Wichtig: EuGH entscheidet gegen Deutschland - Beschaffung einer Software - Ablehnung des Verhandlungsverfahrens ohne Bekanntmachung - § 3a Nr. 2 c) VOL/A
Wichtig: EU-Kommission: Neue Schwellenwerte ab 1.1.2010
Wichtig: Koalitionsvertrag und Vergaberecht – weitere Schritte angekündigt
Wichtig: Neue VOB/A 2009 im Bundesanzeiger bekannt gemacht – VOL/A und VOF werden kurzfristig folgen
Wichtig: Riskantes Einstellen von Software in Hochschulnetz durch Professor (BGH)
Wichtig: Auf neue Schwellenwerte nach zu erwartender EU-Verordnung Ende Dezember 2009 achten – neue Schwellenwerte für 2010 und 2011
Wichtig: Vergabe der Wasserversorgung an gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
Wichtig: Neuer Streit um Vertragsverlängerungen bei Optionen und Kündigungsrechten (Scharen – Richter am BGH) – Neuvergabe?
Wichtig: Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 17. November 2009 - Rechtssache C‑451/08 - Helmut Müller GmbH ./. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Deutschland)
Übersicht:
- Aktuelles:
- Vergaberecht – Rechtsprechung
- Vergaberecht – Literatur
- Baurecht – Entscheidungen
- Baurecht - Literatur
- EDV-IT-Recht
- EDV-IT-Literatur
- Schuldrecht - Rechtsprechung
- AGB-Rechtsprechung
- AGB-Literatur
- Aktuelles:
EU-Kommission - Neue Schwellenwerte ab 1.1.2010: 1. statt 206.000 193.000 € ("Bund": statt 133.000 € 125.000 €) - Sektorenbereich: statt 411.000 €387.000 € - Bau: statt 5.150.000 € 4.845.000 € - vgl. VO (EG Nr. 1177/2009, ABl L 314/64 v. 1.12.2009)
Koalitionsvertrag v. 28.10.2009: Rdnr. 425 ff – Vergaberecht – „Die deutsche Wirtschaft braucht ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht. Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel ist es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Wir stärken die Transparenz im Unterschwellenbereich. Die Erfahrungen aus der Anhebung der Schwellenwerte in der VOB und VOL werden evaluiert und die Ergebnisse bei der Reform des Vergaberechts berücksichtigt. Zur Reform des Vergaberechts wird ein wirksamer Rechtsschutz bei Unterschwellenaufträgen gehören. Ein Gesetzentwurf für das reformierte Vergaberecht wird bis Ende 2010 vorgelegt. Das Bauforderungssicherungsgesetz wird alsbald und umfänglich hinsichtlich der Zielerreichung überprüft. Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand muss deutlich verbessert werden. Die 2009 eingeführte Berücksichtigung vergabefremder Aspekte wird in ihren Wirkungen geprüft und gegebenenfalls korrigiert."
GWB 2009 - vgl. Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts v. 20.4.2009 (BGBl 2009, I, Nr. 20 v. 23.4 2009) – in Kraft getreten am 24.4.2009 – wichtige Änderungen u. a. der §§ 101a, b (Informations- und Wartefrist), 107 III (Rügepflichten) GWB
VgV 2009 – vgl. Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts v. 20.4.2009 (BGBl 2009, I, Nr. 20 v. 23.4 2009 – in Kraft getreten am 24.4.2009 – vgl. dort Art. 2 – Änderung der Vergabeverordnung – Art. 3 – Bekanntmachungserlaubnis für BMWI – noch nicht bekannt gemacht (Aufhebung der bisherigen §§ 6 I S. 2, 8-11, 13, 19, 20, 21 und 22 VgV
VOB/A 2009 – veröffentlicht – Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 155 v. 15.10.2009 – Text im Anhang – Inkrafttreten mit VgV 2009 – noch nicht bekannt gemacht
VOL/A 2009 – Text derzeit noch nicht an Bundesanzeiger weitergeleitet – Inkrafttreten mit VgV 2009 – noch nicht bekannt gemacht
VOF 2009 - Text derzeit noch nicht an Bundesanzeiger weitergeleitet – Inkrafttreten mit VgV 2009 – noch nicht bekannt gemacht
Sektorenverordnung 2009 – v. 23.9.2009 (BGBl 2009, I, Nr. 62 v. 28.9.2009 – in Kraft getreten am 29.9.2009
- Vergaberecht – Rechtsprechung
EuGH, Urt. v. 15. Oktober 2009 – C-275/08 – Software für Kfz-Zulassung – Beweislast für Leistung nur eines Unternehmens und Unterlassung der Bekanntmachung (vgl. § 3a Nr. 2 c) VOL/A – zwingender Grund: § 3a Nr. 2 d) VOL/A – Ausnahmevorschriften sind eng auszulegen – Erforderlichkeit der Markterkundung auf dem europäischen Markt - Tenor: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge verstoßen, dass die Datenzentrale Baden-Württemberg einen öffentlichen Auftrag über die Lieferung einer Software zur Verwaltung der Kraftfahrzeugzulassung im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne öffentliche Vergabebekanntmachung vergeben hat. Hinweise: In der Entscheidung wird die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3a Nr. 2 c) VOL/A gemäß ständiger Rechtsprechung des EuGH dem Auftraggeber auferlegt, insbesondere auch die Pflicht zur Markterkundung auf dem europäischen Markt. Da nur der nationale deutsche Markt erkundet wurde, ist nach dem EuGH nicht auszuschliessen, dass weitere Bewerber etc. durch einen Teilnehmerwettbewerb - Bekanntmachung - Bewerbungen abgegeben haben könnten. Darin - nur nationale Erkundung - liegt ein Fehler der Vergabestelle, den die EU-Kommission aufgegriffen und vor den EuGH gebracht hat. Obwohl eine "europäische Markterkundung" hinsichtlich ausländischer Bewerber für eine Software (Kraftfahrzeugzulassungen in Deutschland) kaum ein anderes Ergebnis gebracht hätte, spielt dies keine Rolle für die entsprechenden Pflichten der Vergabestelle. Es ist daher nachvollziehbar in die Dokumentation der erforderliche Nachweis, dass nur eine Software in Europa (und da GAP m. E. auch auf dem Weltmarkt) mit entsprechenden Belegen aufzunehmen. Im Übrigen befasste sich der EuGH, aaO, ferner mit der Frage der "zwingenden Dringlichkeit" nach § 3a Nr. 2 d) VOL/A. Die insofern kumulativ in der Vorschrift anzutreffenden Merkmale konnten dem EuGH ebenfalls nicht belegt werden, weil die Vergabestelle sich bereits mehrere Monate mit der Beschaffung befasste. Ausnahmeregelungen, so der EuGH, sind eng auszulegen (auch insofern nichts Neues, sondern ständige Rechtsprechung des EuGH). Am Rande wies der EuGH noch auf die Abkürzungsmöglichkeit hinsichtlich der Fristen bei Nichtoffenen Verfahren hin. Von Interesse ist schließlich noch, dass die Deutschland auf eine rechtskräftige Entscheidung der Vergabekammer verwies und damit die Unzulässigkeit der Klage begründen wollte. Auch dies verfing nicht. Das dürfte Bedeutung im Rahmen der §§ 101a, b GWB 2009 haben; denn die nationalen Schranken werden den EuGH bzw. die Kommission nicht daran hindern, Verstöße auch dann aufzugreifen, wenn die Wirksamkeit des Vertrages z. B. infolge der Ausschlussfristen etc. "national" festgestellt wurde. Über die insofern eingreifenden Konsequenzen (Verstoß und Fortwirkung, Beendigung des rechtswidrigen Zustands etc.) kann noch nicht abschließend geurteilt werden.
