Checklist Minimum/Maximum
1. Ausgangspunkt sind die Leistungsbeschreibungen von Bietern:
Leistungsbeschreibungen von Bietern | Zahl | ||
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Eine (meist unentbehrliche) Hilfe kann eine Leistungsbeschreibung von Bietern (Katalog/Prospekt/Informationsmaterial etc.) bilden - hier sind die einzelnen Merkmale zunächst im Detail zu erfassen und sodann nach den einzelnen Beschreibungspunkten zu sortieren. Dabei ist zwischen den (vor allem technischen) Beschreibungspunkten wie folgt zu unterscheiden:
- Bei allen Bietern übereinstimmende Merkmale
1.
2.
3.
4.
etc. - Bei allen Bietern unterschiedliche Merkmale - Bandbreite der jeweiligen Leistung (z.B. unterschiedliche Leistungseinheiten etc.)
Leistungsstufe/-stärke etc. Bewerber A B C D E Merkmal 1 Merkmal 2 Merkmal 3 Merkmal 4 Merkmal 5 Merkmal 6 Merkmal 7 etc.
Bandbreite - Feststellung:Leistungsstufen Minimal-Leistung: Optimal-Leistung: --------Erforderlicher Bedarf--------
Schrittweises Vorgehen
Leistungsbeschreibungen von Bietern
- ja
- nein
ÜBEREINSTIMMENDE Angaben In den Fällen der Festlegung bestimmter Minimum- oder Maximumleistungen sowie bei Abstellung auf ein Monopolmerkmal ist nach § 8 Nr. 3 VOL/A nachzuweisen, daß die Abstellung auf "ungewöhnliche Anforderungen" "unbedingt erforderlich" ist.
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DIVERGIERENDE Daten/Angaben
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*********Minimum********Maximum*********
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Monopolangebot/-merkmal
Erforderlichkeit ?
Nebenangebote und/oder Änderungsvorschläge ?
Werden der Minimum-/Maximum-Bedarf zu weit oder zu eng festgelegt, so erhöht oder verengt sich überflüssigerweise oder ohne Erforderlichkeit der Bewerber/Bieterkreis.
Werden Monopolmerkmale in die Leistungsbeschreibung aufgenommen, so reduziert sich der Wettbewerb auf den Monopolisten X.
Minimum- und Maximumleistungen stellen nur Bedarfsspannen dar, die nicht zu Vorteilen/Mehrpunkten bei der Wertung nach § 25 Nr. 3 VOL/A führen dürfen.
unzulässige Leistungsbeschreibung vor, die zum Ausschluß von Bewerbern führt. Ferner ist in solchen Fällen etwa der Ausschreibung eines bestimmten Erzeugnisses über die Zulassung von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen ein "Restwettbewerb" sicherzustellen.
Im EU-weiten Vergabeverfahren kann die Abweichung von diesem Prinzip zur Aufhebung des Vergabeverfahrens nach Anrufung der Vergabekammer führen (Vergabekammer des Bundes - VK A - 20/99 - Beschluß vom 14.9.1999 - Büromöbel:
"Ein bestimmtes Erzeugnis ist vielmehr schon dann vorgeschrieben, wenn es nach Form, Stofflichkeit, Aussehen oder technischen Merkmalen so präzise definiert ist, daß es dem Bieter insoweit keine Ausweichmöglichkeit beläßt (Vergabeüberwachungsausschuß des Bundes - 1 VÜ 2/97 - Beschluß vom 23.4.1997 -.Schleusentechnik ...). Die Vergabestelle hat in der Leistungsbeschreibung die Werkstoffe, Maße und Formengeometrie der Büroarbeitsplätze bis ins Detail vorgegeben. Nebenangebote waren nicht zugelassen. Ein bestimmtes Erzeugnis i.S.d. § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOL/A liegt somit vor..... Auch Erwägungen der Standardisierung und Kompatibilität dürfen nicht dazu führen, daß eine frühere Entscheidung der Vergabestelle für einen Anbieter diesem faktisch auch die nachfolgenden Ergänzungsauftrage sichert. Anderen Bietern muß die Chance erhalten bleiben, die Vergabestelle von der Leistungsfähigkeit ihrer Produkte zu überzeugen. Im Falle sehr detaillierter Leistungsbeschreibungen bildet die Möglichkeit von Nebenangeboten das notwendige, vergaberechtlich vorgesehene Ventil für einen Restwettbewerb durch Bieter, die das ausgeschriebene Produkt in dieser Form nicht anbieten können oder wollen. Auch wenn die Vergabestelle ihren Beschaffungswunsch aus nachvollziehbaren Gründen schon weitestgehend konkretisiert hat, muß sie dennoch einen Rest an Innovationswettbewerb über Nebenangebote ermöglichen."
2. Weitere Hinweise zur Erstellung der Leistungsbeschreibung auf der Grundlage von Bewerberangaben in Prospekten etc.
1. Feststellung der übereinstimmenden Angaben in Leistungsbeschreibungen der Bewerber: - nein
- ja - welche:
2. Feststellung der divergierenden Angaben: - nein
- ja - welche:
3. Festlegung des Bedarfsminimums bei divergierenden Angaben: - nein
- ja - Bedarfsminimum:
4. Festlegung des Bedarfsmaximums bei divergierenden Angaben: - nein
- ja - Bedarfsminimum:
5. Feststellung von "Monopol-Eigenschaften": - nein
- ja - Monopol-Eigenschaften - gegebenenfalls welche:
Bewertung der Monopol-Eigenschaften als
-- wesentlich und unentbehrlich/erforderlich:- keine
- ja - welche:
- Begründung für unabdingbare Erforderlichkeit:
Bewertung der Monopol-Eigenschaften als
-- unwesentlich und entbehrlich/nicht unbedingt erforderlich:- keine
- ja - welche:
- Begründung für unabdingbare Erforderlichkeit:
3. Leistungsbeschreibung - Ergebnis:
- Feststellung der übereinstimmenden Angaben in Leistungsbeschreibungen der Bewerber:
- Feststellung der divergierenden Angaben:
- Festlegung des Bedarfsminimums bei divergierenden Angaben:
- Festlegung des Bedarfsmaximums bei divergierenden Angaben:
- Feststellung von "Monopol-Eigenschaften" Bewertung der Monopol-Eigenschaften als wesentlich und unentbehrlich/erforderlich (Aufnahme in die Leistungsbeschreibung mit der Wirkung des Ausschlusses der anderen Bewerber):
- Begründung für unabdingbare Erforderlichkeit:
Bewertung der Monopol-Eigenschaften als unwesentlich und entbehrlich/nicht unbedingt erforderlich(keine Aufnahme in die Leistungsbeschreibung, da wettbewerbsausschließend):
Begründung:
~0452