Die Publizitätspflicht - Offenlegung durch Einreichung von Unterlagen zum Handelsregister - Bekanntmachung im Bundesanzeiger - ist in den §§ 325 ff HGB geregelt.

Im Vergabeverfahren kann bei entsprechender Offenlegungspflicht nach den Gesetzen des Staates, in dem die Gesellschaft ansässig ist, die Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge verlangt werden - vgl. § 7 a Nr. 2 c) VOL/A.

Bilanzauszüge

Im Vergabeverfahren kann bei entsprechender Offenlegungspflicht nach den Gesetzen des Staates, in dem die Gesellschaft ansässig ist, die Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge verlangt werden - vgl. § 7 a Nr. 2 c) VOL/A.

Bilanz

Im Vergabeverfahren kann bei entsprechender Offenlegungspflicht nach den Gesetzen des Staates, in dem die Gesellschaft ansässig ist, die Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge verlangt werden - vgl. § 7 a Nr. 2 c) VOL/A.

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