Neben der Niederschrift zur Öffnungsverhandlung nach § 22 Nr. 4 VOL/A bzw. zum Eröffnungstermin nach § 22 Nr. 4 VOB/A sind
- Grund und Ergebnis
- der Verhandlungen
vertraulich zu behandeln und schriftlich niederzulegen - vgl. Checklist Verhandlungen.
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