Vgl. Muster EU-Verfahren
VOB/A-Verfahren
Melde- und Berichtspflichten
Infolge der möglichen Veränderungen der VOL/A - Text VOL/A/2000 sind die Ausführungen Aktuelles sowie Vergabetip zu beachten.

  1. Meldepflichten nach § 30a Nr. VOL/A:
    Vergabestelle:
    Vergabeverfahren:
    Aktenzeichen -Geschäftszeichen:
    Bearbeiter/in:
    Ort:
    Datum:
    Bezug: Melde- und Berichtspflichten
    Betreff: Anfrage der EG-Kommission vom _________ Aktenzeichen - Geschäftszeichen:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    entsprechend Ihrem o.a. Verlangen erfüllen wir nachfolgend unsere Berichtspflicht nach § 30 a Nr. 1 VOL/A, indem wir Ihnen aus dem Vergabevermerk folgende Angaben übermitteln:
    1. Name und Anschrift des Auftraggebers:
    2. Art und Umfang der Leistung:
    3. Wert des Auftrages:
    4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl:
    5. Name der ausgeschlossenen Bewerber oder Bieter und die Gründe für die Ablehnung:
    6. Name des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die Auswahl seines Angebotes sowie - falls bekannt - den Anteil, den der erfolgreiche Bieter an Dritte weiterzugeben beabsichtigt:
    7. bei Verhandlungsverfahren Gründe für die Wahl dieses Verfahrens (§ 3a Nr. 1 Abs. 4 und Nr. 2):
    8. Gründe für die Ausnahme von der Anwendung technischer Spezifikationen (§ 8a Nr. 3) Absatz 1:

    Sonstige Mitteilungen und Erläuterungen:

    Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Vergabestelle
    Bearbeiter/in
  2. Berichtspflicht - Übermittlung der jährlichen statistischen Aufstellung über die vergebenen Aufträge an die zuständige Stelle nach § 30 a Nr. 2 VOL/A:
    Mindestangaben:
    • Anzahl und den Wert der vergebenen Aufträge oberhalb der Schwellenwerte nach § 1a Nr. 1 VOL/A:
    • Aufschlüsselung in
      • Verfahren:
      • Waren:
      • Kategorie oder Dienstleistung
      • Nationalität des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten hat:
      • Anzahl und Wert der Aufträge, die
        • in die einzelnen EG-Mitgliedstaaten
        • oder Drittstaaten
        • bzw. sofern es sich um Auftraggeber nach § 1a Nr. 1 Abs. 3 und Lieferaufträge handelt, in Signatarstaaten des GATT-Übereinkommens über das öffentliche Auftragswesen vergeben worden sind:


Besonderheiten für Auftraggeber, die in § 1 a Nr. 1 Abs. 3 aufgeführt sind:
Jährliche Übermittlung der statistischen Aufstellung
über Lieferaufträge:
Zusätzliche Angabe des Wertes aller vergebenen Lieferaufträge unter dem Schwellenwert an:

~1027, ~1028