Hier handelt es sich um den Oberbegriff aus § 5 Nr. 1 VOB/A
- danach sollen Bauleistungen so vergeben werden, daß die Vergütung nach Leistung bemessen wird - und zwar
- in der Regel zu Einheitspreisen - Einheitspreisvertrag
- in geeigneten Fällen für eine Pauschalsumme - Pauschalpreisvertrag
- Stundenlohnvertrag
- Selbstkostenerstattungsvertrag.
~1042