Vorhersehbarkeit
- Bedeutung für die Aufhebung ((Änderung der Grundlagen, schwerwiegende Gründe)
- Bedeutung für die Vergabeart (freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb)
Neben dem Eindeutigkeitsgrundsatz kommt dem "Vollständigkeitsgrundsatz" für die Leistungsbeschreibung.
Der Begriff der "Eindeutigkeit" hat erhebliche Bedeutung im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung.
Für die Bundesministerien (AA, BMA, MMBF, BML, BMI etc. - vgl. § 2 VgV 2006:"oberste, obere Bundesbehörden und vergleichbare Einrichtungen" - früher § 1 a VOL/A) gelten Besonderheiten im Zusammenhang mit folgenden Punkten:
