Muster Anhang B Nichtoffenes Verfahren

Infolge der möglichen Veränderungen der VOL/A - Text VOL/A/2000 sind die Ausführungen Aktuelles sowie Vergabetip zu beachten.

Muster Anhang B Nichtoffenes Verfahren

Infolge der möglichen Veränderungen der VOL/A - Text VOL/A/2000 sind die Ausführungen Aktuelles sowie Vergabetip zu beachten.

 

I. Lieferaufträge
Nichtoffenes Verfahren

 

  1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle):
    1. Verfahrensart:
    2. gegebenenfalls Begründung für das beschleunigte Verfahren:
    3. Art des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen:
    1. Ort der Lieferung:
    2. Art und Menge der zu liefernden Waren:
      CPA-Referenznummer:
    3. Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann:
    4. Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 8a:
  2. Etwa vorgeschriebene Lieferfrist:
  3. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muß:
    1. Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen:
    2. Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind:
    3. Sprache bzw. Sprachen, in denen sie abzufassen sind:
  4. Tag, bis zu dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe abgesandt wird:
  5. Auskünfte über die Lage des Unternehmens sowie Auskünfte und Formalitäten, die zur Beurteilung der vom Unternehmen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestbedingungen erforderlich sind:
  6. Kriterien, die bei der Auftragsvergabe angewandt werden, falls sie nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten sind:
  7. Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
  8. Tag der Absendung der Bekanntmachung:
  9. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:
II. Dienstleistungsaufträge
Nicht offenes Verfahren

 

  1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle):
  2. Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPC-Referenznummer:
  3. Ausführungsort:
    1. Angabe, ob die Ausführung der Leistung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist:
    2. Verweisung auf Rechts- und Verwaltungsvorschrift:
    3. Angaben, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:
  4. Angabe, ob Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen abgeben können:
  5. Beabsichtigte Zahl oder Marge von Dienstleistungserbringern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
  6. Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen:
  7. Dauer des Auftrags oder Frist für die Erbringung der Dienstleistung:
  8. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß:
    1. Gegebenenfalls Begründung der Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens:
    2. Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme:
    3. Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind:
    4. Sprache(n), in der (denen) diese Anträge abgefaßt sein müssen:
  9. Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe:
  10. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten;
  11. Angaben zur Lage des Dienstleistungserbringers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob der Unternehmer die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt:
  12. Kriterien für die Auftragserteilung und, falls möglich, deren Rangfolge. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Verdingungsunterlagen enthalten sind:
  13. Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
  14. Tag der Absendung der Bekanntmachung:
  15. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:



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