Vgl. § 27 a VOL/A - Bekanntmachungspflicht innerhalb von 48 Tagen nach Vergabe des Auftrags - eingeschränkter Bekanntmachungstext bei Dienstleistungen nach § 27 a Nr. 1 II sowie nach Nr.. 2 VOL/A - ähnlich bei Bekanntmachungen nach § 27 a VOB/A.


Bekanntmachungsmuster:

Anhang E
I. Lieferaufträge
Vergebene Aufträge gem. § 27 a

 

  1. Name und Anschrift des Auftraggebers (Vergabestelle):
    1. Verfahrensart:
    2. im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Begründung der Wahl dieses Verfahrens gemäß § 3a Nr. 2:
  2. Tag der Auftragsvergabe:
  3. Zuschlagskriterien:
  4. Anzahl der eingegangenen Angebote:
  5. Name und Anschrift des oder der Auftragnehmer:
  6. Art und Menge der gelieferten Waren, gegebenenfalls nach Auftragnehmer:
    CPA-Referenznummer:
  7. Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum):
  8. Gegebenenfalls Wert und Teil des Auftrags, der an Dritte weitergegeben werden kann:
  9. Andere Auskünfte:
  10. Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften:
  11. Tag der Absendung der Bekanntmachung:
  12. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:



II. Dienstleistungsaufträge
Vergebene Aufträge gem. § 27 a

 

  1. Name und Anschrift des Auftraggebers (Vergabestelle
  2. Gewähltes Vergabeverfahren; im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, Begründung der Wahl dieses Verfahrens gem. § 3 Nr. 2:
  3. Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPC-Referenznummer:
  4. Tag der Auftragserteilung:

~0578