Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung nach § 5 Nr. 1 VOF

  1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegrafen-, Fernschreib- und Fernkopiernummer des Auftraggebers:
  2. Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung:
    CPC-Referenznummer:
  3. Ausführungsort:
    1. Angabe, ob die Leistung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist:
    2. Verweisung auf die Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
    3. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlich sein sollen:
  4. Angabe, ob der Dienstleistungserbringer Bewerbungen für einen Teil der betreffenden Leistungen abgeben kann:
  5. Beabsichtigte Zahl oder Marge von Dienstleistungserbringern, die zur Verhandlung aufgefordert werden:
  6. Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen: -
  7. Dauer des Antrags oder Frist für die Erbringung der Dienstleistung:
  8. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß:
    1. Gegebenenfalls Begründung der Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens: -
    2. Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme:
    3. Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind:
    4. Sprache(n), in der(denen) diese Anträge abgefaßt sein müssen: deutsche Sprache
  9. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten:
  10. Angaben zur Lage des Dienstleistungserbringers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob der Dienstleistungserbringer die technischen und wirtschaftlichen Mindestanforderungen erfüllt:
    keine Ausschlußkriterien nach § 11 VOF, Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 12 VOF sowie der fachlichen Eignung nach § 13 VOF entsprechend Vergabeunterlagen.
  11. Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Dienstleistungserbringer:
  12. Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer
    des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
    des Landes .....
  13. Tag der Absendung der Bekanntmachung:
  14. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:
  15. Tag(e) der Veröffentlichung von Vorinformationen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften:




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