Verhandlungsverfahren nach § 8 IV UVgO (§ 14 IV VgV) - früher § 3 III, IV EG VOL/A.- vgl.
Abwicklungsraster 2021 für UVgO Abwicklungsschablone
Hinweise Übersich Freihändige Vergabe - Verhandlungsverfahren
Übersicht
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§ 8 I, II UVgO Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung mit TNWB nach Wahl |
Verhandlungsverfahren mit oder ohne TNWB - 16 Fälle - Bartl/Barrtl/Schmitt, UVgO, § Rn. 6 f. |
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Beschränkte Ausschreibung ohne TNWB § 8 III UVgO (3) Der Auftraggeber kann Aufträge im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn 1. im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung oder einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb keine zuschlagsfähigen Angebote eingereicht wurden, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden, oder 2. eine Öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb für den Auftraggeber oder die Bieter und Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde.
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§ 8 IV Verhandlungsverfahren – vgl. § 14 IV VgV (4) Der öffentliche Aufraggeber kann Aufträge im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn 1. der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst, 2. der Auftrag aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann, 3. 3. die Leistung nach Art und Umfang, insbesondere ihre technischen Anforderungen, vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können, 4. die Leistung im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit1 erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten wird, 5. im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung oder einer Beschränkten Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb keine zuschlagsfähigen Angebote eingereicht wurden, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden, 6. die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen sind, 7. die Bedürfnisse des Auftraggebers nicht ohne die Anpassung bereits verfügbarer Lösungen erfüllt werden können, 8. es sich um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur einer Dienststelle des Auftraggebers dienen, 9. eine Öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb für den Auftraggeber oder die Bieter und Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde, 10. die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, 11. es sich um eine auf einer Warenbörse notierte und erwerbbare Lieferleistung handelt, 12. zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, a) die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, b) bei denen ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und c) bei denen dieser Wechsel eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde, 13. eine vorteilhafte Gelegenheit zu einer wirtschaftlicheren Beschaffung führt, als dies bei Durchführung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung der Fall wäre, 14. es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist, 15. der öffentliche Auftrag ausschließlich vergeben werden soll a) an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, b) an Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist, oder c) an Justizvollzugsanstalten, oder 16. dies durch Ausführungsbestimmungen eines Bundes- oder Landesministeriums bis zu einem bestimmten Höchstwert (Wertgrenze) zugelassen ist. |
Alte Muster nach VOL/A
Die früheren Muster sind teils noch anwendbar (partielle Übereinstimmungen), sollten nur eine Hilfe sein. Die Freihändige Vergabe - Verhandlungsvergabe - ist die Ausnahme, bei der besondere Vorsicht geboten ist. Wenn allerdings die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte die Verfahrensart auch gewählt werden. Die Wahl der Öffentlichen Ausschreibung bzw. der Beschränkten Ausschreibung in den Fällen, in denen die Freihändige Vergabe gewählt werden kann, würde gegen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen, vor allem aber auch bei den Bietern, nicht also nur bei der Vergabestelle ,einen unvertretbaren Aufwand verursachen.
§ 3 IV VOL/A - früher 15 Begründungsmuster für die Fälle der Freihändigen Vergabe - seit 2009 sind einige fälle weggefallen:
1. Nur ein Unternehmen wegen besonderer Erfahrungen - Monopol
| § 3 IV l) VOL/A | ||||||||||||||||
| Begründung: Nach der Marktübersicht sowie der Risikoanalyse kommt nur das Unternehmen in Betracht. Das Unternehmen weist folgende spezielle |
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| auf. | ||||||||||||||||
| Konkurrenzunternehmen mit dieser Qualifikation sind | ||||||||||||||||
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| 1. 2. 3. 4. |
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| Das unter 1. Angeführte Unternehmen scheidet aus, weil | ||||||||||||||||
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| Aus allem ergibt sich, daß nur e i n Unternehmen, nämlich der Bewerber _______ in Betracht kommt. Eine Auftragserteilung an andere Unternehmen scheidet aus. Folglich kann die Freihändige Vergabe als Verfahrensart gewählt werden. |
2. Vergabe im Anschluß an Entwicklungsleistungen
| § 3 IV VOL/A |
| Im vorliegenden Fall sind mit Zuschlag vom __________ dem Auftragnehmer _____________ Entwicklungsleistungen betreffend _________________________________________________________ mit einem Auftragswert von EURO______________ mit einer Ausführungszeit von 2 Jahren übertragen worden. Diese Arbeiten sind zuverlässig, fachkundig und beanstandungslos durchgeführt und am _______ beendet worden. Nunmehr, im Monat __________ , sind folgende Leistungen zu vergeben: |