EuGH, Urt. v. 12. 11. 2009 – C-199/07 - Studie über Bauvorhaben und elektromechanische Arbeiten im Rahmen der Errichtung einer Bahnstation - Vertragsverletzung (Griechenland) – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 93/38/EWG – Zulässigkeit der Klage - Vergabebekanntmachung – Kriterien für automatischen Ausschluss – strikte Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien nicht beachtet – Tenor - 1. Die Hellenische Republik hat zum einen wegen des in Abschnitt III Nr. 2.1.3 Buchst. b Abs. 2 der am 16. Oktober 2003 von der ERGA OSE AE veröffentlichten Vergabebekanntmachung mit den Nrn. 2003/S 205185214 und 2003/S 206186119 vorgesehenen Ausschlusses von ausländischen Beratungsfirmen und Beratern, die in den sechs Monaten vor der Bekundung ihres Interesses an der Teilnahme an dem in der streitigen Vergabebekanntmachung genannten Wettbewerb ihr Interesse an der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren der ERGA OSE AE bekundet und Qualifikationen angegeben haben, die anderen als den im vorliegenden Wettbewerb verlangten Zeugniskategorien entsprechen, und zum anderen wegen der fehlenden Unterscheidung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien in Abschnitt IV Nr. 2 dieser Vergabebekanntmachung gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 4 Abs. 2 und 34 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor verstoßen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3.Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Hellenische Republik tragen jeweils ihre eigenen Kosten. Hinweise: Die Entscheidung befasst sich zunächst mit der Frage der Zulääsigkeit der Klage. Wiederum stellt der EuGH fest, dass vorgängige nationale Überprüfungsverfahren nicht dazu führen, dass die EU-Kommission Verstöße aufgreift. Insofern führen die in § 101b GWB enthaltenen Grundsätze (z. B. Ausschlussfrist) nicht dazu, dass die Kommission nicht vor dem EuGH Klage erheben kann. Daneben enthält das Urteil des EuGH wiederum wichtige Hinweise in der Frage, wie Eignungs- und Zuschlagskriterien von einander abzugrenzen sind. Insofern ist größte Vorsicht geboten, z. B. die fachliche Eignung (vorgängige Stufe vor der Zuschlagswertung) in die Zuschlagskriterien aufzunehmen. Es wird immer kritischer, Preis und daneben weitere Kriterien mit Punktewertung etc. zu konzipieren, die nicht beanstandet werden können. Ferner ist zu fragen, wie sich die unterlassene Rüge (§ 107 III GWB) auswirkt, was allerdings nicht Gegenstand der Entscheidung war.
EuGH, Urt. v. 15. Oktober 2009 – C-196/08 – Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG – Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabe der Wasserversorgung an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft – Transparentes öffentliches Verfahren – Bestimmung des privaten Partners, dem die Erbringung der Dienstleistung obliegt – Vergabe außerhalb der Bestimmungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge – Tenor: Die Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG stehen einer freihändigen Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die die vorherige Durchführung bestimmter Arbeiten mit sich bringt, an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft nicht entgegen, die eigens für die Durchführung dieser Dienstleistung und ausschließlich mit diesem Gesellschaftszweck geschaffen wird und bei der der private Gesellschafter mittels eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt wird, nachdem die finanziellen, technischen, operativen und verwaltungstechnischen Anforderungen, die die durchzuführende Dienstleistung betreffen, sowie die Merkmale des Angebots für die zu erbringenden Leistungen überprüft worden sind, sofern das fragliche Ausschreibungsverfahren den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung entspricht, die nach dem EG-Vertrag für Konzessionen gelten.
EuGH, Urt. v. 10.9.2009 – C-573/07 - ZfBR 2009, 806 = VergabeR 2009, 882, m. Anm. v. Bultmann/Hölzl - – Abfallentsorgung – Setco – „freihändige Vergabe" der Stadt an eine „beherrschte Tochter" (100 %) - ln-house-Vergabe - kommunale Aktiengesellschaft; nachträgliche Beteiligung Privater - ausschreibungsrelevante Änderung - Kontrollbefugnis - Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz
EuGH, Generalanwalt – Schlussanträge v. 3.9.2009 – C-305/08 - ZfBR 2009, 814 – Universität/Forschungsinstitute/Konsortien von Universitäten und Forschungsgruppen als Teilnehmer am Wettbewerb – Dienstleistungsauftrag für die Erhebung geophysikalischer Daten und Probeentnahmen aus dem Meer – „Wirtschaftsteilnehmer" – Teilnahme zulässig (Art. 1 Abs. 8 Richtlinie 2004/18/EG) – Ausschluss nach nationalen Bestimmungen widerspricht der genannten Richtlinie, wenn diese Wirtschaftsteilnehmer nach den nationalen Bestimmungen berechtigt sind, die Leistungen (Bau, Lieferung, Dienstleistungen) zu erbringen.
Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 17. November 2009 - Rechtssache C‑451/08 - Helmut Müller GmbH ./. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Deutschland) „Öffentliche Bauaufträge – Öffentliche Baukonzessionen – Verkauf einer Liegenschaft durch die öffentliche Verwaltung – Später zu erbringende Bauleistungen" - V–Ergebnis: 108. Im Ergebnis schlage ich dem Gerichtshof vor, die Fragen des Oberlandesgerichts Düsseldorf wie folgt zu beantworten: 1. Das Vorliegen eines öffentlichen Bauauftrags oder einer öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge setzt eine unmittelbare Verbindung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den zu realisierenden Arbeiten oder Werken voraus. Diese unmittelbare Verbindung kann insbesondere darin bestehen, dass das Bauwerk von der öffentlichen Verwaltung erworben werden soll oder ihr unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt, oder aber darin, dass die Initiative für die Realisierung beim öffentlichen Auftraggeber liegt oder dieser zumindest teilweise deren Kosten trägt. 2. Die Begriffe des öffentlichen Bauauftrags und der öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18 setzen eine vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers gegenüber der öffentlichen Verwaltung zur Erbringung der vereinbarten Leistung voraus. Die Folgen einer etwaigen Nichterfüllung von Seiten des Auftragnehmers richten sich nach dem nationalen Recht. 3. Mit einer öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18 kann nie vorgesehen werden, dass dem Konzessionär ein unbefristetes Recht an der Sache, die Gegenstand der Konzession ist, eingeräumt wird. 4. Wenn es klare Hinweise darauf gibt, dass die Gemeinschaftsvorschriften über öffentliche Aufträge und Konzessionen umgangen werden sollten, können bei der rechtlichen Würdigung eines Sachverhalts die beiden – auch in zeitlicher Hinsicht – förmlich voneinander getrennten Handlungen der Veräußerung eines Grundstücks und der Vergabe eines Auftrags oder einer Konzession für dieses Grundstück als eine einzige Rechtshandlung angesehen werden. Es ist Sache des nationalen Gerichts, auf der Grundlage aller Fallumstände zu prüfen, ob eine solche Umgehungsabsicht vorliegt.
EuGH, Urt. v. 10.9.2009 - C206/08 - Gotha WAZV - curia.europa.eu – NZBau 2009, 729 - Voraussetzungen einer Dienstleistungskonzession im Bereiche Wasserversorgung: Übernahme des vollen oder teilweisen Risikos durch den Auftragnehmer - "Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste - Gemeinwirtschaftliche Leistungen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung - Dienstleistungskonzession - Begriff - Übertragung des mit der Nutzung der betreffenden Dienstleistung verbundenen Risikos auf den Auftragnehmer" - Tenor: "Bei einem Vertrag über Dienstleistungen genügt der Umstand, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben, um den betreffenden Vertrag als "Dienstleistungskonzession" im Sinne des Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste einzuordnen, wenn das vom öffentlichen Auftraggeber eingegangene Betriebsrisiko aufgrund der öffentlich rechtlichen Ausgestaltung der Dienstleistung von vornherein zwar erheblich eingeschränkt ist, der Auftragnehmer aber dieses eingeschränkte Risiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt."
