Die Angebots- bzw. Bindefrist - ist in den §§ 13 UVgO, 20 VgV geregelt.
Vergabekammer
Überprüfungsverfahren
Der Ablauf des Nachprüfungsverfahrens wird nachfolgend kurz dargestellt.
"Mondpreis" - unwirtschaftlicher Preis - vgl. §§ 16 IV VOL/A, 19 VII EG VOL/A
Die öffentliche Hand hat die Aufträge zu angemessenen Preisen zu vergeben - insofern ist auf § 2 IUVgO zu verweisen.
Vergabesperre - Aufragssperre -Verwaltungsakt nach schwerer Verfehlung
Hinsichtlich des WTO-Beschaffungsübereinkommens (GPA) ist zunächst die Richtlinie 97/52EG vom 13.10.1997 zur Umsetzung des sof. WTO-Beschaffungsübereinkommens in das EG-Vergaberecht zu beachten.