| Für diese Leistungen ist ein Abwicklungszeitraum von 3 Monaten bis zum ________ vorgesehen. Es handelt sich um einen geschätzten Auftragswert von ___________ DM/EURO, der ca. _______ % des Auftragswertes für die Entwicklungsleistung entspricht. Bei diesem zusätzlichen Auftrag handelt es sich folglich um einen Auftrag
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3. Schutzrechte
| § 3 IV c) VOL/A Für die zu beschaffende Leistung bestehen gewerbliche Schutzrechte wie folgt: |
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| Zur Nutzung dieses Schutz- bzw. Urheberrechts sind außer dem Auftragnehmer weder der Auftraggeber, noch andere Unternehmen befugt. Insbesondere wird die entsprechende Leistung nicht durch Verwertungsberechtigte (Händlernetz, Vertriebspartner etc.) vertrieben, sondern lediglich durch den Auftragnehmer. Daher liegen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 4 c) VOL/A vor. Es kann die Freihändige Vergabe erfolgen. | ||||||||||||||||||||||||
4. Geringfügige Nachbestellung - "20-%-Klausel"
| § 3 IV VOL/A Die Voraussetzungen |
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| Folglich sind die Voraussetzungen des § 3 V VOL/A erfüllt. Die Freihändige Vergabe kann erfolgen. |
5. Ersatzteile und Zubehör
| § 3 IV VOL/A Bei dem vorliegenden Auftrag handelt es sich um |
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| Daher liegen die Voraussetzungen für eine Freihändige Vergabe nach § 3 V VOL/A vor. |
6. Besondere Dringlichkeit
| § 3 IV g) VOL/A § 3 IV g) VOL/A verlangt die besondere Dringlichkeit der Leistung. Hier handelt es sich um ______________. Diese Leistungen müssen am ________________ in der Abteilung zur Verfügung stehen, da andernfalls diese schwerwiegenden Folgen und erheblichen Nachteile eintreten werden, die nachfolgend konkret dargelegt werden: |
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| 1. 2. 3. 4. Im Hinblick hierauf ist für eine Beschränkte oder Öffentliche Ausschreibung kein Raum, insbesondere kann der mit den Ausschreibungen verbundene Zeitverlust nicht hingenommen werden. Die Vergabe ist auch nicht durch ein Fehlverhalten der Beschaffungsstelle verursacht oder treuewidrig nicht erledigt worden. Bei entsprechender personeller Besetzung bzw. zusätzlichen organisatorischen Vorsorgemaßnahmen hätte zwar eine frühere Beschaffung erfolgen können. Indessen lassen diese Umstände nunmehr nicht die Voraussetzungen der "besonderen Dringlichkeit" entfallen, da es in diesem Zusammenhang auf die objektiven Gesamtumstände im Zeitpunkt der durchzuführenden Beschaffung ankommt (vgl. in diesem Zusammenhang auch § 3 V g) VOL/A einerseits sowie § 3 IV d) EG VOL/A andererseits). Folglich liegen die Voraussetzungen der Freihändigen Vergabe vor. |
7. Geheimhaltung
| § 3 IV VOL/A | ||||||
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| Daher kann eine Ausschreibung der Leistung nicht erfolgen. |
8. Funktionale Leistungsbeschreibung
| § 3 IV h) VOL/A Die Leistung ist - hier Gründe einfügen - konkret: |
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| (VOL/A nicht anwendbar - aber als "Hilfsraster" sinnvoll). Im Hinblick hierauf sind keine hinreichend vergleichbaren Angebote zu erwarten. Folglich kann die Freihändige Vergabe durchgeführt werden. |
9. "Künstler" und Schöpfer"
| § 3 IV Nr. 4 i) a. F. entfallen - jetzt über § 3 V h) oder l) - oder freihändig als freiberufliche Leistungen - vgl. § 1 VOL/A Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um |
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| Für dies werden besondere schöpferische Fähigkeiten verlangt, nämlich | ||||||||
| - im einzelnen ausführen - : | ||||||||
| Daher kann die Freihändige Vergabe gewählt werden. |
10. Kartell
| § 3 IV VOL/A |
| Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Kartell. |
| Anmeldung bei dem Bundes-/Landeskartellamt ? |
| Kartellungebundene Bewerber sind nicht vorhanden. |
| Daher kann die Freihändige Vergabe gewählt werden. |
11. Börsenwaren entfallen - nach § 3 V l) VOL/A 2009
| § 3 IV Nr. 4 l) - 2009 entfallen - VOL/A Börsenwaren - die betreffenden Waren werden an der _________________ Börse gehandelt. Daher kann die Freihändige Vergabe gewählt werden. |
12. Vorteilhafte Gelegenheit - 2009 entfallen - jetzt über § 3 V l) VOL/A
| § 3 IV Nr. 4 m) - 2009 entfallen - VOL/A Voraussetzungen der "vorteilhaften Gelegenheit": Hier sind _______________________ Leistungen betroffen. |
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13. Sinnlose weitere Ausschreibung
| § 3 IV a) VOL/A Im vorliegenden Fall wurde |
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14. Justizvollzugsanstalt etc.
| § 3 IV VOL/A Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Auftragsvergabe an |
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| Daher ist die Freihändige Vergabe zulässig. |
15. Nichterreichen des Höchstwerts
| § 3 V i) VOL/A Nach den Ausführungsbestimmungen des ist die Freihändige Vergabe bis zum einem Höchstwert von EURO ________________ zugelassen. Der entsprechende Höchstwert ist bei dem Auftragswert nicht erreicht. Besondere Umstände, die eine Beschränkte Ausschreibung geboten sein lassen, sind nicht erkennbar. Daher kann die Freihändige Vergabe gewählt werden. |
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