Kammergericht Berlin, Beschl. v. 20.08.2009 - 2 Verg 4/09 - Geplanter Verstoß gegen das Nachunternehmerverbot als Ausschlusskriterium – nicht ausreichend - (§ 107 Abs. 1, § 113 Abs. 1 Satz 2, § 117 Abs. 1 Alt. 1, § 118 Abs. 1 5 3 GWB; § 7 Nr. 4 VOL/A) – amtliche Leitsätze: 1. Hat die Vergabekammer eine Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 Satz 2 GWB gesetzt und noch vor Ablauf dieser Frist entschieden, bemisst sich die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde auch dann ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer gemäß § 117 Abs. 1, 1. Fall GWB, wenn die Entscheidung erst nach Ablauf der Entscheidungsfrist dem Beschwerdeführer zugestellt wird. 2. Für die Entscheidung über den Antrag gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB ist es unerheblich, ob der Nachprüfungsantrag unzulässig oder unbegründet ist. 3a. Zur Unzulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrages wegen unzureichend substantiierter Rüge des Antragstellers gemäß § 107 Abs. 1 GWB im Einzelfall. 3b. Die Rüge nach § 107 Abs. 1 GWB setzt u. a. voraus, dass der Antragsteller gegenüber der Vergabestelle unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er sehe deren Vorgehen als unrechtmäßig an und verlange die Korrektur dieses Vorgehens. Zu Unmissverständlichkeit im Einzelfall. 4. Die §§ 7 Nr.4, 7a Nr. 3 Abs. 3, 17 Nr. 3 Abs. 2 Buchst. K) VOL/A enthalten kein Verbot gegenüber der Vergabestelle, Anforderungen, die sie in der Bekanntmachung zum Zwecke des Nachweises der Rechtstreue und Leistungsfähigkeit des Bieters aufgestellt hat, abschwächend zu modifizieren. 5. Der bloße Umstand, dass sich ein Bieter möglicherweise nicht an die Bedingungen des an ihn vergebenen Auftrages hält, stellt grundsätzlich keinen Vergaberechtsverstoß der Vergabestelle dar. 6 Ein Bieter darf wegen des von ihm geplanten Verstoßes gegen das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Verbot, Nachunternehmer einzusetzen, nicht von der Vergabe ausgeschlossen werden. (Anschluss an EuGH, VergabeR 2004, 465).
OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.04.2009 - Verg W 14/09 - Ermittlung des Auftragswerts im Wettbewerblichen Dialog (GKG § 50 Abs. 2;VgV § 6a) – amtliche Leitsätze: 1. Wendet sich ein Bieter bei einer Vergabe im wettbewerblichen Dialog mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Verfahrensgestaltung in der Dialogphase, ist der Streitwertfestsetzung die Auftragswertschätzung des Auftraggebers zugrunde zu legen, nicht dagegen die Preisangaben des Bieters für seinen Lösungsvorschlag. 2. Es ist im wettbewerblichen Dialog zulässig, der Ermittlung des Auftragswertes den sog. Public Sector Comparator (PSC), vermindert um einen Abschlag von 10 %‚ zugrunde zu legen. Im Rahmen der Streitwertfestsetzung ist nicht zu prüfen, ob diese Auftragswertschätzung zutreffend ist oder nicht -
OLG Brandenburg, Beschl. v. 7.5.2009 – Verg W 6/09 – NZBau 2009, 734 – Parlamentsneubau – wettbewerblicher Dialog im Rahmen einer ÖPP – Rüge der zu niedrigen Vergütung wegen Überarbeitung eines Lösungsvorschlags kein Gegenstand des Vergabeüberprüfungsverfahrens, sondern des zivilrechtlichen Verfahrens (vgl. § 6a VII VgV – Einräumung von deutlich mehr Zeit für einen Bieter unzulässig – Erforderlichkeit angemessener Überarbeitungsfristen (Maßgeblichkeit des Einzelfalls – vgl. hierzu Mösinger, Thomas, Gleichbehandlung der Teilnehmer im Wettbewerblichen Dialog, NZBau 2009, 695 (Besprechung von OLG Brandenburg, Beschl. v. 7.5.2009 – Verg W 6/09 – NZBau 2009, 734 – Neubau des Landtags)
OLG Bremen, Beschl. v. 26. 6.2009 — Verg 3/2005 - VergabeR 2009, 948, m. Anm. v. Noelle – Feststellungsverfahren – Schwellenwert - Schätzung des Auftragswerts – Teststellung – Mischkalkulation - unangemessen niedriger Preis
OLG Celle, Beschl. v. 17. 6.2009 — 14 U 62/08 – VergabeR 2009, 972, m. Anm. v. Diercks-Oppler - Verzögerung der Zuschlagserteilung - Überholung der Vertragsfristen - Zuschlagserteilung unter Abänderung - Mehrvergütungsanspruch
OLG Celle, Beschl. v. 17. 7.2009 — 13 Verg 3/09 – VergabeR 2009, 898, m. Anm. v. Goede - Divergenzvorlage; Aufhebungsanspruch – Verhandlungsverfahren - Beschreibbarkeit der Leistung – Antragsbefugnis – Zuschlagsverbot
OLG Düsseldorf Beschl. v. 29.04.2009 -Verg 76/08 – Unzuverlässigkeit – Weigerung zur Zahlung von Postmindestlöhnen kein Ausschlussgrund - (§ 97 Abs. 4 GWB; § 25 Nr.2 Abs. 1 VOL/A) – amtliche Leitsätze: 1. Ein privates Briefzustellunternehmen darf nicht als unzuverlässig ausgeschlossen werden, weil es sich weigert, Postmindestlöhne zu bezahlen. Dies gilt zumindest dann, wenn die zu Grunde liegende Postmindestlohnverordnung als nichtig anzusehen ist. 2. Die Einhaltung von Postmindestlöhnen darf nicht als zusätzliches vergabefremdes Ausschlusskriterium nach § 97 Abs. 4 GWB definieren werden.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.2009 - Verg 18/09 - Tariftreue nicht als Ausschlusskriterium - (§ 97 Abs. 2,4, § 123 Satz 3, § 128 Abs. 3,4 GWB; § 7 Nr. 5e, § 24 Nr.1 Abs. 2, § 25 Nr.1 Abs. 2 b) VOL/A - amtlicher Leitsatz: 1 Basiert ein Tarifvertrag nicht auf einem formellen Bundes- oder Landesgesetz gemäß § 97 Abs. 4, Satz 3 GWB, so ist er nicht als ein Kriterium für eine Eignungsprüfung heranzuziehen. 2. Tariftreue ist nicht ohne weiteres ein Umstand, welcher der Zuverlässigkeit und somit der Eignung eines Bieters zugerechnet werden kann; ferner muss eine vorsätzlich falsche Erklärung Tatsachen zum Gegenstand haben, die sich auf Eignungsmerkmale beziehen, § 25 Nr. 1 Abs. 2 b, § 7 Nr.5 e VOL/A.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4. 5.2009 — VII Verg 68/08 – VergabeR 2009, 905, m. Anm. v. Reuber- Kartellverbot - kommunalrechtliches Betätigungsverbot - Prüfungskompetenz der Nachprüfungsinstanzen – Nachunternehmerbenennung – Mitwirkungsverbot – Sektorentätigkeit - Inhouse-Vergabe - Feststellungsantrag
