Infolge der möglichen Veränderungen der VOL/A - Text VOL/A/2000 sind die Ausführungen Aktuelles sowie Vergabetip zu beachten. Vgl. auch Muster VOB/A-Verfahren.

Für die Abforderungsfrist, die Bindefrist und die Zuschlagsfrist ergeben sich für EU-weite Verfahren unmittelbar keine speziellen Vorgaben.
Lediglich für die

sind in den §§ 18a VOL/A, 18 b VOL/A und 10 SKR Mindestfristen vorgesehen.
Ihre Nichtbeachtung stellt schwere Fehler dar.


1. Festlegung der Fristen:
Abforderungsfrist - Datum eintragen:
Angebotsfrist - Datum eintragen:
Ortsbesichtigung/Einsichtnahme - Datum eintragen:
Bindefrist - Datum eintragen:
Zuschlagsfrist - Datum eintragen:
Abkürzung der Teilnehmerfrist - Bewerbungsfrist auf Tage:  
Begründung - Besondere Dringlichkeit:
Abkürzung der Angebotsfrist auf Tage:  
Begründung - Besondere Dringlichkeit:
Sonstiges:


2. Hinweise für EU-weite Verfahren - die entsprechende Gestaltung markieren und in die Vergabeakte übertragen:
Mindestfristen - vgl. § 18 a VOL/A


 
  • Offenes Verfahren
 

 

 
  • 52 Tage:
 

 

 
  • angemessene Verlängerung:
 

 

   

 

   

 

 
  • Nichtoffenes Verfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung:
 

 

 
  • Teilnehmerwettbewerb:
 

 

 
  • 37 Tage:
 

 

 
  • angemessene Verlängerung:
 

 

   

 

   

 

   

 

 
  • Angebotsfrist:
 

 

 
  • 40 Tage
 

 

 
  • angemessene Verlängerung:
 

 

   

 

   

 

   

 

 
  • Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung:
 

 

 
  • Teilnehmerwettbewerb:
 

 

 
  • 37 Tage:
 

 

 
  • angemessene Verlängerung:
 

 

   

 

   

 

 
  • Verkürzung auf 36 Tage:
 

 

 
  • Längere Frist als 36 Tage:
 


Ergebnisse in die Vergabeakte übertragen.

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