Aktuelles von A – Z 2003

Aktuelles von A – Z
Aufhebung der Ausschreibung für d Stralsundquerung durch Bundesregierung – privates Betreibermodell insofern gescheitert – Ende des public private partnership? – nunmehr ist eine Auftragsvergabe in Vergabeverfahren vorgesehen kritische Stellungnahme des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
BMJ: Elektronische Aktenbearbeitung geplant – Entwurf vom 19.5.2003 – abrufbar unter www.rws-verlag.de
Bund - Länder-Arbeitsgruppe – „Verbesserung der Zahlungsmoral" - Bericht – Forderungssicherungsgesetz – vor allem Bauaufträge – einstweiliger Rechtsschutz für Handwerker – BRDr 802/02 – Bericht NJW 2003, Heft 41, XIV
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung – vollständige elektronische Vergabe im Internet – vgl. www.bbr-vergabe.bund.de
Bundeskartellamt – Tätigkeitsbericht vom 27.06.2003 – BTDr 15/1226 – S. 227 ff – Tätigkeitsbericht der Vergabekammern – www.bundeskartellamt.de - Tätigkeitsberichte – eine sehr interessante und aufschlussreiche Zusammenstellung der Entwicklung
CPV –Veröffentlichung - NZBau 2003, Heft 2, IX (Information) – Verordnung für das Vokabular der EG-Auftragsvergabe (Community Procurement Vocabulary, CPV) – Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.11.2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV), AblEG Nr. L 340 vom 16.12 2002 – Inkrafttreten der Verordnung zum 16.12.2003 – Verwendung falscher Bezeichnungen: Verfahrensfehler nach § 107 III S. 2 GWG – Möglicher Gegenstand der Überprüfung des Vergabeverfahrens – vgl. hierzu die bisherige Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Hrsg., Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge – CPV, Bundesanzeiger-Verlag, aktualisierte Fassung 1999
CPV-Verordnung – Die erst am 16.12.2003 in Kraft getretene CPV- Verordnung vom 5.11.2003 (Amtsblatt EG Nr. 2195/2002) wurde geändert: Änderungsverordnung vom 17.12.2003 (Amtsblatt EG Nr. L 329, s. 1), Inkrafttreten am 6.1.2004 – Anwendung ab 16.12.2003 (?) oder 20.12.2003? – „Diese Verordnung ist in allen Teilen verbindliche und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat." – Für Fragen bietet die EG-Kommission einen Ansprechpartner an: Herr Olivier Coppens – Tel: 0032-2-298 42 34 – E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Dokumentation Korruptionsprävention bei der öffentlichen Auftragsvergabe – Manipulation verhindern, Korruption bekämpfen" –Verlag Winkler & Stenzel (Tel: 05139/89990)
Entwurf einer neuen EG-Sektorenrichtlinie - NZBau 2003, Heft 2, VIII (Information) – Romanini, Claudio, österreichische Zeitschrift Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe (RPA) 2002, 263 - Einführung eines schnelleren und einfacheren Vergabeverfahrens – Postsektor – Sonder- und ausschließliche Rechte (z.B. Netzerrichtung auf etc. öffentlichen Wegenetzen – „Online-Beschaffungsauktion" – Vereinfachung der Schwellenwerte – Sonderregeln für GPA-Sektoren
EU-Anpassungsregelungen für die Beitrittsländer (Amtsblatt EG Nr. L 236 vom 23.9.2003)
EU-Legislativpaket zum Vergaberecht: abschließende Sitzung des Vermittlungsausschusses von Rat und Europäischem Parlament vom 2.12.2003 – Gesamteinigung über die Novellierung des „öffentlichen Auftragswesens in der EU" – Vorschlag für eine Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauleistungsaufträge und Vorschlag für eine Richtlinie zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung – Rechtsakt könnte im Februar 2004 im Amtsblatt veröffentlicht werden – Umsetzungszeitraum für Mitgliedstaaten ab Veröffentlichung 21 Monate (also ca. 10/2005?) – Anhebung der Schwellenwerte, Einführung neuer Vergabeverfahren etc.
