Checkliste für VOF - Z.B. die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsleistungen, Unternehmensberatung, Schulung, Seminar etc.
Letzte Änderung: 11.6.2010.Die VOF wurde 2009/2010 geändert. Die Neufassung ist mit Inkrafttreten der Vergabeverordnung 2010 (11.6.2010) anzuwenden.
VOF Verfahren Raster - ist in Überarbeitung
Der Anwendungsbereich bzw. die Reichweite des Freiberuflerbegriffs (vgl. § 1 VOL/A, Fn. 1.) hat sich auch durch die Nuefassung der VOF nicht verändert.
Der entsprechende Vertragstyp ist wichtig. Wir unterscheiden bei „Dienstleistungen“ Dienst-, Werk- und Geschäftsbesorgungsverträge (Dienst- oder Werkverträge). Entscheidung ist der jeweilige konkrete Vorgang. Forschungs- und Entwicklungsleistungen können z. B. Dienst- oder Werkvertrag sein (BGH, Urt. v. 16.7.2002 – X ZR 27/01 – NJW 2002, 3323). Es empfiehlt sich dringend, diese Frage in den Verdingungsunterlagen eindeutig zu klären – bei Werkverträgen können BVB-Planung, bei Dienstverträgen EVB-IT-Dienstvertrag über den Bereich der EDV-IT hinaus in Betracht kommen. In der Regel wird es sich um Freiberuflerleistungen oder im Wettbewerb mit Freiberuflern erbrachte Leistungen handeln, die nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar sein werden – Forschung mit offenem Ergebnis unter weitgehender Beschreibung des Forschungsgegenstandes – ebenso Entwicklung.
1. Auftragsart/Aufgabenstellung
- Lieferungen |
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- Leistungen |
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- Bauleistungen |
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- Freiberufler-Leistungen |
--siehe Checklist unten --
2. Leistungen - VOL/A oder VOF
- nichtfreiberufliche Leistungen - VOL/A |
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- freiberufliche Leistungen |
Muster Prüfung Freiberufler-Leistungen -vgl. Fußn. 1 zu § 1 VOL/A - § 18 EStG
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Indizien für die Annahme von "Freiberufler-Leistungen" |
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Anknüpfung am Tätigkeitsbereich: |
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selbständig ausgeübte wissenschaftliche Tätigkeit |
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selbständig ausgeübte künstlerische Tätigkeit |
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selbständig ausgeübte schriftstellerische Tätigkeit |
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selbständig ausgeübte unterrichtende Tätigkeit |
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selbständig ausgeübte erzieherische Tätigkeit |
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selbständige Berufstätigkeit der nachfolgenden Berufe |
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Anknüpfung an exemplarisch genannten Berufsbildern: |
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Ärzte |
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Zahnärzte |
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Tierärzte |
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Rechtsanwälte |
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Notare |
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Patentanwälte |
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Vermessungsingenieure |
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Ingenieure |
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Architekten |
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Handelschemiker |
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Wirtschaftsprüfer |
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Steuerberater |
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beratende Volkswirte |
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beratende Betriebswirte |
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vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren) |
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Steuerbevollmächtigte |
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Heilpraktiker |
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Dentisten |
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Krankengymnasten |
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Journalisten |
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Bildberichterstatter |
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Dolmetscher |
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Übersetzer |
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Lotsen |
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und ähnlicher Berufe, hier: |
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Hinweis: Bedeutung und Beachtung des Einsatzes von Erfüllungsgehilfen
Soweit es um den Einsatz von Erfüllungshilfen geht, ist die nachfolgende Bestimmung zu beachten:
"Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, daß er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;..."
Nachweis "Freiberufler-Leistung"
Art der Leistung: |
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Im Katalog des § 18 EStG |
enthalten: |
nicht enthalten: |
Ähnlicher Beruf: |
nein: |
ja: |
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Begründung: |
Der hier betroffene Beruf ist entsprechend in die in § 18 I EStG angeführten Berufe einzuordnen. Die Tätigkeit ist durch die selbständige Tätigkeit in eigener Verantwortlichkeit sowie durch eine gewisse Individualität der erbrachten Leistung geprägt. Im einzelnen ist dies daraus zu ersehen, daß
Schwellenwert des Auftrags unter EU-Schwellenwert: |
darüber: |
Basis der Schätzung |
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Anwendung der |
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HHO: n VOL/A entsprechend n VOF entsprechend n „Kleines Vergabeverfahren“ |
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VOL/A - Abschnitt 2 – eindeutig und erschöpfend beschreibbar: |
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VOF – nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar: |
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Die Leistung ist |
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eindeutig und erschöpfend beschreibbar: |
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Freiberufler-Dienstleistung nach Anhang I A: |
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Freiberufler-Dienstleistung nach Anhang I B: |
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Anwendbarkeit der "a-§§ und Basis-§§" VOL/A: |
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Anwendbarkeit der §§ 8, 28 a und der Basis-§§" VOL/A: |
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Anwendbarkeit der VOF |
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Gesamtergebnis der Prüfung:
VOLA
Eindeutig und erschöpfende Beschreibbarkeit
(z.B. BVB-Erstellung)
VOF
Nicht eindeutige und erschöpfende
Beschreibbarkeit (z.B. BVB-Planung – auch
Häufig EVB-IT-Dienstvertrag)
nur Haushaltsordnungen
(unterhalb der Schwellenwerte)
- Entsprechende Anwendung der VOL/A –
- „Kleines Vergabeverfahren“
- Oder entsprechende Anwendung der VOF bei
- Größeren Aufträgen
- Leistungen i.S.d. Anhang I A VOF
- Leistungen i.S.d. Anhang I B VOF
nur §§ 8 II, 17 VOF
- Architekten- oder Ingenieurleistungen
- VOL/A oder VOF (§§ 22 ff )
3. Grobe Leistungsbeschreibung - Aufgabenbeschreibung
für Markterkundung
Verständlichkeit für alle Bewerber
Spezifikationen nach Anhang TS
Kein ungewöhnliches Wagnis
Z.B.
