Öffnung der Angebote - § 22 VOL/A - entsprechende Anwendung auf die Freihändige Vergabe (vgl. § 22 Nr. 6 IV VOL/A)



Muster Öffnungsverhandlung sowie Variante Muster Öffnungsverhandlung




Checklist

  • Verhandlung unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist (soll)
  • Anwesenheit des Verhandlungsleiters und weiteren Vertreters des Auftraggebers - "muß"
  • Keine Zulassung von Bietern - "sind nicht zuzulassen"
  • Feststellung hinsichtlich der Angebote:
  • ordnungsgemäß verschlossen ?
  • äußerlich gekennzeichnet?
  • Eingang bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der für den Eingang als zuständig bezeichneten Stelle?
  • Öffnung mit vorbereitetem Niederschriftsformular:
  • Name und Wohnort der Bieter:
  • Endbeträge der Angebote:
  • Andere den Preis betreffende Angaben:
  • Einreichung von Nebenangeboten und/oder Änderungsvorschlägen sowie Name des Bieters:
  • Kennzeichnung der Angebote in allen wesentlichen Teilen und einschließlich der Anlagen
  • Sorgfältige Verwahrung der Angebote und der Anlagen sowie Aufbewahrung von Umschlägen (verspätete Angebote) und Beweismitteln ! Maßnahmen:
  • Sicherstellung der Niederschrift - Unmöglichkeit der Zugänglichkeit für Bieter und Öffentlichkeit - Maßnahmen:
  • Sicherung der Vertraulichkeit der Angebote und ihrer Anlagen ! Maßnahmen:
  • Beweissicherung ! Maßnahmen:
  • Verwertung der Angebotsunterlagen nur für das Vergabeverfahren oder vorherige schriftliche Vereinbarung ! Maßnahmen:
  • Gewerblicher Rechtsschutz ? Vgl. § 21 Nr. 3 III VOL/A - Sicherstellung der Kenntnisse auf die mit der Sache befaßten Personen - Maßnahmen:
  • Besondere Aufführung der folgenden Angebote in der Niederschrift ?
    • nicht ordnungsgemäß verschlossen?
    • nicht äußerlich gekennzeichnet ?
    • verspätet eingehend ?
  • Eingang von Angeboten nach Schluß der Öffnungsverhandlung - Aufnahme in einen Nachtrag
  • mit Vermerk
  • der Eingangszeit
  • bekannte Gründe für nicht ordnungsgemäß verschlossen, nicht äußerlich gekennzeichnet, nicht rechtzeitig und nicht bei der zuständigen Eingangsstelle:
  • Vollständige Niederschrift !
  • Unterschrift durch Versammlungsleiter und Vertreter ?

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