Die wesentlichen Leistungsstörungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses sind Verzug, Nichterfüllung und Schlechtleistung.

Hinzukommen Störungen im Bereich der Vertragsverhandlungen sowie die Verletzung von Nebenpflichten. Das BGB sieht für diese Fälle ein recht ausgeglichenes System vor, das freilich z.B. durch AGB - auch AGB der öffentlichen Hand empfindlich verschoben wird. Insoweit greift freilich das AGBG ein und schützt den jeweils anderen Teil vor unangemessenen AGB.

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