Beratung im Rahmen des IT-Projekts:
Art der Beratungsleistungen
Externe Projektleistung
Coaching des Projektleiters und des Projektteams
Projektplanung
Programmierung
Systemauswahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Technische Beratung
Rechtliche Beratung
Ist-Analyse
Grobkonzept
Forderungen
Fachliches Feinkonzept
etc.
Hilfen:
EVB-IT-Dienstleistungen- Vertrag – www.kbst.bund.de
BVB-Planung-Schein – www.kbst.bund.de
Weitere Beispiele
Schulungsleistungen
Fortbildung
Künstlerische Leistung
Seminar
4. Marktübersicht/Markterkundung
Gewählte Möglichkeiten der Markterkundung/Preiserkundung/ Marktübersicht - Informationsbeschaffung:
Hier ankreuzen:
Ø Bisherige Vergabeverfahren
Ø Verfahren anderer öffentlicher Auftraggeber
Ø Fachzeitschriften
Ø Veröffentlichungen
Ø Anbieter (Lieferantenliste – Disk etc.)
Ø Messen, Ausstellungen
Ø Anbieterinformationen/-präsentationen
Ø Gelbe Seiten
Ø Telefonbücher
Ø Brancheninformationen
Ø Anfragen bei anderen Behörden
Ø Voranfragen bei Firmen
Ø Anfragen bei Fachleuten
Ø Anfrage bei berufsständischen Vertretungen
Ø Industrie- und Handelskammern
Ø Handwerkskammern
Ø Auftragsberatungsstellen
Ø Teilnehmerwettbewerb - vgl. §4 VOL/A
Ø Internet: <ins cite="mailto:Expert" datetime="2005-02-07T10:20">www.froogle.google.de (im Aufbau)</ins>
Ø Berliner Vergabehandbuch
Ø Sonstiges:
Ø ___________________________________
Ø Mitwirkung von Sachverständigen
Ø "zur Klärung rein fachlicher " Fragen"
Ø ( "Zweckmäßigkeitsfrage" – Erforderlichkeit ?)
Ø Anfrage bei Berufsvertretung - vgl. § 6 2. VOL/A
Ø Gutachten - vgl. § 6 VOL/A
Ø Unternehmensberatung - vgl. § 6 VOL/A
Ø Sonstiges:
Ø ___________________________________
Ø ___________________________________
Feststellung der Marktübersicht
Basis:
Ergebnis:
Potentielle Bieter:
Geschätzte (Basis zu benennen !) Zahl:
Erfaßte Unternehmen – namentlich:
5. Preisübersicht
Grundlagen
Daten
Basis
Sachverständiger
Preiserkundung - Preisübersicht
Basis:
Preislisten der Unternehmen
Leistung Preis
Unternehmen A
Unternehmen B
Unternehmen C
Unternehmen D
etc.
Ergebnis:
Kostenschätzung/Auftragswertschätzung:
Basis – Preisübersicht – s.o. :
6. Sachverständigenbeauftragung - § 6 VOF
- Aufgabenstellung/Arbeitsfeld
- Erforderlichkeit
Begründung:
- eigene Kenntnisse und Fachleute
Begründung:
Sachverständige sind darauf hinzuweisen, dass sie bei einer Beteiligung an er Vorbereitung des Verfahrens mit dem „Projektanten-Problem“ konfrontiert werden könnten. Sie können infolge eines möglichen Wettbewerbsvorsprungs vom Wettbewerb über die Vergabe der VOF ausgeschlossen werden, wenn sie nicht nachweisen, dass Sie aus ihrer Tätigkeit insofern keine Wettbewerbsvorteile hatten (vgl. EuGH).
7. Ausführungsfristen – Teilnahmefristen - Zeitplan - § 14 VOF
- Teilnahmefrist: 37 Tage
- Besondere Dringlichkeit: 15 Tage
Begründung:
Konkrete messbare Nachteile bei Einhaltung
der üblichen Frist – Gefährdung wesentlicher
Aufgaben – kritischer Bereich:
- Verlängerung der Frist in Sonderfällen
* Ortsbesichtigung
* Einsichtnahme in Unterlagen
* Sonstiges
- Arbeitsbeginn:
* Arbeitsende:
* Sonstiges:
Die Ausführungsfristen sind im Wege der Markterkundung festzustellen, falls hierzu bereits Erkenntnisse erreicht werden können.
Auch Ausführungsfristen müssen angemessen sein, weil andernfalls der Wettbewerb beschränkt wird. Besonders kurze Fristen bedürfen auch hier der Begründung:
7. Vorinformationsverfahren – EU-Bereich – VOF
nach § 9 I VOF
bei Schwellenwerten über 750.000 Euro
Muster Vorinformationsverfahren
8. Schwellenwert
- Schwellenwert unter 200.000 Euro (Bund: 130.000 €)
VOL/A - Basis-§§ bei freiberuflichen
Leistungen nicht anwendbar (vgl. § 1 2. Spiegelstrich VOL/a)
(aber nach h. M. entsprechend anwendbar – meist Freihändige Vergabe – aber immer
grundsätzlich im Wettbewerb.
Schwellenwert über 200.000 Euro
§ 3 Berechnung des Auftragwertes
Bei der Berechnung des geschätzten Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Auftragsleistung auszugehen. Die Gesamtvergütung bestimmt sich im Falle des Vorliegens gesetzlicher Gebühren- oder Honorarordnungen nach der jeweils anzuwendenden Gebühren- oder Honorarordnung, in anderen Fällen nach der üblichen Vergütung. Ist eine derartige Vergütung nicht feststellbar, ist der Auftragswert unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Zeitaufwands, Schwierigkeitsgrads und Haftungsrisikos zu schätzen.
1. Die Berechnung des Auftragswertes oder eine Teilung des Auftrages darf nicht in der Absicht erfolgen, ihn der Anwendung dieser Bestimmungen zu entziehen.
2. Soweit die zu vergebende Leistung in mehrere Teilaufträge derselben freiberuflichen Leistungen aufgeteilt wird, muss ihr Wert bei der Berechnung des geschätzten Gesamtwertes addiert werden. Teile eines Auftrags, deren geschätzte Vergütung unter 80.000 EURO liegen, können ohne Anwendung der VOF bis zu einem Anteil von 20 v. H. der geschätzten Gesamtvergütung der Summe aller Auftragsanteile vergeben werden.
3. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen ist der voraussichtliche Auftragswert
o entweder nach dem tatsächlichen Gesamtwert entsprechender Aufträge für ähnliche Arten von Leistungen aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr oder den vorangegangenen 12 Monaten zu berechnen; dabei sind voraussichtliche Änderungen bei Mengen oder Kosten während der auf die erste Leistung folgenden 12 Monate zu schätzen
o oder der geschätzte Gesamtwert, der sich für die auf die erste Leistung folgenden 12 Monate bzw. für die gesamte Laufzeit des Vertrages ergibt.
4. Bei Verträgen, für die kein Gesamtpreis angegeben wird, ist bei einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten der Auftragswert der geschätzte Gesamtwert für die Laufzeit des Vertrages, bei anderen Verträgen der mit 48 multiplizierte Wert der monatlichen Vergütung.
5. Sieht der beabsichtigte Auftrag über die Vergabe einer freiberuflichen Leistung Optionsrechte vor, so ist der Auftragswert aufgrund des größtmöglichen Gesamtwertes unter Einbeziehung der Optionsrechte zu berechnen.
Basis: Preisübersicht s.o.
9. Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung
Aufgabenstellung – Leistungsbeschreibung – Kontrolle - Checklist
Bitte durchprüfen und abhaken !
- - Neutral:
- - Wettbewerbsgeeignet:
- - Für alle gleich verständlich:
- - Unzumutbares Wagnis:
- - Sämtliche preisbildenden Umstände:
- - Vorgegebene Leistungsscheine:
- - Vorgegebene Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- - Möglichkeit der „eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung“:
- - Unmöglichkeit der „eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung“:
* Gründe/Ursachen/Faktoren:
* Vertragsart:
* Vorgaben:
* Vorgehensmodelle:
* Konzepte:
* Berechnungsraster:
§ 8 Aufgabenbeschreibung
1. Die Aufgabenstellung ist so zu beschreiben, daß alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können.
2. Bei der Beschreibung der Aufgabenstellung sind die technischen Anforderungen unter Bezugnahme auf europäische Spezifikationen festzulegen; es gelten die im Anhang TS vorgesehenen Regelungen.
3. Alle die Erfüllung der Aufgabenstellung beeinflussenden Umstände sind anzugeben, insbesondere solche, die dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis aufbürden oder auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Honorare oder Preise und Fristen er nicht im voraus abschätzen kann. § 16 Absatz 3 ist zu berücksichtigen.
Einzelheiten und Beispiele:
- „eindeutige und erschöpfende Beschreibbarkeit“
VOL/A (vgl. § 1 3. Spiegelstrich)
- „nicht eindeutige und
nicht erschöpfende Beschreibbarkeit“ - VOF (vgl. § 8)
Begründung:
z.B.
Beratung im Rahmen des IT-Projekts:
Art der Beratungsleistungen
Externe Projektleistung
Coaching des Projektleiters und des Projektteams
Projektplanung
Programmierung
Systemauswahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Technische Beratung
Rechtliche Beratung
Ist-Analyse
Grobkonzept
Forderungen
Fachliches Feinkonzept
etc.
Hilfen:
EVB-IT-Dienstleistungen-Vertrag
BVB-Planung-Schein
Weitere Beispiele
Schulungsleistungen
* mit Konzeptentwicklung
* ohne Konzeptentwicklung
Fortbildung
Künstlerische Leistung
Seminar
10. Wertungskriterien – die Wertungskriterien bilden die Basis für die Auftragserteilung. Sie müssen in diesem Stadium vor Bekanntmachung festgelegt werden. Im Regelfall werden sie bereits bei der Teilnehmerauswahl nach Eingang der Teilnehmeranträge eine gewisse Rolle spielen; denn auch diese Auswahl muß sachlich und nachvollziehbar sein. Sie ist im Vergabenachprüfungsverfahren angreifbar. Die Auswahl der in Betracht kommenden Teilnehmer bezieht sich auf alle, die die erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig abgeben. Das verfahren mündet zwar in einem Verhandlungsverfahren, gleichwohl gelten auch hier die Grundsätze der Gleichbehandlung bzw. das Diskriminierungsverbot. Aus den ausgewählten Teilnehmern – Bewerbern – sind sodann diejenigen aus, die zur Auftragsverhandlung eingeladen werden (vgl. § 10 VOF).
n Keine Besonderheiten:
Die Wertungskriterien sind ein kritischer Bereich.
Die in § 16 Nr. 2 VOF anzutreffenden Angaben
Sind wenig weiterführend und gefährlich. Eine Mindest-
Qualifikation ist erforderlich.
Nach § 16 Nr. 2 VOF sollen beachtlich sein:
Auftragserteilung an den Bewerber mit bestmöglicher Leistungserwartung
- Fachkunde KO-Kriterium?!
- Leistungsfähigkeit KO-Kriterium?!
- Zuverlässigkeit KO-Kriterium!?
- Erfahrung KO-Kriterium?!
- Qualität KO-Kriterium?!
- fachlicher Wert ????????????
- technischer Wert ????????????
- Ästhetik Künstler?!
- Zweckmäßigkeit ????????
- Kundendienst Leistungsbeschreibung?
- technische Hilfe Leistungsbeschreibung?
- Leistungszeitpunkt Vorgabe!
- Ausführungszeitraum Vorgabe!
- Ausführungsfrist Vorgabe!
- Preis/Honorar
- Sonstiges
Hieraus eine Wertungsgrundlage zu schaffen, ist schwierig, wenn man die oben genannten Punkte in eine Matrix aufnimmt und deren Ergebnis z. B. zu 40 % und den Preis zu 60 % gewichtet – und hierbei noch die Rangfolge der Kriterien neben dem Preis gewichtet.
