Wertung der Angebote - § 25 VOL/A
- Wertung - Stufe 1 - § 25 Nr. 1 VOL/A - "Entweder-oder-Prinzip"
- Wertung - Stufe 2 - § 25 Nr. 2 I - keine Zuverlässigkeit oder keine Fachkunde oder keine Leistungsfähigkeit - "UFAB II" - nicht mehr anwendbar, da überholt !
- Ausschluß
- Wertung - Stufe 2 - § 25 Nr. 2 II VOL/A - "Dumpingpreis"
- "ungewöhnlich niedrige Angebote" im Verhältnis zur Leistung
- Überprüfung der Einzelposten
- Anforderung von Belegen
- Preisüberprüfungsergebnis
- Unbelegter Preis
- Verdrängungswettbewerb
- Vernichtungswettbewerb
- Boykott
- Berücksichtigung des Ergebnisses der Preisüberprüfung
- Ausschluß
- Wertung - Stufe 2 - § 25 Nr. 2 III- "Mondpreis"
- Unwirtschaftlicher Preis
- Offenbares Mißverhältnis von Preis und Leistung
- Ausschluß
- Kein Ausschluß - kein "Mondpreis"
Achtung strikte Trennung der bisherigen Wertung vor dem nächsten Schritt, der "eigentlichen" Wertung
- Wertung nach § 25 Nr. 3 VOL/A/13/ - "wirtschaftlichstes Angebot"
- Preis als alleiniges Wertungskritierium - § 25 Nr. 3 VOL/A
- Zusätzliche Kriterien/150/ nach § 25 Nr. 3 VOL/A/13/
- Begründung - Test - weitere Kriterien - meist nicht neben dem Preis begründbar - Kontrolle: Bestandteil der Leistungsbeschreibung ?
- Keine "Doppelwertung" nach § 25 Nr. 2 I VOL/A
- Kein Zuschlag an den "Falschen" -
- Wertung von Nebenangeboten/Änderungsvorschlägen nach § 25 Nr. 4 VOL/A
- Nebenangebote/Änderungsvorschläge nicht ausgeschlossen:
- Nebenangebote/Änderungsvorschläge nur ausnahmsweise mit Hauptangebot zugelassen/190/:
- Gleichwertigkeit von Nebenangebot/Änderungsvorschlag Position für Position nachgewiesen:
- Innovationsangebot - nicht erkennbar/bekanntgeworden im Zeitpunkt der Ausschreibung:
- Keine Aufhebung:
- Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet:
- Wertung als wirtschaftlichstes Angebot:
~0312