Muster Abwicklungsraster zur VOF - VOF ist entfallen - jetzt § 50 UVgO - Vergabe im Wettbewerb
§ 50 UVgO
Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen
Öffentliche Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden,2 sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
2 vgl. § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG:
(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind: 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;...
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Altes Raster- nur als Anhaltspunkt -teils überholt Auftragsart/Aufgabenstellung
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| Kostenschätzung - Basis: Schwellenwert
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Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung
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Leistungsbeschreibung - Aufgabenbeschreibung - vgl. §§ 23 UVgO, 31 I VgV
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Ausführungsfristen - Zeitplan - §§ 13 UVgO, 20 VgV
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Ausschluss - vgl. §§ 42 UVgO, 57 VgV Angebote
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Zuschlags-/Wertungskriterien - vgl. §§ 43 II UVgO, 58 II VgV
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Vergabeverfahren - Wahl der Vergabeart - vgl. §§ 8 UVgO, 14 VgV
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| Vergabereife - vgl. §§ 20 UVGO, 28 VgV |
Eingang der Bewerbungen bzw. Angebote
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| Auswahl der Bewerber für Verhandlungsaufforderung | |||||||||
| Bewerber | A | B | C | D | E | ||||
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| Vorbereitung der Verhandlung Bewerber Termine Zeitrahmen Verhandlungsleiter Stellvertreter Protokollführer Sicherung der Vertraulichkeit Schutz berechtigter Interessen des Bewerbers Zu klärende Punkte: |
| Wertung - Entscheidung - Auftragserteilung - §§ 43 UVGO, 58 VgV |
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| Bewerber | A | B | C | D | E | ||||
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| Bewerber mit bestmöglicher Leistungserwartung: |
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| Rangfolge: | |||||||||
| Rang 1 | |||||||||
| Rang 2 | |||||||||
| Rang 3 | |||||||||
| Rang 4 | |||||||||
| Rang 5 | |||||||||
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