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. 2.2009 — VII Verg 66/08 – VergabeR 2009, 956, m. Anm. v. Steiff - Nachrangige Dienstleistungen – Antragsbefugnis – Rügepflicht – lnformationsvorsprung – Mischkalkulation - unvollständige Preisangabe - Zuschlagskriterium Preis
OLG Frankfurt, Beschl. v. 2009 — Verg 2/09 – VergabeR 2009, 964 - fehlende de/unzutreffende Typenangaben - Änderung der Verdingungsunterlagen - Aufklärungspflicht des Auftraggebers - Antragsbefugnis
OLG Koblenz, Beschl. v. 10.08.2009 - 1 Verg 8/09 – NZBau 2009, 671 – Zuschlag an gemeinnützige GmbH (nicht unter § 7 Nr. 6 VOL/A fallen) vergaberechtskonforme Beauftragung bei Ausschreibung eines Beförderungsauftrags – Leistungsbeschreibung – steuerliche Begünstigung – kein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung
OLG München, Beschl. v. 02.07.2009 - Verg 5/09 – NZBau 2009, 666 - Vergabe von Rettungsdienstleistungen - „Zweckverband Passau" – Vorlagebeschluss an EuGH
OLG München, Beschl. v. 16. 6.2009 — Verg 7/09 – VergabeR 2009, 969 – Teilnahmewettbewerb - Bedingungen für den Erhalt von Unterlagen - Auslegung der Bekanntmachung
OLG München, Beschl. v. 23. 6.2009 — Verg 8/09 – VergabeR 2009, 942, m. Anm. v. Kaiser – Bindefrist - zweifelsfreie Änderung an Eintragungen - fehlende Erklärungen – Rügepflicht - Antragsbefugnis
OLG Naumburg, Beschl. v. 3. 9.2009 — 1 Verg 4/09 – VergabeR 2009, 933, m. Anm. v. Antweiler - Rettungsdienstleistleistungen - Bieter i. S. des § 13 VgV - „Mehr" an Eignung – Rüge -
Vergabekammer Bund, Beschl. v. 08.04.2009 -VK 1-35/09 - Vorgabe der Pharmazentralnummer bedeutet Verstoß gegen Produktneutralität - (§ 8 Nr. 3 Abs. 3 VOL/A) – amtliche Leitsätze: 1 Es steht der Antragsbefugnis nicht entgegen, dass sich die Ast zumindest mit sämtlichen ihrer Produkte, für die eine Pharmazentralnummer(PZN) vorhanden ist, am Ausschreibungswettbewerb beteiligen kann, wenn das Rechtsschutzziel ist, eine Ausschreibung nicht nach PZN, sondern nach Wirkstoffen oder Wirkstoffgruppen zu erreichen. 2. An der vergaberechtlich gebotenen Produktneutralität mangelt es, wenn für jedes einzelne Los eine konkrete Produktvorgabe in Gestalt einer PZN gemacht wurde. Auch die Tatsache, dass durch die Gesamtheit der Ausschreibungen sowie der innerhalb der Ausschreibungen gebildeten Lose alle PZN und damit auch alle in Deutschland zugelassenen Kontrastmittel erfasst werden, vermag die gebotene Produktneutralität nicht herzustellen.
Vergabekammer Bund, Beschl. v. 11.09.2009 - VK 3-157/09 - Umfang der Eignungsprüfung bei Architekten-Wettbewerb (Berliner Stadtschloss) (§ 138 BGB; Ziff. 7.1 GRW; § 97 Abs. 4, § 107 Abs. 2, 3 GWB; § 15 HOAI; § 13 VgV; § 5 Abs. 2, §§ 18, 25 Abs. 9 VOF) – amtl. Leitsatz: 1. Werden Planungsleistungen in einem Architekten-Wettbewerb vergeben, müssen die Bewerber, die den Auftrag nicht erhalten sollen, eine Vorabmitteilung nach § 13 VgV a. F. (§ 101 a GWB n. F.) erhalten. 2. Die Zulassung eines Bewerbers zum Wettbewerb impliziert nicht automatisch dessen Eignung. Vielmehr hat der Auftraggeber die Eignung des siegreichen Bewerbers unabhängig von der Entscheidung des Preisgerichts zu überprüfen und positiv festzustellen. 3. Wird der siegreiche Bewerber nur „formal" beauftragt, sollen die Leistungen aber durch eine hinter dem Bewerber stehende Projektgesellschaft erbracht werden, erhält der Vertrag den Charakter eines Scheinvertrages, der vergaberechtlich unzulässig ist.
Vergabekammer Bund, Beschl. v. 26.05.2009 -VK 2-30/09 - Kriterien für die Einzelvertragsvergabe – Rabattverträge - (Richtlinie 2004/18/EG Art. 32 Abs. 4 Unterabs. 2 1. Spiegelstrich – § 3a Nr. 4 Abs. 6 a VOL/A) – amtliche Leitsätze: 1. Die Vergabekammer Bund ist zuständig für Arzneimittelrabatt-Verträge der Krankenkassen, weil diese jedenfalls seit der Schaffung des Gesundheitsfonds unmittelbar vom Bund finanziert werden. 2. Die Maßstäbe, denen die Auswahlentscheidung auf der nachgelagerten Ebene der Einzelvertragsvergabe genügen muss, betreffen bereits die Zuschlagsentscheidung, nicht erst die Vertragsdurchführung. Es müssen transparente und nicht diskriminierende Auswahlkriterien hinreichend klar vorgegeben werden, damit der vorgelagerte Wettbewerb nicht nachteilig berührt wird. Für die Kalkulation des Angebots und damit den Wettbewerb um die Rabattvertrage ist nicht entscheidend, wer anschließend die Einzelverträge vergibt, sondern nach welchen Kriterien dies erfolgt (Rechtsprechungsänderung).
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.07.2009 - VK-SH 5/09 - Staatlich anerkannte Materialprüfungsanstalt als Nachunternehmer (§ 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 3, 5, § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A - amtliche Leitsätze: 1. Eine staatlich anerkannte Materialprüfanstalt ist als anderes Unternehmen" im Sinne von Ziffer 7 des Formblatts HVA B-StB-EG-Bewerbungsbedingungen zu qualifizieren. 2. Ein zwingender Ausschluss von Angeboten wegen insoweit fehlender Nachunternehmerangaben und entsprechender Verpflichtungserklärungen kann aber nur erfolgen, wenn diese Erklärungen unmissverständlich verlangt worden sind. 3 Bei der Auslegung ist auf den angesprochenen Empfängerkreis insgesamt abzustellen und nicht auf das mögliche Verständnis eines einzelnen Bieters.