§ 16 Auftragserteilung
1. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bewerber, der aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
2. Bei der Entscheidung über die Auftragserteilung berücksichtigt er auf die erwartete fachliche Leistung bezogene Kriterien, insbesondere Qualität, fachlicher oder technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Kundendienst und technische Hilfe, Leistungszeitpunkt, Ausführungszeitraum oder -frist und Preis/Honorar. Ist die zu erbringende Leistung nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten, ist der Preis nur im dort vorgeschriebenen Rahmen zu berücksichtigen.
3. Die Auftraggeber haben in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung
Wertungskriterien
-- Auftragserteilung an den Bewerber
mit bestmöglicher Leistungserwartung
-- andere Kriterien
- Fachkunde
- Leistungsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Erfahrung
- Qualität
- fachlicher Wert
- technischer Wert
- Ästhetik
- Zweckmäßigkeit
- Kundendienst
- technische Hilfe
- Leistungszeitpunkt
- Ausführungszeitraum
- Ausführungsfrist
- Preis/Honorar
Sonstiges
Achtung: Auch hier ist grundsätzlich zu beachten, dass die bestmögliche Leistungserwartung mit dem „wirtschaftlichsten Angebot“ im Sinn des § 97 V GWB gleichzusetzen ist. Es entscheidet folglich bei „gleichem Leistungsrang“ – die Wertungskriterien sind in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen anzuführen – der „Preis“. Allerdings werden Differenzierungen unter Beachtung der Erfahrung etc. eine Rolle spielen. Es besteht also keine „Wertungsfreiheit“- auch hier muss die Entscheidung nachvollziehbar sein.
Denkbar ist ein Punktesystem – nachvollziehbar – für Fachkunde – neben dem Preis (mit einer eindeutigen Übergewichtung des Preises von 70 %).
Hilfen – UFAB III – Fassung 2005 - www.kbst.bund.de
Beispiel: Matrix – auch grundsätzlich maßgebend für die Auswahl der Teilnehmer am Teilnehmerwettbewerb – zumindest auch dort zu bedenken.
Wertungskriterien - Matrix
Preis %-Gewichtung Wertungspunkte %-Gewichtung
60 % Personal 40 %
1. Leitung
2. Ersatz – Vertretung
3. Ausbildung
4. Personalreserve
5. Erfahrung
6. Fortbildung
7. Präsentation
Begründung: Entsprechend der Aufgabe kommen neben dem Preis und seiner Gewichtung zu % weitere Kriterien mit einer Gewichtung von % in Betracht. Die Leistung ist in starkem Maße von der Qualifikation, Erfahrung und dem Leistungsvermögen abhängig. Daher erhalten die zusätzlichen Kriterien eine Gewichtung von %, wobei dem Preis
- eine übergewichtige Bedeutung
- eine untergichtige Bedeutung
zukommt. Nach der Markterkundung und Marktübersicht sowie den eingeholten Erkundigungen bei handelt es sich um Dienstleistung, die ohne eine entsprechende Qualifikation nicht gesichert erbracht werden kann.
11. Ausschlusskriterien – Ausschlussgründe
§ 11 VOF
„Ausschlusskriterien“ - § 11 VOF – „können“ – vgl. § 7 Nr. 5 VOL/A
n keine Besonderheiten
- Insolvenz oder ähnliches Verfahren - Liquidation
- Unzuverlässigkeit infolge Bestrafung durch rechtskräftiges Urteil
- nachweisliche Feststellung schwerer Verfehlung im Rahmen beruflicher Tätigkeit
- Nichterfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
- falsche Erklärungen oder Nichterteilung von Auskünften
§ 11 Ausschlusskriterien
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bewerber ausgeschlossen werden,
a. die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
b. die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c. die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers nicht erfüllt haben,
e. die sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß den §§ 7, 10, 12 und 13 eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
Muster:
Erklärung des Bieters nach § 11 VOF
Hiermit erklären wir, dass folgende Gründe für einen Ausschluss nicht vorliegen:
Wir befinden uns nicht im Insolvenzverfahren, nicht in Liquidation, haben unsere Tätigkeit nicht eingestellt und/oder befinden uns nicht in einer entsprechenden Lage aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens;
eine Bestrafung aufgrund eines rechtskräftigen Urteils, die unsere berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, liegt nicht vor;
im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit haben wir keine schwere Verfehlung begangen, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
wir haben unsere Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder seines Mitgliedsstaats der EG erfüllt;
wir haben uns bei unseren erteilten Auskünfte, die nach den §§ 7, 10, 12 und 13 eingeholt werden können, nicht in erheblichem falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt.
Datum:
Ort:
Bewerber:
Unterschrift:
12. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - § 12 VOF – „kann insbesondere“
n Keine Besonderheiten:
n - Bankerklärung
n - Berufshaftpflichtversicherung
. Vorlage von veröffentlichungspflichtigen
- Bilanzen oder Bilanzauszügen
n - Erklärung über Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung über Umsatz betreffend
die Dienstleistung in den letzten drei Geschäftsjahren
n - Ersatznachweise
Kein Nachweis der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
nach § 12 VOF erforderlich
§ 12 Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
1. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers kann insbesondere durch einen der nachstehenden Nachweise erbracht werden:
a. entsprechende Bankerklärung oder den Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung,
b. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist,
c. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
2. Kann ein Bewerber aus einem wichtigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Muster – das Erforderliche ist festzulegen – überzogene Anforderungen sind nicht nur unzweckmäßig, sondern können auch gerügt werden (Nachprüfungsverfahren!
