der Anforderungen bedürfen des Nachweises, da sie den Wettbewerb beschränken. Daneben sind vor allem die Grundsätze des Vergabeverfahrens zu beachten. In nicht begründbaren Anforderungen, Diskriminierung und unterschiedlicher Behandlung liegen die größten Fehler der Beschaffungsstelle. In EU-weiten Vergabeverfahren kann dies zur Anrufung der Vergabekammer führen.

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