EU-Reformen des Vergaberechts – nichtöffentliches Vermittlungsverfahren wegen Streitigkeiten hinsichtlich einer Reihe von Punkten – vor allem auch der Aufnahme von Umwelt- und Sozialzielen in Vergabeverfahren – Schwellenwertanhebung – Kommunalkredite etc. – Dauer des Vermittlungsverfahrens bis Jahresende vermutet – abrufbar unter www.forum-vergabe.de
Forum Vergabe e.V., Badenweiler Gespräche, 2001, Schriftenreihe Heft 17, Dokumentation, 2003
Geltung neuer Vorschriften - Durch die 2. Änderung der Vergabeverordnung gelten ab dem 15. Februar 2003 die Vergabeverordnung 2003 – die VOL/A 2002 vom 17.9.2002 – Ausgabe 2002 – Bundesanzeiger 2002, Nr. 216 v. 20.11.2002, S. 25.145, Beilage Nr. 216a; VOF 2002 v. vom 26. 8 2002, Bundesanzeiger 2002, Nr. 203 v. 30.10.2002, S.24.077, Beilage Nr. 203a; VOB 2002 vom 12.9.2002 - - Ausgabe 2002 – Bundesanzeiger 2002, Nr. 202 v. 29.10.2002, S. 24.077, Beilage Nr. 202a; Die Neufassung sind anzuwenden, wenn die 2. Änderung der Vergabeverordnung (§§ 4 – 6 VgV) in Kraft tritt – wahrscheinlich im Januar 2003 – sehr bedenklich; denn die neuen Bekanntmachungstexte sind im Grunde bereits seit dem Mai 2002 anzuwenden. Die VOL/B 2003 liegt ebenfalls vor - Text VOB/B 2002: NZBau 2002, 661 – auch www.vergabetip.de
Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft – vom Bundestag verabschiedet am 11.4.2003 – Text abrufbar unter www.computerundrecht.de
Neue VOL/B 2003 – Bundesanzeiger v. 5.8.2003 – Beilage Nr. 178 a – zahlreiche Änderungen, vor allem im Bereich der Mängelhaftung – www.vergabetip.de
UFAB III – www.kbst.bund.de Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen – Schriftenreihe der KBST Band 60 12/2003 – danach „sollen" die alten UFAB- Versionen nicht mehr angewandt werden, m.E. dürfen sie nicht mehr angewandt werden, weil sie ein unzulässiges Wertungssystem enthalten. Auch hier handelt es sich um eine in weiten Teilen nicht weiterführende Veröffentlichung, in der die Stufen des Vergabeverfahrens dargestellt werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Hinweise zur Leistungsbeschreibung wenig weiterführend. Die Gewichtungspunkte (S. 76) sind bedenklich gewählt – es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wie man im einzelnen zu den Punkten gekommen ist. Im übrigen Es hat den Eindruck, als ob man die Probleme der Wertungskriterien neben dem preis nicht zutreffend verstanden hat. Wenn neben dem preis Punkte verteilt werden sollen, so wird dies zwar im allgemeinen grundsätzlich als zulässig angesehen. In der Regel aber ist eine Wertung neben dem Preis – über den Preis – hinaus nicht zulässig, da es nichts zu werten gibt; denn die Leistungsmerkmale etc. KO-Kriterien. Insofern ist Vorsicht geboten. Die UFAB III ist Gegenstand der BVB-EVB-IT-Seminare von CitoExpert GmbH.
Vergabehandbuch des Bundes – VHB – Verlangen des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister bzw. des Bundeszentralregisters nur von natürlichen Personen, nicht von juristischen Personen bzw. deren Organe – BMVBW: Klarstellung erforderlich – Vergabehandbuch des Bundes 2003 novelliert und überarbeitet – Deutscher Bundesverlag, 53045 Bonn
Vergabehandbuch des Bundes – VHB – Vollzug des Schwarzarbeitergesetzes (SchwarzarbG) – Auskünfte aus dem Bundeszentralregister bei öffentlichen Bauaufträgen – BS 11 O 1080 – 114 - NZBau 2003, Heft 10, VII – Nichtausführbarkeit (Bundeszentralregister darf bei richtigem Gesetzesvollzug Auszüge nach §§ 30 V, 31 BZRG nicht erteilen) – Neuregelung voraussichtlich zum 1.4.2004 (Regelung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) – abweichend von § 8 V VHB darf ab sofort kein Auszug mehr verlangt werden – Änderungen der Formblätter: die entsprechenden Anforderungen sind handschriftlich in den VHB-Formularen zu streichen.
Vergaberechtsreform – Arbeitsgruppe „Verschlankung des Vergaberechts" – Schlusssitzung am 27.10.2003 – Bericht der Bundesregierung im November an Bundestag zur GWB-Novelle
Vergabehandbuch des Beschaffungsamtes des Bundesministerium des Innern – 2003 – www.beschaffungsamt.de - hier werden auf 117 Seiten die Beschaffungsvorgänge erläutert – keine Ablaufraster wie etwa im Vergabeprofi – www.vergabetip.de
Vergabeverordnung – Erste Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung - Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung vom 7.11.2002 - , BGBl. v. 13.11.2002 Nr. 78, 4338 – am 1.12.2002 in Kraft getreten - Schienenpersonennahverkehr – Ermessenspielraum für die Bundesländer hinsichtlich der Entscheidung über die Vergabe von regionalen Streckennetzen
Vergabeverordnung – Zweite Änderung der Vergabeverordnung 2003 - Bundesgesetzblatt - Teil I G 5702 - 2003 Ausgegeben zu Bonn am 14. Februar 2003 Nr. 6, S. 168 ff. - Vgl. im übrigen die Kommentierung der Vergabeverordnung im Vergabeprofi - § 13 VgV 2003 - Wichtige Klärung zweifelhafter Fragen im Zusammenhang mit der Information nach § 13 VgV 2003
Verschlankung des Vergaberechts – BMWA-Expertengruppe: Abschluss der Arbeiten – aber keine Einigung zugunsten eines Modells für die Verschlankung – man wird schon im Hinblick auf die Entwicklung auf EU-Ebene abzuwarten haben – kurzfristig wird sich wohl nichts tun.
Verschlankungskonzept zur VOB/A 200X – Mitteilung des DVA: Beschluss vom 9.10.2003 betreffend Konzept zur Vereinfachung der VOB/A – keine 4 Abschnitte – Reduzierung auf 42 Bestimmungen – neue Gliederung – Wegfall der Anhänge – Information DVA
VOL/B 2003 – die neue VOL/B 2003 ist im Bundesanzeiger v. 23.8.2003 – Beilage Nr. 178 a – veröffentlicht – vgl. www.vergabetip.de : Kommentierung der neuen VOL/B 2003

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