Muster
Verlangte Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist durch nachstehende Nachweise zu erbringen:
- entweder durch Bankauskunft
- oder den Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung,
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist,
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren:
- 2003: 2004: 2005:
- Umsatz für die Vergabe der hier betroffenen Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren:
- 2003: 2004: 2005:
Kann ein Bewerber aus einem wichtigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Datum:
Ort:
Teilnehmer/Bewerber:
Unterschrift
13. Nachweise zur fachlichem Eignung nach § 13 VOF
Fachliche Eignung - § 13 VOF – „kann“ – „
Keine Besonderheiten:
- Nachweis über Berufszulassung/Studiennachweise
- Liste der wesentlichen Leistungen in den letzten drei Jahren
- Rechnungswert dieser Leistungen
- Leistungszeit dieser Leistungen
- Leistungen an öffentliche Auftraggeber
- Leistungen an private Auftraggeber
- Bescheinigungen über Leistungen an öffentliche Auftraggeber
- Bescheinigungen über Leistungen an private Auftraggeber
- Angabe über technische Leitung
- Erklärung über Durchschnittsbeschäftigtenzahl der letzten drei Jahre
- Erklärung Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren
- Erklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für Dienstleistungen
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Beschreibung der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
- Landeskontrollen bei komplexen und Sonderzweckleistungen
§ 13 Fachliche Eignung
1. Die fachliche Eignung von Bewerbern für die Durchführung von Dienstleistungen kann insbesondere aufgrund ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit beurteilt werden.
2. Der Nachweis der Eignung kann je nach Art, Umfang und Verwendungszweck der betreffenden Dienstleistungen folgendermaßen erbracht werden:
a. soweit nicht bereits durch Nachweis der Berufszulassung erbracht, durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen,
b. durch eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der erbrachten Dienstleistungen,
§ bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,
§ bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig,
c. durch Angabe über die technische Leitung,
d. durch eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
e. durch eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird,
f. durch eine Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten,
g. sind die zu erbringenden Leistungen komplexer Art oder sollen sie ausnahmsweise einem besonderen Zweck dienen, durch eine Kontrolle, die vom Auftraggeber oder in dessen Namen von einer anderen damit einverstandenen zuständigen amtlichen Stelle aus dem Land durchgeführt wird, in dem der Bewerber ansässig ist; diese Kontrolle betrifft die Leistungsfähigkeit und erforderlichenfalls die Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers sowie die zur Gewährleistung der Qualität getroffenen Vorkehrungen,
h. durch Angabe des Auftragsanteils, für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt.
Muster
Zu erbringende Nachweise nach VOF § 13 Fachliche Eignung
Der Nachweis der Eignung kann folgendermaßen erbracht werden:
- Nachweis der Berufszulassung:
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers:
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen:
- Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten
Auftraggeber
- Leistung : Angabe des Rechnungswertes Leistungszeit öffentlicher privater
1.
2.
3.
4.
- weitere Nachweise im Anhang -
§
Weitere Nachweise (angekreuzt), die zu erbringen sind:
Bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber ist der Nachweis
durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte
oder beglaubigte Bescheinigung
zu erbringen:
Bei Leistungen für private Auftraggeber ist der Nachweis
durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung
zu erbringen:
Ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich,
so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig:
Nachweis durch Angabe über die technische Leitung:
Nachweis durch eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel
der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten
und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist:
Nachweis durch eine Erklärung, aus der hervorgeht,
Nachweis über welche Ausstattung, welche Geräte
und welche technische Ausrüstung der Bewerber
für die Dienstleistungen verfügen wird:
Nachweis durch eine Beschreibung der Maßnahmen
des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und
seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;
Bei Leistungen komplexer Art oder ausnahmsweise für einem besonderen Zweck:
- durch eine Kontrolle, die vom Auftraggeber oder in dessen Namen
- von einer anderen damit einverstandenen zuständigen amtlichen Stelle
- aus dem Land durchgeführt wird,
- in dem der Bewerber ansässig ist (diese Kontrolle betrifft
- die Leistungsfähigkeit und erforderlichenfalls
- die Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers
- sowie die zur Gewährleistung der Qualität getroffenen Vorkehrungen:
Angabe des Auftragsanteils, für den der Bewerber
möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt
%-Anteil der zu vergebenden Leistung:
Datum:
Ort:
Teilnehmer/Bewerber:
Unterschrift
14. Auskünfte nach § 7 II, III, IV VOF
Muster
Es sind folgende Auskünfte konkret bei Freiberufler-Leistungen
zu erteilen:
- Wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen – ob, wie,
und mit wem:
Konkrete Angaben:
- Zusammenarbeit in relevanter Weise
mit anderen bezogen auf den Auftrag
- Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation
der tatsächlich die Leistung erbringenden Personen:
Liste:
Name Vorname Qualifikation Leistung Funktion (z.B. Leitung)
1.
2.
3.
4.
etc.
15. Wahl der Vergabeart - Vergabeverfahren
- Verhandlungsverfahren
mit vorheriger Vergabebekanntmachung - § 5 I VOF
- Verhandlungsverfahren
ohne vorherige Vergabebekanntmachung - § 5 II VOF
* „Geheimhaltung“
* „technisches Monopol“
* künstlerisches Monopol“
* „Ausschließlichkeitsrechte“
· Vergabe im Anschluß
an einen Wettbewerb i.S.d. §§ 20, 25 VOF
* „Katastrophenfall“
· zusätzliche vorhergesehene
erforderliche Dienstleistungen
bei Untrennbarkeit vom
Hauptauftrag oder bei Trennbarkeit
vom Hauptauftrag
bei Erforderlichkeit für
Verbesserung des Hauptauftrages
und Beachtung der 50 %-Grenze
· Wiederholungsdienstleistungen
an Ursprungsauftragnehmer
bei Angabe der Vergabemöglichkeit
in Bekanntmachung des ersten
Vorhabens bei Beachtung der 3-Jahresfrist
Begründung für die Ausnahme – konkret und nachvollziehbar:
16. Vergabereife – Fertigstellungsgebot
– anders als in der VOL/ (§ 16 Nr. 1) ist hiervon nicht in der VOF die Rede. Gleichwohl sind diese Grundsätze auch hier zu beachten (Haushaltsmittel, neutrale Leistungs-/Aufgabenbeschreibung, Festlegung der Individualrechtskonditionen, Festlegung aller Auftragskriterien, technische Anforderungen, , wirtschaftliche und technische Mindestanforderungen nach § 10 VOF etc.) – vor allem bei Beantragung von Zuschüssen etc. – Formalien, Fristen etc.
