Öffentliche Hand und BITKOM einigten sich
Die öffentliche Hand und der Bundesverband BITKOM haben sich geeinigt: Sie legten die Einkaufsbedingungen für IT-Lösungen (EVB-IT Systemvertrag) neu fest. Der neue Systemvertrag ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahre 2007.
Nach einer Meldung der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik vom 19. September 2012 kam es zu einer Einigung und „neuen Festlegung“ der IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand.
Nach intensiven Abstimmungen wurde eine überarbeitete Fassung des EVB-IT-Systemvertrages verabschiedet. Der durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums überarbeitete Vertrag regelt die Beschaffung von komplexen IT-Systemen, deren Erstellung erhebliche Anpassungsleistungen erfordern. Der neue Systemvertrag ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahre 2007. Schwerpunkte der Änderungen sind beispielsweise differenziertere Regelungen zu den Nutzungsrechten und eine gesonderte Haftungshöchstsumme für den Systemservice. Für den Einkauf von IT-Systemen mit geringfügigen Anpassungsleistungen wie z.B. PCs, Drucker und Standardsoftware steht daneben weiterhin der EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Verfügung. Insgesamt umfasst das jährliche Auftragsvolumen der öffentlichen Hand für die Beschaffung von ITK-Lösungen rund 18 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung erarbeitet seit vielen Jahren Rahmenbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen und stimmt diese mit dem BITKOM ab. Angesichts des Investitionsvolumens der öffentlichen Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung kommt den Einkaufsbedingungen eine erhebliche Bedeutung zu.
Das überarbeitete Vertragsmuster stellt für die öffentliche Hand und für die Wirtschaft insgesamt eine große Entlastung dar, da es ausgewogene und praxistaugliche Regelungen enthält. Es ist für die Bundesbehörden verbindlich. Auch Länder und Kommunen wenden die Regelungen überwiegend an.
Diese IT-Vertragsmuster sind Gegenstand der CitoExpert-Seminare „Erfolgreiche Beschaffung von EDV-IT-Leistungen“ am 23. Oktober 2012 in München und „Beschaffung von Teil- und Gesamtsystemen sowie Individualsoftware“ am 24. und 25. Oktober 2012 in München). In den Seminaren geht es um die Vergabe dieser Leistungen und die Abwicklung. Referent ist Prof. Dr. Harald Bartl, der sich seit Jahren mit der Vergabe und Vertragsgestaltung dieser EVB-IT-Vertragstypen befasst und war u. a. auch Gutachter für die Neufassung der BVB für das BMI. Er hat die Vertragswerke kommentiert und bietet in den Seminaren entsprechende Checklisten und Muster an. Ausführliche Informationen unter www.vergabetip.de/seminare
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