LSG NRW, Beschl. v. 26. 3.2009 — L 21 KR 26/09 SFB – VergabeR 2009, 922, m. Anm. v. Ulshöfer - Gesetzliche Krankenkassen – Rabattverträge – Rahmenvertrag – Exklusivität – Einkaufsgemeinschaft – Losaufteilung – Loslimitierung - Produktneutralität
- Vergaberecht – Literatur
Bartlik, Martin, Der Erwerb von Gemeindegrundstücken, ZfBR 2009, 650
Burgi, Martin, Die Zukunft des Vergaberechts, NZBau 2009, 609
Byok, Jan/Dissmann, Richard/Müller-Kabisch, Susanne, Rechtsbruch; Kartellrecht Wettbewerbsrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten des Bieters bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand, WuW 2009, 269
Dabringhausen, Gerhard, Horizontale Inhouse-Geschäfte, NZBau 2009, 616
Erdmann, Joachim, Beschleunigung von Vergabeverfahren in Zeiten des Konjunkturpakets II, VergabeR 2009, 844
Gröning, Jochem, Ersatz des Vertrauensschadens ohne Vertrauen? — Zur Dogmatik des vergaberechtlichen Schadensersatzanspruchs auf das negative Interesse, VergabeR 2009, 839
Gruneberg, Ralf/Jänicke, Katrin/Kröcher, Jens, Erweiterte Möglichkeiten für die interkommunale Zusammenarbeit nach der Entscheidung des EuGH vom 09.06.2009 – eine Zwischenbilanz, ZfBR 2009, 754
Hertel,Wolfram/ Schöning, Falk, Der neue Rechtsrahmen für die Auftragsvergabe im Rüstungssektor, NZBau 2009, 684
Ingenstau/Korbion, Vygen/Kratzenberg, Hrsg., VOB Teile A und B, 17. Aufl., 2009 – Werner-Verlag
Köster, Bernd, 10. Düsseldorfer Vergaberechtstag 2009, NZBau 2009, 639
Leinemann, Ralf, Das neue Vergaberecht, 2010 – Werner Verlag
Michel,Esther/ Braun, Peter, Rechtsnatur und Anwendungsbereich von „Indikativen Angeboten", NZBau 2009, 688 (Verhandlungsverfahren und Anforderung „unverbindlicher erster Angebot = „indikative Angebote" – Rechtsnatur der Angebote – nach den Verfassern mit einem „Letter of intent" vergleichbar, das im Verhandlungsverfahren zuschlagsfähig konkretisiert wird; die Frage der Grenzen des Verhandlungsverfahrens <Verlassen des ursprünglichen Rahmens> werden nicht behandelt).
Mösinger, Thomas, Gleichbehandlung der Teilnehmer im Wettbewerblichen Dialog, NZBau 2009, 695 (Besprechung von OLG Brandenburg, Beschl. v. 7.5.2009 – Verg W 6/09 – NZBau 2009, 734 – Neubau des Landtags)
Ortner, Roderic, Wirtschaftliche Betätigung des Staates und Vergaberecht, VergabeR 2009, 850
Rechten, Stephan, 13. Badenweiler Gespräche des forum vergabe e. V. , NZBau 2009, 698
Scharen, Uwe, Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung als vergaberechtliche Herausforderung? NZBau 2009, 679 (unterhalb der Schwellenwerte keinerlei Zeitbeschränkungen im nationalen Vergaberecht <das ist kritisch zu betrachten, wenn auch darauf hinzuweisen ist, dass ein unbefristeter Vertrag unterhalb der Schwellenwerte selten sein dürfte>; ferner hat der Bieter hier keinen Primärrechtsschutz, sondern nur die Möglichkeit nach Information gemäß §§ 27 VOL/A, VOB/A Schadensersatz geltend zu machen <vor allem bei Bauaufträgen mit dem hohen Schwellenwert von 5.150.000 €>), unzutreffend ist die Differenzierung des Verfassers hinsichtlich der Verlängerung eines Vertrages mit Kündigungsrecht und Nichtausübung sowie Verträgen mit Verlängerungsoption <nicht zu vergessen einer Option für eine weitere Menge>; nach wohl überwiegender Ansicht wird die Option nicht als neue Vereinbarung, wie der Verfasser meint, sondern als einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers eingestuft (vgl. hierzu etwa Palandt-Ellenberger, BGB, 69. Aufl., 2010, Einf v § 145 Rdnr. 23; auch Erman-C. Armbrüster, BGB, 12. Aufl., 2008, Vor § 158 Rdnr. 15). Es kann damit vergaberechtlich kein Unterschied bestehen zwischen dem Unterlassen der Kündigungserklärung und der Geltungmachung der Verlängerungsoption durch einseitige Erklärung bzw. die Ausübung des Gestaltungsrechts (vgl. auch Larenz/Wolf, § 23 Rdnr. 103, sowie die bei Erman/C.Armbrüster, aaO, angeführte Literatur vor § 158). Zutreffend geht der Verfasser allerdings davon aus, dass für Rahmenverträge eine zeitliche Schranke von vier Jahren (vgl. § 3a Nr. 4 VOL/A) vorgesehen ist, nicht aber für sonstige Verträge. Der EuGH hat hierzu entschieden, dass die Grenze für Vertragsverlängerungen dann überschritten ist, wenn wesentliche Vertragsänderungen vorgenommen werden sollen, die wettbewerbserheblich sind etc.(Vgl. EuGH, Urt. v. 19. 6. 2008 – C-454/06 – APA-OTS – Vertragsänderungen und Vergabe eines Auftrags – Änderung – Kündigungsverzichtklausel – die konkreten Änderungen des Ausgangsvertrages werden vom EuGH nicht als „wesentlich" angesehen und begründen folglich keine Pflicht zur neuen Vergabe – die Entscheidung ist richtungsweisend für alle Fälle, in denen es zu Änderungen durch Anteilsveräußerungen, inhaltlichen Änderungen kommt – maßgeblich wird immer die Frage sein, wann bei Änderungen die Wesentlichkeitsgrenze überschritten ist. Insofern ist die Entscheidung des EuGH kein „Freibrief" für Änderungen, da es – wie die EuGH-Entscheidung zeigt – auf den konkreten Einzelfall ankommt; ferner hierzu Dreher in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, GWB, 4. Aufl., 2007, § 99 GWB, Rdnr. 33 f; 44 f; ferner z. B. Frenz, Walter, Handbuch Europarecht, Band 3, Beihilfe- und Vergaberecht, 2007, Rdnrn. 2039 f; Braun, Christian, Ausschreibungspflicht bei automatischer Vertragsverlängerung! - Erwiderung zu Gruneberg, VergabeR 2005,171, VergabeR 2005,586 (sehr kritisch zu Optionen bzw. Weiterlaufenlassen durch Nichtkündigung: rechtswidrig - das ist zu weitgehend); auch Noch, Rainer, Ausschreibungspflicht bei Verlängerung von Altverträgen nach de-facto-Vergabe, NZBau 2002, 86 – zur Änderung etc.; auch Marx, Fridhelm, Verlängerung bestehender Verträge und Vergaberecht, NZBau 2002, 311; vgl. im Übrigen: Verlängerung von Verträgen – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.1.2004 – VII Verg 71/03 - NZBau 2004, 343 – Abfallverwertung (unzulässige Änderungen und Abgrenzung: „„Die Erweiterung eines ursprünglich erteilten Auftrags unterfällt dem Vergaberecht, wenn die die Anpassung oder Abänderung ausmachenden vertraglichen Regelungen in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen bei wertender Betrachtung einer Neuvergabe gleichkommen. Dies ist insbesondere bei Leistungserweiterungen und Laufzeitveränderungen nicht unerheblicher Art der Fall (OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 686; Reidt/Stickler/Glahs, VergabeR, 2. Aufl., § 99 Rdnr. 4 c; Boesen, VergabeR, 1999, Rdnrn. 46 f; Immenga-Mestmäcker-Dreher, GWB, 3. Aufl., § 99 Rdnr. 16)." – Neuerdings Höfler, Heiko/Noll-Ehlers, Magnus, Ausschreibungspflichten bei der Änderung von Entgeltabreden im Rahmen laufender Verträge, NJW 2008, 23 (Unzulässigkeit von Verträgen mit überlanger Laufzeit im Entsorgungssektor).
Wachendorf, Nadine, RPW 2008 — Die neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe im Überblick, VergabeR 2009, 869
Wagner, Volkmar/Bauer, Stefan, Grundzüge des zukünftigen Vergaberegimes in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, VergabeR 2009, 856
- Baurecht – Entscheidungen
BGH, Urt. v. 23.07.2009 - VII ZR 164/08 – Grundüberholung Gasmotor - :Vertragliche Pflichten bei Grundüberholung einer technischen Anlage üb er die anerkannten Regeln der Technik hinaus bei Sicherheit des Betriebs - §§ 631, 280 I, 133, 1587 BGB - § 67 VVG a. F.
