In der Leistungsbeschreibung sind vielfach "Mindestleistungen" enthalten.

Dies ist bedenklich, da der erforderliche Bedarf bzw. ein "Rahmen" festzustellen ist. In keinem Fall dürfen bei Überschreiten der Mindestleistung/"Minimum" "Zusatzpunkte" gegeben werden. Ebensowenig kann es Zusatzpunkte geben, wenn eine Mindestleistung und/oder eine Höchstleistung in der Leistungsbeschreibung enthalten ist. Diese Angaben sind innerhalb der zugestandenen Toleranzen zu erfüllen. Wer sich als Bieter im zulässigen "Toleranzbereich" hält, ist mit seinem Preis in der Wertungsstufe des § 25 Nr. 3 VOL/A in der Wertung.
Auf die Checklist Minimum/Maximum ist zu achten.

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