Zuschlagskriterien und Eignungskriterien - strikte Unterscheidung

Zuschlagskriterien sind strikt von den „Eignungskriterien“ zu trennen. Eine Vermischung ist nicht zulässig.

Die Zuschlagskriterien müssen bekannt gemacht werden.

Nur bekannt gemachte Zuschlagskriterien sind Gegenstand der Wertung in der letzten Stufe.

Ungeeignete Zuschlagskriterien dürfen in der Regel nicht ohne Rückversetzung des Vergabeverfahrens in das Stadium der Bekanntmachung geändert oder ersetzt werden.

Entscheidungen:

OLG Düsseldorf, Beschl. v.7.5.2014 – VII-Verg 46/13 – VergabeR 2014, 797, m. Anm. v. Lück, Dominik – Abschleppdienst –“ – zulässiges Zuschlagskriterium „Niedrigster Preis“

Vergabekammer Brandenburg, Beschl. v. 3.9.2014 – VK 14/14 – NZBau 2014, 793 - Landesverwaltungsnetzprojekt – unzulässig: intransparente und ungeeignete Wertungskriterien

Vergabekammer Südbayern, Beschl. v. 29.10.2013 - Z 3 - 3 - 3194 - 1 - 25 - 08/13 – Schülerbeförderung –- „strenge Trennung“

Hackl, Johann: Rechtmäßige Zuschlagskriterien? ZVB 2014, 445

Hertwig, Stefan, „Erfahrung auf nationalen Märkten“ kein zulässiges Wertungskriterium, NZBau 2014, 205

Einzelfragen:

Strikte Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien – Bekanntmachung - Vergabekammer Südbayern, Beschl. v. 29.10.2013 - Z 3 - 3 - 3194 - 1 - 25 - 08/13 – Schülerbeförderung –- „2. Die strenge Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien gehört mittlerweile zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der an europaweiten Vergabeverfahren beteiligten Bieterkreise, etwaige Verstöße sind damit erkennbar i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 25.07.2013 – Verg 7/13). 3. Der öffentliche Auftraggeber muss den Bietern mit der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen, in jedem Fall aber rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Zuschlagskriterien, die er anzuwenden beabsichtigt und deren Gewichtung bekannt geben; bei der Wertung der Angebote sind diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 – Verg 8/13). 4. Erweisen sich die bekanntgegebenen Wertungskriterien im Zuge der Angebotswertung als ungeeignet, eine Differenzierung zwischen den Bietern zu erreichen, darf der öffentliche Auftraggeber nicht statt der bekanntgegeben Kriterien neue, aus seiner Sicht tauglichere verwenden, ohne diese vorher nach Rückversetzung des Vergabeverfahrens durch Versand neuer Vergabeunterlagen bekanntzugeben.“

Unzulässige Zuschlagskriterien - Vergabekammer Brandenburg, Beschl. v. 3.9.2014 – VK 14/14 – NZBau 2014, 793 - Landesverwaltungsnetzprojekt – unzulässig: intransparente und ungeeignete Wertungskriterien (abgesehen von fehlender Bekanntmachung) – Präsentationsbewertung grundsätzlich zulässig, aber Offenlegung der grundsätzlichen Erwartungen an den Inhalt der Präsentation - Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien – fehlender Bezug der Bewertungsmaßstäbe zur konkreten Leistung

Niedrigster Preis als zulässiges Zuschlagskriterium – OLG Düsseldorf, Beschl. v.7.5.2014 – VII-Verg 46/13 – VergabeR 2014, 797, m. Anm. v. Lück, Dominik – Abschleppdienst –“ – zulässiges Zuschlagskriterium „Niedrigster Preis“