BGH, u v. 04.06.2009 - VII ZR 54/07- NZBau 2009, 648 – Kunstharz-Silikonputz statt mineralischem Kratzputz auf einem Wärmeverbundsystem - Wohnungsschallschutz nach DIN 4109 kein üblicher Qualitätsstandard – Schallschutz Frage der Vereinbarung der Parteien – „Gesamtabwägung" für Vertragsauslegung maßgeblich, nicht nur der Vertragstext, sondern auch erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerks und seines Umfelds, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und Zweckbestimmung des Gebäudes – vgl. hierzu Zimmermann, NZBau 2009, 633.
BGH, Urt. v. 23.07.2009 - VII ZR 151/08 – NZBau 2009, 644 - Siloanlage - Kaufrecht für die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bauteilen - § 651 BGB
BGH, Urt. v. 04.06.2009 - VII ZR 54/07- NZBau 2009, 648 - Wohnungsschallschutz nach DIN 4109 kein üblicher Qualitätsstandard
BGH, Urt. v. 09.07.2009 - VII ZR 130/07- NZBau 2009, 722 – Tragwerksplanung – Ingenieurwerk – Umplanung der Betongüteklasse – Beachtung wirtschaftlich-finanzieller Kosten für den Auftraggeber- Pflicht zur Vermeidung übermäßigen, nicht erforderlichen Aufwands Überhöhte Kosten als Mangel einer Tragwerksplanung
BGH, Urt. v. 17.06.2009 - VIII ZR 131/08 – NZBau 2009, 650 – Ersatz des PVC-Belags durch Bodenfliesen -- Schallbrücken durch Bodenfliesen - Trittschallschutz im Altbau – Bodenbelagswechsel und Mietminderung – kein Mangel der Mietsache trotz Verschlechterung des Schallschutzes durch Änderung des Bodenbelags
BGH, Urt. v. 17.06.2009 - VIII ZR 131/08 – NZBau 2009, 650 - Trittschallschutz im Altbau - Bodenbelagswechsel
BGH, Urt. v. 17.07.2009 - V ZR 95/08 – NZBau 2009, 653 - Zivilprozessualer Wohnungsbegriff - Begutachtungsbohrungen im Garagenbereich eines Wohngebäudes
BGH, Urt. v. 19.06.2009 - V ZR 93/08 – NZBau 2009, 715 – Grundstückskauf – Garantie der Rechtmäßigkeit der Grundstücksnutzung (bauordnungsgemäßer Zustand etc.) - Nutzungsausfallschaden des Grundstückskäufers ohne Verzugsvoraussetzungen nach den §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB (nicht nach § 437 Nr. 3, 280 I, 286 BGB erst ab Verzugseintritt – fehlendes Negativattest über das Nichtvorliegen einer Zweckentfremdung von Wohnraum – fehlende Baugenehmigung für „Rückgebäudes – Ursächlichkeit des Schadens
BGH, Urt. v. 20.08.2009 - VII ZR 205/07 – NZBau 2009, 707 – Baugrube der Schleuse U II - Mehrkosten in Abschlagsforderung nach Abnahme bei funktionalem Gründungsangebot - §§ 2 Nr. 5, 14 Nrn. 1, 3, 16 Nr. 1 VOB/B – Abschlagszahlung und Voraussetzungen Fertigstellung – Mehrkostengeltendmachung – Bodenverhältnisse und Kalkulation
BGH, Urt. v. 23.07.2009 - VII ZR 164/08 – NZBau 2009, 647= ZfBR 2009, 777- Gasmotor für Blockheizkraftwerk - Vertragliche Pflichten bei Grundüberholung einer technischen Anlage
BGH, Urt. v. 26.02.2009 - I ZR 142/06 – NZBau 2009, 724 – Architekten - Miturheberschaft nach §§ 8, 10 I UrhG auch bei geringfügigem eigenschöpferischem Beitrag - „Kranhäuser" – Beteiligung im Rahmen eines Workshops für Ideenwettbewerb
BGH, Urt. v. 28.5.2009 – VII ZR 74/06 - NJW 2009, 3426 – Abrechnung von Stundenlohnarbeiten – Einwand der unwirtschaftlichen Betriebsführung - Verteilung der Darlegungs- und Beweislast
BGH, Urt. v. 29.05.2009 - V ZR 15/08 – NZBau 2009, 652 –Vertiefung des Nachbargrundstücks durch Neubau mit Tiefgarage- Stützverlust - Abwehr der Grundstücksvertiefung mittels zulässigem Unterlassungsantrag – fehlende Angaben zur Bodenfestigkeit
BGH, Urt. v. 29.05.2009 - V ZR 15/08- NZBau 2009, 652- Abwehr der Grundstücksvertiefung mittels Unterlassungsantrag - Keine Angaben zur Bodenfestigkeit
BGH, Urt. v. 9.7.2009 – VII ZR 130/07 - ZfBR 2009, 769 – Mangelhaftigkeit einer Ingenieurleistung wegen übermäßigen Aufwands - § 635 BGB a. F. – Stahlmehrverbrauch
KG Berlin, Urt. v. 16.06.2009 - 27 U 157/08 – NZBau 2009, 660 - Rückforderung von Abschlagszahlungen erst nach Ende des Architektenvertrags – Rückforderung von Abschlagszahlungen und Erforderlichkeit der Beendigung des Architektenvertrags
OLG Celle, Urt. v. 07.01.2009 - 14 U 115/08 – NZBau 2009, 663 - Minderung und Schadensersatz bei Kostenplanüberschreitung durch Architekten – Ausfüllung der Position „Kostenrahmen" – Vereinbarung einer bestimmten Bausumme erfordert Einigung der Parteien
OLG Celle, Urt. v. 30.04.2008 - 3 U 273/07 – Bürgschaft zur Sicherung von Vorauszahlungen – Eintritt der Bürgschaftspflicht abhängig von Erhalt der Vorauszahlungen des Auftragnehmers
OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.02.2009 - 3 U 247/07 – NZBau 2009, 719 – Pauschalbauvertrag – Herausgabe der Bürgschaft von Insolvenzverwalter durch Auftraggeber erst nach Nachweis keiner weiteren Werklohnansprüche - eigene Erstellung der Schlussrechnung durch Auftraggeber - § 14 Nr. 4 VOB/B- Erforderlichkeit einer prüfbaren Schlussrechnung (hier nicht gegeben)
OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 29.04.2009 - 4 U 149/08 – NZBau 2009, 718 – Einsturz der Giebelwände infolge fehlender Absicherung – Bauüberwachung als Hauptleistungsverpflichtung – des Werkvertrags - §§ 280, 249 ff.
