Allgemeine Vertragsbedingungen - VOL/B - VOB/B
Vgl. Bartl, Harald, VOL/B, 2. Aufl., 2004, CitoExpert, www.vergabetip.de
Allgemeine Vertragsbedingungen = VOL/B Text
- Hierbei handelt es um die VOL/B. Diese sind die "allgemeinen Einkaufsbedingungen" der öffentlichen Hand.
- Zivilrechtlich unterliegen sie den §§ 305 ff BGB - früher AGBG und damit insbesondere der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB - früher § 9 AGBG.Vgl. Bartl, harald, VOL/B, 2. Aufl., 2004.
- Vergaberechtlich sind die in der Vertrag einzubeziehen (§§ 21 II UVgO, 29 II VgV.
- Fügt der Bieter seinem Angebot eigene AGB bei, so ist er auszuschließen - vgl. §§ 42 I Nr. 4 UVgO, 57 I Nr. 4 VgV
§ 55 BHO bzw. LHO verlangt, dass die Aufträge nach einheitlichen Richtlinien vergeben werden. Daher verweisen die UVgO (§ 21 II) und die VgV (§ 29 II) auf die entsprechenden AGB wie VOL/B und VOB/B.