Vgl. § 27 a VOL/A - Bekanntmachungspflicht innerhalb von 48 Tagen nach Vergabe des Auftrags - eingeschränkter Bekanntmachungstext bei Dienstleistungen nach § 27 a Nr. 1 II sowie nach Nr.. 2 VOL/A - ähnlich bei Bekanntmachungen nach § 27 a VOB/A.
Bekanntmachungsmuster:
I. Lieferaufträge
Vergebene Aufträge gem. § 27 a
- Name und Anschrift des Auftraggebers (Vergabestelle):
-
- Verfahrensart:
- im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Begründung der Wahl dieses Verfahrens gemäß § 3a Nr. 2:
- Tag der Auftragsvergabe:
- Zuschlagskriterien:
- Anzahl der eingegangenen Angebote:
- Name und Anschrift des oder der Auftragnehmer:
- Art und Menge der gelieferten Waren, gegebenenfalls nach Auftragnehmer:
CPA-Referenznummer: - Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum):
- Gegebenenfalls Wert und Teil des Auftrags, der an Dritte weitergegeben werden kann:
- Andere Auskünfte:
- Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften:
- Tag der Absendung der Bekanntmachung:
- Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:
Vergebene Aufträge gem. § 27 a
- Name und Anschrift des Auftraggebers (Vergabestelle
- Gewähltes Vergabeverfahren; im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, Begründung der Wahl dieses Verfahrens gem. § 3 Nr. 2:
- Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPC-Referenznummer:
- Tag der Auftragserteilung:
~0578