OLG Jena, Urt. v. 11.8.2009 – 5 U 899/05 - ZfBR 2009, 820 – 00-fach überhöhter Einheitspreis und Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit - § 138 BGB, § 2 Nr. 3, 5 VOB/B – Stabstahlpreis
OLG Koblenz, Urt. v. 08.01.2009 - 5 U 1597/07 – NZBau 2009, 654 – Calciumsulfatfließestrich ohne Bewegungsfugen – Rissebildung - Abzug „Neu für Alt" bei Beseitigung eines Estrichschadens nach mehreren Jahren – Umfang der Abzüge – Beweislast für fehlende Vorteilsausgleichung Geschädigter
OLG Köln, Beschl. v. 18.02.2009 - 15 W 1/09 – NZBau 2009, 656- Vorschusspflicht bei ergänzender Befragung eines Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren: Antragsteller der Ergänzung des Gutachtens
LG Düsseldorf, Urt. v. 22.04.2009 - 7 O 7/08- NZBau 2009, 657 - Verjährung der Rückforderung von Investitionszuschüssen - „Gründerzentrum" - Verjährungsbeginn – Verhandlungen – keine Rückforderungsansprüche infolge Verjährung - vgl. auch BGH, Urt. v. 28.4.2009 – XI ZR 86/08 – ZIP – Sicherungszweck der Bürgschaft bei Subventionsrückforderung
- Baurecht - Literatur
Dziallas, Olaf, Nichtigkeit des Gesamt-Bebauungsplans wegen unzulässiger Verkaufsflächenbegrenzungen, NZBau 2009, 705
Dziallas, Olaf, Verweis auf betriebsbezogene Verkaufsflächenbeschränkungen, NZBau 2009, 704
Ebersbach, Helmut, Die Honorierung von Mehrfachplanungen (nach alter und neuer HOAI), ZfBR 2009, 622
Frittler, Matthias, Nachträge und Nachträgeprüfung, 2010 – Werner-Verlag
Gartz, Benjamin, Die neuen Baugeldempfänger des BauFordSiG, NZBau 2009, 630
Grzechca, Sven, Verwirkungsfrist bei Beteiligung des Nachbarn am Baugenehmigungsverfahren, NZBau 2009, 706
Grzechca, Sven, Neues zum Bestandsschutz im Bauplanungsrecht? NZBau 2009, 641
Hildebrandt, Thomas, Die Abnahme von Bauleistungen. Vorbereitung, Durchführung und Rechtsfolgen bei Bauverträgen nach BGB und VOB/B, 2009, Werner-Verlag
Kapellmann/Messerschmidt, VOB A und B, 3. Aufl., 2009, Beck-Verlag
Kleine-Möller/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 4. Aufl., 2009, Beck-Verlag
Klepper, Marian, Die Reichweite der Gewährleistungsbürgschaften bei vorbehaltenen Mängeln, NZBau 2009, 636 (OLG München, Urt. v. 18.11.2008 – 28 U 3572/08 – NZBau 2009, 517 = NJW-RR 2009, 670)
Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 7. Aufl., 2009 – Beck-Verlag
Leinemann, Ralf, Die Ermittlung und Berechnung von Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf, NZBau 2009, 624
Leitmeier, Lorenz, Rechtsgründe der Bürgschaft, NZBau 2009, 676 (zu LG München I – GWR 2009, 118 = ZIP 2009, 1902 (Leits.)
Locher/Koelble/Frik, Hrsg., HOAI, 10. Aufl., 2009 – Werner-Verlag
Messerschmidt/Niemöller/Preussner, HOAI, Kommentar, 2009 – Beck-Verlag
Mitschang, Stephan/Sailer, Peter/ Xie, Qi, Eine Untersuchung de chinesischen Planungssystems – dargestellt am Beispiel der aktuellen Stadtentwicklung Shanghais, ZfBR 2009, 637
Orlowski, Matthias, Im Dutzend billiger II – Fünf Jahre zur Bewährung? – Zwölf Eckpunkte zur sechsten Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 11. August 2009, ZfBR 2009, 723
Quack, Friedrich, Kann der DVA Regeln der Technik aufstellen? Kritisches zu § 18 Abs. 3 VOB/B, ZfBR 2009, 619
Peters, Frank, Das Gebot wirtschaftlichen Arbeitens beim Stundenlohnvertrag und beim Einheitspreisvertrag, NZBau 2009, 673
Popescu, Paul, Mangel durch Verwendung über dem Mindeststand der Technik liegender Baustoffe? NZBau 2009, 692 (vgl. BGH, Urt. v. 9.7.2009 – VII ZR 130/07 - NZBau 2009, 722)
Preussner, Matthias, HOAI 2009, Leitfaden - Beck-Verlag
Roquette/Viering/Leupertz, Hrsg., Handbuch Bauzeit, 2009 – Werner-Verlag
Scheidler, Alfred, Die Steuerung von Windkraftanlagen durch die Raumordnung, ZfBR 2009, 750
Schlick, Wolfgang, Die Rechtsprechung des BGH zu den öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen, NJW 2009, 3847
Schmidt-Eichstädt, Gerd, Die Genehmigungsfähigkeit von Zwischennutzungen nach Bauplanungsrecht und nach Bauordungsrecht, ZfBR 2009, 739
Scholtissek, Friedrich-Karl, HOAI 2009, Kommentar - Beck-Verlag
Scholtissek, Karl-Friedrich, HOAI 2009 – Neue Vergütungsregelungen für Architekten und Ingenieure, NJW 2009, 3057
Schröer, Thomas, Leerstand als städtebaulicher Missstand? NZBau 2009, 703
Schwenker, Hans-Christian, Endgültiger Abschied vom Werklieferungsvertrag – Anmerkung zur BGH, Urt. v. 23.7.2009 – VII ZR 151/8 - ZfBR 2009, 735
Seibel, Mark, Welche Konsequenzen hat das bewusste Abweichen des Unternehmers von der Baubeschreibung für den Nacherfüllungsanspruch? ZfBR 2009, 731
Seidler: Anforderungen an die Festsetzung eines Dorfgebiets nach § 5 BauNVO, NZBau 2009, 643
Sonntag, Gerolf, Die Verjährung im Baurecht (Teil 1) - NJW 2009, 3496
Steiner, Christoph, Tragwerksplanung unter Berücksichtigung der Tätigkeit des Prüfingenieurs/Prüfsachverständigen, ZfBR 2009, 632
Zimmermann, Eric, Praxisproblem Schallschutz: DIN 4109 weiterhin vereinbar, NZBau 2009, 633 (BGH, Urt. v. 4.6.2009 – VII ZR 54/07 – NZBau 2009, 648)
- EDV-IT-Rechtsprechung
BGH, Urt. v. 23.7.2009 – VII ZR – 151/08 – CR 2009, 637 = NZBau 2009, 644 – Siloanlage – Anwendung des Kaufrechts nach § 651 BGB - Leitsätze: 1. Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung herzustellender oder zu erzeugender Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmen. 2. Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung. 3. Eine andere Beurteilung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Gegenstand des Vertrages auch Planungsleistungen sind, die der Herstellung der Bau- und Anlagenteile vorauszugehen haben und nicht den Schwerpunkt des Vertrages bilden." – vgl. hierzu etwa Schwenker, Hans Christian, Endgültiger Abschied vom Werklieferungsvertrag – Anmerkung zu BGH, Urt. v. 23. Juli 2009 – VII 151/8 - ZfBR 2009, 735; ferner Schweinoch, Martin i. d. Anm. zu BGH, aaO, CR 2009, 637 (m. E. unzutreffend, wenn dort ausgeführt wird: Für die Neuerstellung von Individualsoftware gilt nach § 651 S. 3 BGB Kaufrecht mit einigen werkvertraglichen Ergänzungen).