16. Vergabebekanntmachung - § 9 VOF
- Muster 2003 - Anhang – Vorinformationsverfahren
- Muster 2003 - Anhang – Verhandlungsverfahren-Teilnehmerwettbewerb
- Muster 2003 - Anhang - Bekanntmachung über Wettbewerbe
- Bekanntgabe der erforderlichen Nachweise
- Bekanntmachung der Auftragskriterien
- Kriterien
- Rangfolge
- Preisgewichtung
- Bekanntmachungsmuster beachten – 2003 – vgl. www.vergabetip.de
Unverbindliche Bekanntmachung – Teilnehmerwettbewerb (s.o. zeitlich vor der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb nach § 9 I VOF – vgl. § 17 a I VOL/A)
- Vorformationsverfahren nach 9 I VOF
- Veröffentlichung so bald wie möglich
nach Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres
- über 750.000 Euro
- Muster Anhang
- Amt für Veröffentlichungen
-
Bekanntmachung des Teilnehmerwettbewerbs
- auf geeignetstem Weg an Amtsblatt
- bei besonderer Dringlichkeit mittels
Telekopie
Telegram
Fernschreiben
Fax
E-Mail
- Muster Bekanntmachung
- 650 Worte Obergrenze
- Nachweis der Absendung
- Nationale Bekanntmachung nicht
vor dem Tag der Absendung an Amtsblatt
mit identischem Inhalt
wie Bekanntmachung im Amtsblatt
18. Eingang der Bewerbungen – Dokumentation – Eingangsliste - Eingangsvermerk
- Rechtzeitigkeit
- Vollständigkeit
- Keine Ausschlusskriterien
- Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Nachweise der fachlichen Eignung
- alle:
- Nicht gegeben bei: Grund:
1.
2.
3.
etc.
19. Erteilung von Auskünften nach § 14 Nr. 3 VOF
- rechtzeitige Anforderung
- zusätzliche Auskünfte
- Einhaltung der Frist von 6 Tagen
bzw. bei besonderer Dringlichkeit 4 Tage
vor Ablauf der Bewerbungsfrist
- Auskunftserteilung entsprechend
vorherigen Vorgaben – Gleichbehandlungsgrundsatz beachten –
eine Pflicht zur Erteilung der Auskünfte
an die anderen Bewerber fehlt (vgl. § 17 Nr. 6 VOL/A) –
folgt aber aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz
bei Erheblichkeit der Auskunft für andere Bewerber
20. Vorbereitung der Auftragsverhandlungen
- Aufgabenverteilung – Checklist für Auskünfte etc.
- auf welcher Basis
- BVB-Planung
- Sonstiges
-
- Bei Dienstverträgen:
EVB-IT-Leistungen: EVB-IT-Dienstvertrag
Keine EVB-IT-Leistungen: EVB-IT-Dienstvertrag
in entsprechender Anwendung (?)
Bewerber
Termine
Zeitrahmen
Verhandlungsleiter
Stellvertreter
Protokollführer
Sicherung der Vertraulichkeit
Schutz berechtigter Interessen des Bewerbers
Zu klärende Punkte:
21. Auswahl
Auswahlkriterien nach § 10 VOF
Bekannt gemachte Auftragskriterien - §§ 9 Nr. 3, 16 Nr. 3 VOF
Erforderliche Nachweise der finanziellen und
Wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 12 VOF
Erforderliche Nachweise der fachlichen Eignung
Nach § 13 VOF
Sonstige Kriterien
Aufforderung zur Verhandlung
Festlegung einer bestimmten Zahl
Zahl:
Nicht unter drei bei ausreichender Bewerberzahl:
Ausgewählte Bewerber:
1.
2.
3.
Nicht ausgewählte Bewerber:
1.
2.
3.
4.
5.
etc.
Bewerber die Teilnehmerbedingungen nicht erfüllen:
Gründe: fehlende Nachweise fehlende Erklärungen Sonstiges
1.
2.
3.
4.
5.
22. Auswahl der Bewerber für Verhandlungsaufforderung
Bewerber A B C D E
Matrix?
- Fachkunde
- Leistungsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Erfahrung
- Qualität
- fachlicher Wert
- technischer Wert
- Ästhetik
- Zweckmäßigkeit
- Kundendienst
- technische Hilfe
- Leistungszeitpunkt
- Ausführungszeitraum
- Ausführungsfrist
- Preis/Honorar.
Bewerber mit
bestmöglicher
Leistungserwartung?:
23. Auftragsverhandlungen mit den
ausgewählten Bewerbern nach §§ 10, 24 I VOF
Aufforderung zur Auftragsverhandlung nach vorheriger informatorischer Abklärung:
Muster:
Vergabestelle
Datum
Vergabeverfahren
Ansprechpartner
Sehr geehrte
hiermit dürfen zu Auftragsverhandlungen betreffend das Vergabeverfahren
auffordern. Die Verhandlung wird am um im Gebäude , Straße Ort durchgeführt. Wir bitten Sie diesen Termin unbedingt im eigenen Interesse wahrzunehmen.
Im Rahmen dieses Termin erbitten wir auch Ihre Präsentation durch den Projektleiter und seinen Stellvertreter sowie einen Ihrer weiteren Mitarbeiter, damit wir uns auch ein persönliches Bild machen können.
Ferner bitten wir Sie, in diesem Termin noch folgende Unterlagen vorzulegen:
Wir danken Ihnen schon jetzt für die Teilnahme an dem o.g. Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt dieser Aufforderung freundlicherweise unverzüglich durch Rückfax. Vielen Dank:
Hiermit bestätigen wir, dass wir dieses Fax am um Uhr erhalten haben.
Datum:
Ort:
Bewerber:
Unterschrift
24. Gegebenenfalls Präsentation
von Referenzprojekten – vgl. § 24 II, III VOF
25. Planungsschein und Vorgaben – z.B. Checkliste BVB-Planung auf der Basis der BVB-Planung – vgl. auch EVB-IT-Dienstvertrag für Unternehmensberatung etc. als mögliche Grundlage für die Auftragsverhandlungen:
· Welche besonderen Vereinbarungen über die Leistungen müssen in den Leistungsscheinen vereinbart sein?
