Ab 1. Januar 2021 gelten neue EU-Schwellenwerte.
Die jeweils geltenden Schwellenwerte werden in den Verordnungen der Kommission vom bekannt gemacht - auf Aktualität ist zu achten - Gültigkei für jedweils zwei Jahre - vgl. www.bmwi.de .
Neue aktuelle Schwellenwerte jeweils eintragen :
|
Auftragsarten |
||
|
Bauaufträge in allen Bereichen |
||
|
Lieferungen |
||
|
Dienstleistungen |
||
|
Obere und oberste Bundesbehörden |
||
|
Lieferungen im Sektorenbereich |
||
|
Dienstleistungen im Sektorenbereich |
Die neuen Schwellenwerte gelten ab 1.1.0000
