BVB
Änderung der BVB
BGH-Rechtsprechung
Von den ursprünglichen 7 BVB-Musterverträgen ist heute nur noch BVB-Planung anzuwenden. EVB-IT- Planungsvertrag steht noch aus, ist aber angekündigt - vgl. www.cio.bund.de. An die Stelle der alten BVB sind im Übrigen die EVB-IT (System, Systemlieferung, Erstellung, Service, Instandhaltung etc.) getreten.
Die BVB und auch die EVB-IT weisen zwar einige Vorteile (nützliche Leistungsscheine sowie vorformulierte Klauseln) auf, die die Arbeit im schwierigen IT-Bereich erleichtern.
Allerdings sind die Verzugs- und Gewährleistungsbestimmungen der BVB (und teils auch xder EVB-IT) nach der Rechtsprechung des BGH zu den BVB nichtig (BVB-Überlassung) sowie zumindest bedenklich.
Daher sollten die BVB im jeweiligen Einzelfall geprüft und geändert werden. Änderungen beziehen sich auf die Frage, inwiefern das BGB an die Stelle der Klauseln tritt, ob eine Vertragsstrafe oder eine Schadenspauschalierung vorgesehen wird (hierzu Schmitt, Michaela, Vertragsstrafen und Schadenspauschlierungen in AGb der öffentlichen, insbesondere in BV und EVB-IT, CR 2010, 692..
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