Begriffe
Die wesentlichen Leistungsstörungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses sind Verzug, Nichterfüllung und Schlechtleistung.
Vgl. die Änderung VOB/A - jetzt "wirtschaftlichstes Angebot" entsprechend § 97 GWB
Im Eröffnunsgtermin werden die Endbeträge der Angebote nach § 22 Nr. 3 II VOB/A in die Eröffnungsniederschrift aufgenommen.
~0967
Die Vergabe von Bauleistungen kann nur mit folgenden Vertragsarten erfolgen - vgl. § 5 VOB/A:
Ein simuliertes Angebot wird bei großen Vergabeverfahren zur Absicherung eingeholt; denn die teils monatelange Arbeit an den Vergabeunterlagen können "betriebsblind" machen.