Nach diesen Leitsätzen hat der Bieter bzw. Auftragnehmer im Rahmen einer Preisprüfung der VO PR im Streitfall die Angemessenheit seines Preises nachzuweisen.

Zu beachten sind auch die Leitsätze für die Ermittlung von Preisen für Bauleistungen auf Grund von Selbstkosten - LSP-Bau.
Vgl. im einzelnen Ebisch/Gottschalk, Preise und Preisprüfungen, 6. Aufl., 1996.

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