Beschränkter Kreis von Unternehmen
Wenn insofern die tatsächlichen Feststellungen auf der Grundlage der Marktübersicht getroffen sind und in der Tat nur wenige Unternehmen für die Leistung in Betracht kommen, kann die Beschränkte Ausschreibung nach § 3 III a) VOL/A gewählt werden - naych der Fassung der VOL/A 2009 nur mit vorherigem Teilnahmewettbewerb - eine Verschlechterung - noch dazu unsinnig, wenn der Kreis der kleine Kreis der Spezialisten bekannt ist.
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