BGH, Urt. v. 20.5.2009, I ZR 239/06 - NJW 2009, 3509 = CR 2009, 642 – Prüfpflicht eines Hochschullehrers bei Herunterladen einer Software aus dem Internet und Einstellung der Software in das Hochschulnetz – Verstoß gegen urheberrechtliche Bestimmungen – Schadensersatz
BGH, Urt. v. 22.4.2009 – I ZR 216/06 - NJW 2009, 3511, m. Anm. V. Rössel – Weiterleiten von RTL-Fernsehprogrammen auf privaten Internet-Videorecorder – Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
BGH, Urt. v. 30.6.2009 – VI ZR 210/08 - NJW 2009, 3518 = NJW-RR 2009, 1413 – keine Haftung des Verpächters einer Domain für Äußerungen des Domainpächters auf dessen Website – Focus-Online
- EDV-IT-Literatur
Schulz, Carsten/Rosenkranz, Timo, Cloud Computing – Bedarfsorientierte Nutzung von IT-Rssourcen, ITBR 2009, 232
Intveen, Michael, Softwarelizenmanagement im Konzern, ITBR 2009, 237
Witte, Andreas, Leistungsorte bei der internationalen IT-Beschaffung – Ermittlung des örtlichen Gerichtsstands bei fehlender vertraglicher Vereinbarung, ITRB 2009, 230
Marly, Jochen, Praxishandbuch Softwarerecht, 5. Aufl., 2009 – Beck-Verlag
Weitnauer, Wolfgang, Hrsg., Beck´sches Formularbandbuch IT-Recht, 2. Aufl., 2009 – Beck-Verlag
Huppertz, Peter/Nusser, Jens, „Green-IT – Ökodesignanfoderungen an die ITK-Produktgestaltung und Möglichkeiten der wettbewerbsrechtlichen Durchsetzung, CR 2009, 625 (Stoffverbote, Ernergieeffizienzanforderungen, Kennzeichnungs- und Hinweispflichten, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung, Energieverbrauchskennzeichnung, Registrierungs- und Anzeigepflichten, Wettbewerbsdurchsetzung)
Fischer, Thomas/Stell, Roland, Brauchen wir eine neue EG-Standardvertragsklauseln für das „Global Outsourcing"? CR 2009, 632
- Schuldrecht - Rechtsprechung
BGH, Urt. v. 19.06.2009 - V ZR 93/08 – NZBau 2009, 715 – Grundstückskauf – Garantie der Rechtmäßigkeit der Grundstücksnutzung (bauordnungsgemäßer Zustand etc.) - Nutzungsausfallschaden des Grundstückskäufers ohne Verzugsvoraussetzungen nach den §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB (nicht nach § 437 Nr. 3, 280 I, 286 BGB erst ab Verzugseintritt – fehlendes Negativattest über das Nichtvorliegen einer Zweckentfremdung von Wohnraum – fehlende Baugenehmigung für „Rückgebäudes – Ursächlichkeit des Schadens
BGH, Urt. v. 23.07.2009 - VII ZR 164/08 – NZBau 2009, 647= ZfBR 2009, 777- Gasmotor für Blockheizkraftwerk - Vertragliche Pflichten bei Grundüberholung einer technischen Anlage
BGH, Urt. v. 23.07.2009 - VII ZR 151/08 – NZBau 2009, 644 - Siloanlage - Kaufrecht für die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bauteilen - § 651 BGB -
OLG Jena, Urt. v. 11.8.2009 – 5 U 899/05 - ZfBR 2009, 820-fach überhöhter Einheitspreis und Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit - § 138 BGB, § 2 Nr. 3, 5 VOB/B – Stabstahlpreis
OLG Frankfurt am Main,. Beschl. v. 8.7.2009 – 4 U 85/08 – selbständige Garantie durch Produktwerbung - § 443 BGB
- AGB-Rechtsprechung
BGH, Urt. v. 16.6.2009 – XI ZR 145/08 - NJW 2009, 3422, m. Anm. v. Fehrenbach, Thomas (teils kritisch) = = ZfBR 2009, 765 - Malerarbeiten – Werkvertrag (VOB/B) - Sicherheitsleistung – Unwirksamkeit folgender Klausel nach §§ 9 I AGBG = § 307 I BGB: „Sämtliche selbstschuldnerische Bürgschaften müssen den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage(§§ 768, 770, 771 BGB) und den Verzicht auf das Recht der Hinterlegung enthalten. Sie müssen weiterhin unbedingt und unbefristet sein. Der Ein behalt zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche beträgt 5 % der Schlussabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Sicherheit kann durch Stellung einer Bürgschaft abgelöst werden. Der Sicherheitseinbehalt/die Bürgschaft wird auf schriftliches Verlangen nach dem vereinbarten Gewährleistungszeitraum zurückgegeben." – unangemessene Benachteiligung durch den formularmäßigen Verzicht auf die Einreden des Bürgen - § 768 BGB – insgesamt Unwirksamkeit der Klausel – Voraussetzung der objektiven Auslegung der Klausel („objektiver Inhalt und typischer Sinn, „wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird…" - in Zweifelsfällen „kundenfeindlichste Auslegung" und Folge der Unwirksamkeit – allenfalls bei Wirksamkeit der Klausel nach jeder in Betracht kommenden Auslegungen kann die für den Kunden „günstigste Auslegung" zum Tragen kommen – Sicherungseinbehalt nur gegen Stellung der Bürgschaft mit Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB: unwirksam, weil kein fairer Ausgleich für den Verzicht in der Klausel dafür vorgesehen ist, „dass er den Werklohn nicht sofort ausgezahlt erhält, das Bonitätsrisiko des Bestellers für die Dauer der Gewährleistungsfrist tragen muss und ihm die Verzinsung des Werklohns vorenthalten ist…Ausreichend ist es danach, dem Werkunternehmer des Recht einzuräumen, den Einbehalt durch Stellung einer selbstschuldnerischen , unbefristeten Bürgschaft abzulösen" – anders bei Verlangen einer Bürgschaft auf erstes Anfordern = kein angemessener Ausgleich – ebenso wenig bei Verlangen einer Bürgschaft mit Verzicht auf sämtliche Einreden aus dem Hauptschuldverhältnis – der BGH befasst sich sodann mit der Frage der Teil- und Gesamtunwirksamkeit der Klausel – Voraussetzungen der Teilbarkeit der Klausel nicht gegeben – Folge: Gesamtunwirksamkeit der Klausel – auch keine ergänzende Vertragsauslegung zum Schließen einer gesetzlichen Lücke erforderlich (teils offen gelassen mit Blick auf § 641 BGB
BGH, Urt. v. 14.7.2009 – XI ZR 152/08 - NJW 2009, 3429 – Beratungspflichten der Bank über den Umfang ihrer Einlagensicherung – Auffinden der AGB in Antragsformular unschwer möglich – Länge der AGB (20 Klauseln, übersichtlich, nicht übermäßig lang, in Schriftgröße und grafischer Gestaltung gut lesbar, Überschriften etc.)
BGH, Urt. v. 23.7.2009 – VII ZR – 151/08 – CR 2009, 637 = NZBau 2009, 644 – Siloanlage – Anwendung des Kaufrechts nach § 651 BGB - Leitsätze: 1. Kaufrecht ist au sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung herzustellender oder zu erzeugender Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmen. 2. Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung. 3. Eine andere Beurteilung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Gegenstand des Vertrages auch Planungsleistungen sind, die der Herstellung der Bau- und Anlagenteile vorauszugehen haben und nicht den Schwerpunkt des Vertrages bilden." – vgl. hierzu etwa Schwenker, Hans Christian, Endgültiger Abschied vom Werklieferungsvertrag – Anmerkung zu BGH, Urt. v. 23. Juli 2009 – VII 151/8 - ZfBR 2009, 735; ferner Schweinoch, Martin i. d. Anm. zu BGH, aaO, CR 2009, 637 (m. E. unzutreffend, wenn dort ausgeführt wird: Für die Neuerstellung von Individualsoftware gilt nach § 651 S. 3 BGB Kaufrecht mit einigen werkvertraglichen Ergänzungen).
BGH, Urt. v. 16.6.2009 – VI ZR 107/08 - NJW 2009, 2962 – Haftung für Konstruktions-/Instruktionsfehler – Fehlauslösung des Airbags beim Durchfahren eines Airbags
- AGB-Literatur
Bloching, Micha/Ortolf, Daniel, Schriftformklauseln in der Rechtsprechung von BGH und BAG, NJW 2009, 3393
Westphalen, Friedrich Graf v., AGB-Recht im Jahr 2008, NJW 2009, 2355
Westphalen, Friedrich Graf v., Wider einen Reformbedarf beim AGB-Recht im Unternehmerverkehr, NJW 2009, 2977
Anmerkung: Letzte Änderung: 5.1.2010
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