Wartungsverträge sind Werkverträge.
Für diese Verträge ist die VOL/B anzuwenden, sofern es sich nicht um BVB-Wartung handelt. Wartungsverträge gehören zu gefährlichen Dauerschuldverhältnissen. Zumindest sollen die Vergabestellen die Leistungsscheine benutzen und die VOL/B entsprechend individuellem Bedarf bei besonderen Vertragsrisiken abändern.
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