Auf § 7 Nr. 5 VOL/A ist zu verweisen: Ausschlußgründe - Teilnahme am Wettbewerb:
- Konkurs- oder Vergleichsverfahren
- Liquidation
- schwere Verfehlung mit Fraglichkeit der Zuverlässigkeit
- Nichterfüllung von Steuer- und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeitragszahlungspflichten
- Abgabe unzutreffender Erklärungen hinsichtlich der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Justizvollzugsanstalten etc.
Ausschlußgründe vor der Wertung der Angebote:
- vgl. § 23 Nr. 1 VOL/A ("brauchen nicht geprüft zu werden...")
Prüfung folgender Punkte:
- nicht ordnungsgemäß
- verspätet - schuldhaft
- ohne rechtsverbindliche Unterschrift
- zweifelhafte Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen
- Vornahme von Änderungen/Ergänzungen
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