· Welche Leistungen müssen über dem Stand von Wissenschaft und Technik bei Vertragsschluß erbracht werden?
· Wie ist die Dokumentation zu gestalten ?
· Reicht ein Tag für die Besprechung der Dokumentation aus?
· Soll es bei der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die sachgerechte Auswahl und Anwendung der Arbeitsmethoden bleiben?
· Wie ist der Zeit- und Aktivitätenplan gestaltet - konkret, exakt und dem Projekt angepaßt?
· Welche Einzelheiten betreffend den Stand der Arbeiten, die Zwischenergebnisse, die Einsicht in Unterlagen und die Anfertigung von Auszügen sowie eine eventuelle Vergütung für Zwischenberichte werden vereinbart?
· Welche Qualifikation müssen die Mitarbeiter und Ersatzmitarbeiter des Auftragnehmers und dessen Ansprechstelle haben? Welches Ersatzpersonal muß mit welcher Qualifikation gegeben sein?
· Welche Mitwirkungspflichten zu welchen Konditionen hat der Auftraggeber zu erfüllen?
· Welche Einzelheiten der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers werden festgelegt, z.B.
- die Bereitstellung von
* Personal,
* Sachmitteln,
* Arbeitsplätzen
- innerhalb welcher Fristen und Termine?
· Sind Nutzungsrechte zu regeln? Wie steht es mit der Verwertung der Leistungen durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber?
· Welche Vergütung wird vereinbart?
- Im Wettbewerb ermittelter Marktpreis?
- Selbstkostenerstattungsfestpreis?
- Selbstkostenrichtpreis?
- Selbstkostenerstattungspreis mit Obergrenze?
- Zusatzvergütungen?
- Für welche Leistungen?
· Welche Nachweise bei Selbstkostenerstattungspreisen werden verlangt?
· Werden Preisvorbehalte innerhalb der zulässigen Grenzen vereinbart?
· Sollen Vergütungsvereinbarungen für Teilabnahmen vereinbart werden? Wie erfolgen die Teilabnahmen?
· Werden Abschlagszahlungen vereinbart? Entsprechen diese den Voraussetzungen - haushaltsrechtliche Zulässigkeit?
· Welche "terminlichen Risiken" müssen zusätzlich durch "Vertragsstrafen" und in welcher Höhe (neben dem Verzugsschaden) unter Berücksichtigung der Grundsätze aus den §§ 12 VOL/A sowie 11 VOL/B zusätzlich abgesichert werden? Ist die den Verzug in seiner Wirkung hinausschiebende Frist von 30 Tagen gerechtfertigt?
· Welche Verjährungsfrist soll eingeräumt werden? Reichen 12 Monate aus - unter Berücksichtigung der Dauer der Realisierungsphase?
· Wie ist der Abnahmemodus zu regeln?
· Reicht die Haftungsregelung in den Leistungsscheinen aus? Bedarf es zusätzlicher Vereinbarungen?
· Reichen die Versicherungssummen und -nachweise aus?
· Sind besondere Sicherheitsvereinbarungen erforderlich?
· Sind darüber hinaus zusätzliche Punkte zu regeln?
26. Entscheidung über die Auftragserteilung
- Auswertung der Verhandlungen - §§ 10 II, 24 I VOF
Wertung - Entscheidung - Auftragserteilung
Bewerber A B C D E
Rang/Punkte:
Wertungskriterium:
- Fachkunde
- Leistungsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Erfahrung
- Qualität
- fachlicher Wert
- technischer Wert
- Ästhetik
- Zweckmäßigkeit
- Kundendienst
- technische Hilfe
- Leistungszeitpunkt
- Ausführungszeitraum
- Ausführungsfrist
- Preis/Honorar.
Vorsicht bei Abgehen vom Preis – bekanntgemachte, nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Wertungsmatrix erforderlich! Auch nach der VOF!
Bewerber mit
bestmöglicher
Leistungserwartung:
Rangfolge:
Rang 1
Rang 2
Rang 3
Rang 4
Rang 5
27.1. Mitteilung an nicht berücksichtigte Bewerber (s.o.) von amts wegen nach § 13 VgV - andernfalls Nichtigkeit dr Auftragserteilung mit dem Inhalt:
- Gewinner des Wettbewerbs:
- Gründe für die Nichtberücksichtigung des Bieters:
- stichwortartig -
27.2. Mitteilung an Bewerber nach § 17 IV VOF (nicht ausgewählte Bewerber?) – wohl überflüssig, da nach § 13 VgV eine entsprechende Benachrichtigung zu erfolgen hat. Wenn aber dies bejaht wird, dann ist Folgendes maßgeblich:
· schriftlicher Antrag:
· 15 Tagefrist nach Eingang des Antrags:
· Gründe für die Ablehnung
· Merkmale und vorteile der erfolgreichen Bewerbung
- Namen des erfolgreichen Bewerbers
- Zurückhaltung der Informationen
- Vereitelung des Gesetzesvollzugs
- Schädigung der berechtigten Geschäftsinteressen der Bewerber
- Schädigung des fairen Wettbewerbs
28. Abwarten des Ablaufs der 14-Tagesfrist des § 13 VgV
Vergabekammer – rechtzeitige Antragstellung und Zustellung des Antrags an Auftraggeber ?
Fristablauf
29 Beschluß: Vergabeverzicht nach § 17 V VOF
- Mitteilung an Amt für amtliche Veröffentlichungen
Mitteilung an Bewerber nach
schriftlichem Antrag über Verzicht
bzw. Neueinleitung des Vergabeverfahrens
30. Auftragserteilung/Zuschlag - § 16 VOF
Besonderheiten der Auftragsvergabe – keine
n keine besonderen Formalien
n Vertragsschluß – empfehlenswert Unterzeichnung einer Vertragsurkunde durch beide Seiten – z. B. Unterzeichnung des Planungsscheins mit ergänzender Verweisung auf die abgeänderten (!) BVB-Planung (Verzug, Abnahme, Mängelhaftung, Haftung etc. – Achtung: Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002)
n Möglich auch mit „Doppelfax“ – „Vertrag unter Abwesenden“ – vgl. § 147 II BGB – Bindefrist für die Auftragserteilung vorsehen – rechtzeitige Annahme kontrollieren – Übereinstimmung kontrollieren – Merkformel: A + A rz = Vertra (schriftliche Vertragsurkunde mit möglichst weitgehender Detaillierung der Aufgabenstellung, Vergütungsgrundsätzen, Terminen etc. vgl. insofern die „Checklist“ des 9 Ziff. 4 VOL/A als Hilfe)
Muster für § 17 IV VOF- Auftragserteilung
"Vergabestelle
Firma
Vergabeverfahren
Sehr geehrte . . . ."
