Der Eingangsvermerk gehört nach § 22 Nr. 1 - jetzt § 14 VOL/A 2009 - VOL/A zum ordnungsgemäßen Vergabeverfahren. Er "soll" durch einen an der Vergabe nicht Beteiligten auf dem ungeöffneten Umschlag angebracht werden.
~0932
Der Eingangsvermerk gehört nach § 22 Nr. 1 - jetzt § 14 VOL/A 2009 - VOL/A zum ordnungsgemäßen Vergabeverfahren. Er "soll" durch einen an der Vergabe nicht Beteiligten auf dem ungeöffneten Umschlag angebracht werden.
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