Ab 1. Januar 2021 gelten neue EU-Schwellenwerte.
Die jeweils geltenden Schwellenwerte werden in den Verordnungen der Kommission vom bekannt gemacht - auf Aktualität ist zu achten - Gültigkei für jedweils zwei Jahre - vgl. www.bmwi.de .
Neue aktuelle Schwellenwerte jeweils eintragen :
| Auftragsarten | ||
| Bauaufträge in allen Bereichen | ||
| Lieferungen | ||
| Dienstleistungen | ||
| Obere und oberste Bundesbehörden | ||
| Lieferungen im Sektorenbereich | ||
| Dienstleistungen im Sektorenbereich | 
Die neuen Schwellenwerte gelten ab 1.1.0000
