Der Bieter kann, sofern sein Angebot nicht berücksichtigt wird, bereits "in seinem Angebot" die Rückgabe verlangen von
- Entwürfen,
 - Ausarbeitungen,
 - Mustern und Proben.
 
 Das kann auch bereits in einem Begleitschreiben zum Angebot geschehen. Das gehört zu einem professionellen Angebotsmanagement
 Vgl. insofern §21 Nr. 5 VOL/A.
 
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