Der Bieter kann, sofern sein Angebot nicht berücksichtigt wird, bereits "in seinem Angebot" die Rückgabe verlangen von


Das kann auch bereits in einem Begleitschreiben zum Angebot geschehen. Das gehört zu einem professionellen Angebotsmanagement
Vgl. insofern §21 Nr. 5 VOL/A.

~0951