- hiermit erteilen wir Ihnen auf Ihren schriftlichen Antrag gemäß § 17 Ziff. 4 VOF u.a.. die Gründe für die Ablehnung Ihrer Bewerbung mit:
- preislich:
- Qualität:
- technisch:
- funktionsbedingt:
- gestalterisch:
- ästhetisch:
- sonstige Gründe:
- Merkmale und Vorteile der erfolgreichen Bewerbung:
- Name des erfolgreichen Bewerbers:
Wir bedauern, daß wir Ihre Bewerbung aus den oben dargelegten Gründen nicht berücksichtigen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle"
Bitte um bestätigendes Fax:
Wenn Sie die Auftragserteilung ordnungsgemäß erhalten haben, bitten wir Sie dieses Fax umgehend an uns zurückzufaxen. Hiefür danken wir Ihnen.
Dieses Fax haben wir am um Uhr erhalten und bestätigen Ihnen hiermit den wirksamen Zugang.
Datum:
Ort:
Auftragnehmer:
Unterschrift
31. Mitteilungen/Melde- und Berichtspflichten
- an Amt für amtliche Veröffentlichungen
mit Muster 2002/3 aus Anhang nach § 17 I , II VOF
- Erfüllung der Melde- und Berichtspflichten nach § 19 I VOF
- Übermittlung der statistischen Aufstellung
an zuständige Behörde nach § 17 II VOF
32. Vergabevermerk wie üblich
Besonderheiten
Vergabevermerk nach § 18 VOF
1. Leistungen:
2. Marktübersicht – Markterkundung – Kostenerstattung
Marktergebnis:
3. Aufgabenstellung – Leistungsbeschreibung – Kontrolle – Checklist:
4. Schwellenwert:
5. Sachverständigenbeauftragung - § 6 VOF:
6. Ausschlußkriterien - § 11 VOF:
7. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - § 12 VOF:
8. Fachliche Eignung - § 13 VOF:
9. Unteraufträge nach § 13 II h VOF:
10. Wertungskriterien – Auftragskriterien:
Bekanntmachung der Auftragskriterien:
11. Ausführungsfristen – Teilnahmefristen - Zeitplan - § 14 VOF:
12. Wahl des Vergabeverfahrens - § 5 sowie §§ 20, 25 VOF:
n Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
n Verhandlungsverfahren
ohne vorherige Bekanntmachung - Gründe:
Wettbewerb
13. Vergabebekanntmachung - § 9 VOF
- Muster
- Bekanntgabe der erforderlichen Nachweise
- Bekanntmachung der Auftragskriterien
14. Auskünfte:
Erteilung von Auskünften nach § 14 Nr. 3 VOF:
15. Eingang der Bewerbungen:
16. Auswahl der Bewerber für Verhandlungsaufforderung:
Bewerber mit bestmöglicher Leistungserwartung:
17. Vorbereitung der Auftragverhandlungen - § 10 VOF:
18. Planungsschein und Vorgaben - Checkliste BVB-Planung auf der Basis der BVB-Planung – Checkliste EVB-IT – Sonstiges:
19. Wertung - Entscheidung - Auftragserteilung
Bewerber A B C D E
Rangfolge:
Rang 1
Rang 2
Rang 3
Rang 4
Rang 5
20. Information nach § 13 VgV 2003 im EU-Verfahren:
21. Auftragserteilung/Zuschlag - § 16 VOF:
22. Auftragserteilungsvermerk:
23. Verzicht auf die Vergabe - Aufhebung des Vergabeverfahrens:
24.1. Mitteilung über vergebene Aufträge - § 17 I VOF:
24.2. Mitteilung an nichtberücksichtigte Bewerber:
25. 17 IV VOF – Benachrichtigungsschreiben:
Abschluss am: Vergabestelle: Beschaffungsstelle: Bearbeiter/in:
-
23. Verzicht auf die Vergabe - Aufhebung des Vergabeverfahrens- keine unberechtigte Aufhebung – Aufhebung ist im EU-Verfahren überprüfbar (EuGH)
Aufhebungsvermerk:
1. Gründe:
- kein wirtschaftliches Angebot
- wesentliche Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahren
- andere schwerwiegende Gründe
- Sonstiges
2. Mitteilung nach § 17 Nr. 4 VOF an die Bewerber/Bieter auf Antrag vom
- Gründe für die Ablehnung
- Merkmale und Vorteile der erfolgreichen Bewerbung
- Namen des erfolgreichen Bewerbers
- Zurückhaltung der Informationen
- Vereitelung des Gesetzesvollzugs
- Schädigung der berechtigten Geschäftsinteressen der Bewerber
- Schädigung des fairen Wettbewerbs
24.1. Mitteilung über vergebene Aufträge - § 17 I VOF
- an Amt für Veröffentlichungen mit Muster 2003 Anhang
- Frist: spätestens 48 Tage nach Vergabe
- Bekanntmachung von Dienstleistungsaufträgen des Anhang I B - Einverständnis
24.2. Mitteilung an nichtberücksichtigte Bewerber (s.o.)
· schriftlicher Antrag:
· 15 Tagefrist nach Eingang des Antrags:
· Gründe für die Ablehnung
· Merkmale und vorteile der erfolgreichen Bewerbung
- Namen des erfolgreichen Bewerbers
- Zurückhaltung der Informationen
- Vereitelung des Gesetzesvollzugs
- Schädigung der berechtigten Geschäftsinteressen der Bewerber
- Schädigung des fairen Wettbewerbs
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