Muster Abwicklungsraster zur VOF - VOF ist entfallen - jetzt § 50 UVgO  -  Vergabe im Wettbewerb

§ 50 UVgO

Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Öffentliche Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden,2 sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.

2 vgl. § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG:

(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind: 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberufli­chen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärz­te, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handel­schemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnis­se leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;...

Altes Raster- nur als Anhaltspunkt -teils überholt

Auftragsart/Aufgabenstellung

  • Lieferungen
  • Leistungen
  • Bauleistungen
  • Dienstleistungen
  • Freiberufleistungen:
  • Sonstiges:
  • Architekten - oder Ingenieurleistungen

 

  • Beteiligte:
  • Leitung der Vergabestelle:
  • Bedarfsstelle:
  • Beschaffungsstelle:
  • Haushalt:
  • Rechtsabteilung:
  • Gremien:
  • Sonstige:
  • Sachverständigenbeauftragung - §§ 4, 5 UVgO, 6, 7 VgV
  • Aufgabenstellung/Arbeitsfeld
  • Erforderlichkeit
  • eigene Kenntnisse und Fachleute

 

  • Leistungen - UVgO, VgV
  • Angebote im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen - § 50 UVgO (nicht in VgV)
  • freiberufliche Leistungen - § 50  Fn. 2 UVgO
  • Architekten- oder Ingenieurleistungen - vgl.  §§ 52 UVgO, 69, 73 - 80 VgV

 

  • Marktübersicht - Markterkundung
  • Ergebnis der Marktübersicht:
  • Zahl der potentiellen Bewerber/Bieter:

 

 

  • Vorinformationsverfahren
  • nach § 38 VgV

 

Kostenschätzung - Basis:
Schwellenwert
  • Schwellenwert unter aktuellem Schwellenwert - 1 ff UVgO
  • Schwellenwert über aktuellem Schwellenwert §§ 106 GWB, 3 VgV, 
  • Schätzung nach § 3 VgV
  • Schwellenwert erreicht:

 

Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung
  • "eindeutige und erschöpfende Beschreibbarkeit" - §§ 23 UVGO, 31 VgV - z.B. BVB-Erstellung:
  • "nicht eindeutige und nicht erschöpfende Beschreibbarkeit" vgl. §§ 23 UVGO, 31 VgV - zu Architektenleistungen vgl. § 73 I VgV - auch sonstige Planungsleistungen z.B. BVB-Planung:

 

Leistungsbeschreibung - Aufgabenbeschreibung - vgl. §§ 23 UVgO, 31 I VgV
  • so eindeutig un d erschöpfend wie möglich
  • für alle Unternehmen gleich verständlich
  • Möglichkeit zum Angebotsvergleich
  • Funktionsforderungen
  • Leistungsanforderungen
  • Beschreibung der zu lösenden Aufgabe
  • Bezugnahme auf technische Anforderungen nach Anlage 1
  • Merkmale auch Aspekte der Qualität, der Innovation, soizioale und umweltbezogene Aspekte etc. nach §§ 23 II UVGO, 31 III VgV
  • Rechte des geistigen Eientums des Auftraggebers - §§ 23 III UVgO, 31 IV VgV
  • keine Dienstleistung bestimmter Unternehmen etc. - §§ 23 V UVgO, 31 VI VgV
  • Sonstiges:

 

Ausführungsfristen - Zeitplan - §§ 13 UVgO, 20 VgV
  • Teilnahmefrist:
  • Mindestfrist:
  • Angebotsfrist
  • Dringlichkeit:
  • Verlängerung in Sonderfällen
  • Ortsbesichtigung
  • Einsichtnahme in Unterlagen
  • Sonstiges
  • Arbeitsbeginn
  • Arbeitsende
  • Sonstiges

 

 

 

Leistungsfähigkeit -Fachliche Eignung -vgl. §§ 31 ff UVgO, 42  ff VgV

 

Ausschluss - vgl. §§ 42 UVgO, 57 VgV

Angebote

  • verfristet
  • formwidrig
  • mit nicht zweifelsfreien Änderungen
  • mit Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen
  • Angebote ohne erforderliche Preisangaben etc.
  • nicht zugelassene Nebenangebote

Zuschlags-/Wertungskriterien - vgl. §§ 43 II UVgO, 58 II VgV

  •  wirtschaftliches Angebot
  • Preis allein
  • Preis + weitere Kriterien
  • Qualifiaktion, Oganisation, erfharung, Personal
  • Gewichtung
  • etc.
 

 

Vergabeverfahren - Wahl der Vergabeart - vgl. §§  8 UVgO, 14 VgV
  • Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung -
  • Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung
  • Nichtoffenes - offenes Verfahran etc.

 

 

Vergabereife - vgl. §§ 20 UVGO, 28 VgV
 
 
 
Eingang der Bewerbungen bzw. Angebote
  • Rechtzeitigkeit
  • Vollständigkeit
  • Keine Ausschlusskriterien
  • Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Nachweise der fachlichen Eignung
Auswahl der Bewerber für Verhandlungsaufforderung
Bewerber A B C D E
  • Fachkunde
   
  • Leistungsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Erfahrung
  • Qualität
  • fachlicher Wert
  • technischer Wert
  • Ästhetik
  • Zweckmäßigkeit
  • Kundendienst
  • technische Hilfe
  • Leistungszeitpunkt
  • Ausführungszeitraum
  • Ausführungsfrist
  • Preis/Honorar.
 

 

Vorbereitung der Verhandlung
Bewerber
Termine
Zeitrahmen
Verhandlungsleiter
Stellvertreter
Protokollführer
Sicherung der Vertraulichkeit
Schutz berechtigter Interessen des Bewerbers
Zu klärende Punkte:




 

Wertung - Entscheidung - Auftragserteilung - §§ 43 UVGO, 58 VgV
Bewerber A B C D E
  • Fachkunde
   
  • Leistungsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Erfahrung
  • Qualität
  • fachlicher Wert
  • technischer Wert
  • Ästhetik
  • Zweckmäßigkeit
  • Kundendienst
  • technische Hilfe
  • Leistungszeitpunkt
  • Ausführungszeitraum
  • Ausführungsfrist
  • Preis/Honorar.
Bewerber mit
bestmöglicher
Leistungserwartung:
Rangfolge:
Rang 1
Rang 2
Rang 3
Rang 4
Rang 5



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