Begriffe
Vorbereitung Vergabeverfahren
Checklist Zweites Vergabeverfahren
Zweites Vergabeverfahren
Die genannen Begriffe "Stand der Technik" etc. enthalten Standards, die teils unterschiedlich betrachtet werden:
Auftragswerte richtig schätzen!
Es ist immer wieder erstaunlich, dass die nach §§ 1 – 3 Vergabeverordnung (VgV) maßgeblichen Auftragswerte nicht zutreffend geschätzt werden, um z. B. das EU-Vergabeverfahren zu unterlassen oder zu umgehen. Ohne eine nachvollziehbare Markterkundung und Marktübersicht (mit Erfassung der Marktpreise) ist dies nicht möglich.
Beschaffungsabsicht Beschaffungsgegenstand Beschaffungsidee
Beschaffungsschritte
Übersicht
Stufe 1 Beschaffungsidee und Beschaffungsimpuls
Stufe 2 Marktübersicht
Stufe 3
Die Berufsvertretungen (Kammern, Wirtschaftsverbände etc.) sollen vor allem nach § 6 VOL/A bzw. § 7 VOB/A eingeschaltet werden, wenn es um die Mitwirkung von Sachverständigen geht. Will die Vergabestelle von dieser verbindlichen Vorgabe der VOL/A bzw. VOB/A abweichen, so ist dies plausibel zu begründen.
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Die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens sind im Vergabevermerk
nach § 30 VOL/A bzw. VOB/A festzuhalten - und zu begründen.
