Ab 1. Januar 2021 gelten neue EU-Schwellenwerte.

Die jeweils geltenden Schwellenwerte werden in den Verordnungen der Kommission vom bekannt gemacht - auf Aktualität ist zu achten - Gültigkei für jedweils zwei Jahre - vgl. www.bmwi.de .

 

Neue aktuelle Schwellenwerte jeweils eintragen :

 

Auftragsarten

   

Bauaufträge in allen Bereichen

   

Lieferungen

   

Dienstleistungen

   

Obere und oberste Bundesbehörden

   

Lieferungen im Sektorenbereich

   

Dienstleistungen im Sektorenbereich

   

 

Die neuen Schwellenwerte gelten ab 1.1.0000