Der Vorschlag für die Bekanntmachung sollte von der Bedarfsstelle gegenüber der Beschaffungsstelle gemacht werden.

Die Bekanntmachung soll die betroffenen Fachkreise - Bieter und Bewerber erreichen. Häufig kennt die Bedarfsstelle die Fachmagazine etc. bestimmter Branchen. Auf dieses mögliche Know how sollte nicht verzichtet werden.

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