• Nichtoffenes Verfahren nur bei "Beegründund" gemäß § 3 III a) - d) EG VOL/A

Nichoffenes Verfahren - Teilnahmewettbewerb als Hürde für die Bewerber und Bieter
Viele Bieter rügen das Nichtoffene Verfahren, weil sie befürchten, nicht zu den ausgewählten Bewerbern (mindestens fünf) zu gehören, mit denen das Verfahren nach Auswahl fortgesetzt wird.
Liegen die Voraussetzungen für das Nichtoffene Verfahren nicht vor oder sind sonstige Verstöße gegeben (z. B. unzulässige Eignungskriterien), so hebt die angerufene Vergabekammer das Vergabenverfahren vielfach nicht nach § 18 EG VOL/A auf, sondern ordnet die Zurückversetzung in den Stand der Bekanntmachung an. Dann ist das jeweils zulässige Verfahren durchzuführen, wenn die Beschaffungsabsicht weiter besteht. Letztlich läuft das in der Regel auf das Offene Verfahren hinaus. 



a) "beschränkter Kreis von Unternehmen" - Gründe:
Achtung: Unterhlab der Schwellenwert nach § 3 IIIa VOL/A nur nach Teilnahmewettbewerb, was bei entsprechender Marktübsicht und Kenntnis des kleinen Kreises unsinnig sein dürfte
b) Mißverhältnis von Aufwand und Effekt bei Öffentlicher Ausschreibung/Offenes Verfahren:
c) Öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren ohne wirtschaftliches Ergebnis (nicht bei falscher <zu niedriger>Kostenschätzung und damit über dem "Budget" liegenden Angeboten - Problem der "Vorhersehbarkeit" bei Bekanntmachung
d) Unzweckmäßigkeit aus anderen Gründen - Geheimhaltung - Dringlichkeit etc.:



Begründeter Fall
– Nichtoffenes Verfahren - Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 31.5.2002 – VK 2 – 20/02 – Einsatz-, Leit- und Unterstützungssysteme für die Polizei“ – Nichtoffenes Verfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung unter Abkürzung der Fristen (17 Tage für Teilnahmefrist) – Rechtzeitigkeit der Rüge – Antragsbefugnis aus Beteiligung am Teilnahmewettbewerb – keine ausreichende Zeit zur Bildung einer Bietergemeinschaft infolge der Abkürzung von 37 Tagen auf 17 Tage – keine “besondere Dringlichkeit“ –Nachteile für Bietergemeinschaft – Dringlichkeit – Besondere Dringlichkeit – Fristverlängerung für Teilnahmeantrag - EDV-Projekt