Für die Bundesministerien (AA, BMA, MMBF, BML, BMI etc. - vgl. § 2 VgV 2006:"oberste, obere Bundesbehörden und vergleichbare Einrichtungen" - früher § 1 a VOL/A) gelten Besonderheiten im Zusammenhang mit folgenden Punkten:
- Schwellenwert - - nicht z.B. 211.000 EURO, sondern 137.000 Sonderziehungsrechte - erheblich niedriger - WTO-Abkommen - Festlegung der Schwellenwerte durch EU-Kommission jeweils für zwei Jahre)
- Beachtung des GATT, GATS, GPA- WTO-Abkommen
- Regierungskäufe.
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Organisation der Bundesverwaltung
Die Bundesministerien, das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt, das Bundespresseamt und - wegen seiner Bedeutung und seiner Unabhängigkeit von der Bundesregierung - der Bundesrechnungshof sind oberste Bundesbehörden.
Bundesministerien haben politische Funktionen, sie bereiten die Entscheidungen des Ministers vor, vor allem die Gesetzgebung, und erlassen die notwendigen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Zugleich sind sie oberste Verwaltungsbehörden. Soweit die Exekutive beim Bund liegt, sind nachgeordnete Bundesbehörden, die den Weisungen ihres Ministeriums unterliegen, damit betraut.
Dreistufiger Verwaltungsunterbau
Bei den Ministerien mit einem eigenen Verwaltungsunterbau sind sie in drei Stufen gegliedert: Bundesoberbehörde als Zentrale, Bundesmittelbehörden, die regional zuständig sind, und die örtlichen unteren Bundesbehörden.
1. Bundesoberbehörden
Der Bund unterhält darüber hinaus eine große Anzahl von zentralen Behörden und Institutionen für spezielle Aufgaben. Die wichtigsten und personell starken werden als Bundesoberbehörden bezeichnet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundes, und sie unterstehen unmittelbar einer obersten Bundesbehörde, in der Regel dem Bundeskanzleramt oder einem Bundesministerium.
2. Zentrale Bundesbehörden
Organisatorisch mit ihnen verwandt sind kleinere Bundesbehörden und -anstalten, die vorwiegend im Wissenschafts- und Informationsbereich tätig sind. Insgesamt gibt es ungefähr 100 solcher zentralen Einrichtungen, die jeweils einem Ministerium unterstellt sind.
3. Anstalten und Körperschaften
Für bestimmte bundesstaatlichen Aufgaben sind »bundesunmittelbare« Körperschaften, Anstalten und Stiftungen eingerichtet worden. Sie sind selbständig für ihren Sachbereich im gesamten Bundesgebiet zuständig und unterstehen der Aufsicht eines Ministeriums. Die größte ist die Bundesagentur für Arbeit mit einem eigenen Unterbau aus Landesarbeitsagenturen und örtlichen Arbeitsagenturen. Andere haben wissenschaftliche und kulturelle Aufgaben, wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Deutsche Bibliothek.
Im Zuge zweier Reformen wurden die beiden großen Dienstleistungsunternehmen Bundesbahn und Bundespost aus dem öffentlichen Dienst ausgegliedert. Die Post wurde in drei selbständige Bereiche - Postdienst, Telekom und Postbank - aufgeteilt, die seit dem 1.1.1995 privatwirtschaftlich geführt werden. 1994 sind auch die Deutsche Bundesbahn und die ehemalige Deutsche Reichsbahn der DDR in ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, die Deutsche Bahn AG, umgewandelt worden, in der der Bund die Mehrheit der Anteile hält, um die Gemeinwohlbindung sicherzustellen.
Aufgaben der Bundesverwaltung
Aufgaben In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsaufgaben auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt. Das Schwergewicht der Verwaltungstätigkeit liegt bei den Ländern und Gemeinden. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 83 vor, dass die Bundesgesetze grundsätzlich von der Verwaltung der Länder ausgeführt werden, mit einigen Ausnahmen, die in Art. 87 aufgezählt sind. Das sind …..
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